Vorschlag: Eidgenössische Volksinitiative #LebensraumAlpen
“Für die effektive Nutzung von Wohnraum in den Alpenregionen”
(Erster Entwurf zur Diskussion am 19. Oktober 2024 in Dissentis/Mustér mit Prof. Stefan Forster, @zhaw Leitung Forschungsbereich Tourismus und nachhaltige Entwicklung, Wergenstein und Präsident “uniun medelina”)
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 108a Effektive Nutzung von Wohnraum in Alpenregionen
- Der Bund trifft Massnahmen zur Sicherstellung der effektiven Nutzung von dauerhaft leerstehenden Wohnungen und ungenutzten Häusern in den Alpenregionen.
- Ziel ist es, der lokalen Bevölkerung angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen sowie die nachhaltige Entwicklung der Berggemeinden zu unterstützen.
- Das Gesetz regelt insbesondere: a) die Verpflichtung zur Nutzung oder Weitergabe von dauerhaft leerstehendem Wohnraum; b) die Bedingungen und Verfahren für die Enteignung von dauerhaft ungenutzten Immobilien; c) die Förderung des Rückbaus von ungenutzten Gebäuden zugunsten ökologischer oder gemeinnütziger Projekte; d) die Modalitäten der Entschädigung und rechtlichen Verfahren.