M/ein Blog ist m/ein Kartenraum und k/eine Bühne. Ich weiss wie man publiziert. Das hier ist etwas anderes. d!a!n!k!e | WORK IN PROGRESS reload für aktuellen schreibstand | warum ich nicht publiziere? weil ich es kann. weil es geht. weil ich es für angemessen halte.
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Anlass zu diesem Eintrag:
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Summary/Spoiler/TL;DR
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bitte verstehe diesen eintrag nicht zu schnell… hier gibts nichts zu sehen und nichts zu lesen ;-)
Die illegalen Angriffe auf den Iran im Februar 2026
https://de.wikipedia.org/wiki/Christoph_Safferling | #chatGPT: Hier ist das Gespräch in klarer Interviewform, redaktionell leicht geglättet, ohne inhaltliche Veränderung:
Moderator:
Hat Russland recht? Ist der Angriff auf Iran ein Völkerrechtsbruch? Darüber sprechen wir mit dem Völkerrechtler Christoph Safferling von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Schönen guten Tag, Herr Safferling.
Christoph Safferling:
Ich grüße Sie.
Moderator:
Wenn man das alles hört – massive Angriffe ohne UN-Mandat, offene Regimewechsel-Töne aus Washington –, fragt man sich: Gibt es da eigentlich noch Regeln? Was sagt das Völkerrecht?
Safferling:
Das Völkerrecht ist hier eigentlich ziemlich eindeutig. Es gilt ein umfassendes Gewaltverbot. Die territoriale Unabhängigkeit und die politische Integrität eines souveränen Staates sind unbedingt zu achten. Und das sehen wir hier nicht.
Diese Luftangriffe richten sich gegen Iran als souveränen Staat und sind damit zunächst völkerrechtswidrig.
Es gibt mögliche Rechtfertigungen für Gewaltanwendung:
- Ein Mandat des UN-Sicherheitsrats – das liegt hier offensichtlich nicht vor.
- Selbstverteidigung – die kann ich hier ebenfalls nicht erkennen.
- Humanitäre Intervention – also ein Eingreifen zur Verhinderung massiver Menschenrechtsverletzungen.
Aber diese ist völkergewohnheitsrechtlich nicht so anerkannt, dass sie diesen Eingriff rechtfertigen würde.
Moderator:
Die USA sprechen jedoch von Selbstverteidigung und unmittelbar bevorstehenden Bedrohungen. Das klingt nach einem sehr weiten Verständnis. Wie sehen Sie das?
Safferling:
Selbstverteidigung ist gewohnheitsrechtlich anerkannt. Sie kann auch präventiven Charakter haben – man muss nicht abwarten, bis man selbst angegriffen wird.
Grundsätzlich setzt sie jedoch einen bewaffneten Angriff voraus. Eine präventive Selbstverteidigung ist nur zulässig, wenn eine unmittelbar bevorstehende, überwältigende Notlage besteht und keine Zeit bleibt, anders zu handeln.
Hier verhandeln USA und Iran miteinander. Da kann man schwer behaupten, es gebe keine Zeit für andere Maßnahmen.
Die Voraussetzungen für präventive Selbstverteidigung sehe ich hier nicht erfüllt. Dass die USA seit längerem ein weiter gefasstes präventives Selbstverteidigungsrecht fordern, ist bekannt – aber das ist von der Völkerrechtswissenschaft und der Staatengemeinschaft nicht anerkannt.
Moderator:
Israel spricht von einem Präventivschlag. Würde für Israel etwas anderes gelten?
Safferling:
Für Israel gelten grundsätzlich dieselben Regeln. Man muss allerdings berücksichtigen, dass Iran die Vernichtung Israels politisch propagiert. Das betrifft die Existenz des Staates Israel.
Das kann Auswirkungen auf mögliche Abwehrmaßnahmen haben. Dennoch sehe ich hier keine konkrete Situation, in der die Existenz Israels unmittelbar bedroht wäre. Die Bedrohung ist eher abstrakt.
Ein Selbstverteidigungsrecht wird aber nur bei konkreter Gefahr ausgelöst. Die sehe ich hier nicht – wobei ich natürlich nicht alle Informationen kenne.
Moderator:
Präsident Trump verwies auf jahrzehntelange iranische Aggressionen – von der Geiselnahme 1979 bis zu Terroranschlägen und Stellvertreterkriegen. Können vergangene Aggressionen eine Rechtfertigung sein?
Safferling:
Nein. Dann würden wir über Strafmaßnahmen sprechen. Dafür bräuchte es entsprechende Verfahren.
Vergangene Ereignisse haben mit der aktuellen Lage nichts zu tun. Gewaltanwendung kann nur legitim sein, wenn sie auf eine unmittelbar bevorstehende Notlage reagiert. Das sehe ich hier nicht.
Moderator:
Auslöser soll das iranische Nuklearprogramm sein. Trump argumentiert, Iran dürfe niemals eine Nuklearwaffe besitzen – notfalls müsse man das militärisch verhindern. Gibt es im Völkerrecht ein Recht auf militärische Nichtverbreitung?
Safferling:
Ein solches Recht gibt es nicht.
Was die Nuklearanlagen betrifft: Es gab bereits militärische Operationen, die diese angeblich zerstört haben. Was tatsächlich noch vorhanden ist, ist eine Frage der Faktenlage, nicht des Rechts.
Zudem laufen Verhandlungen. Der normale Weg ist, diplomatisch eine Vereinbarung zu treffen und diese durch Kontrollmechanismen abzusichern.
Der Militärschlag konterkariert dieses völkerrechtliche Vorgehen.
Moderator:
Besteht die Gefahr, dass andere Staaten – etwa China oder Russland – sich daran ein Beispiel nehmen und die Grundregel der UN unterlaufen wird?
Safferling:
Wir haben ähnliche Fälle gesehen, etwa in Venezuela, wo die USA mit einer Kommandoaktion eingegriffen haben. Auch das wurde unterschiedlich begründet, etwa strafrechtlich oder humanitär.
Solche Maßnahmen verstoßen gegen das Gewaltverbot.
Die UN-Charta ist eindeutig. Wenn wir davon abweichen, besteht die Gefahr, dass Imperialismus und Beliebigkeit wieder Einzug halten.
Gerade nach dem Zweiten Weltkrieg sollte verhindert werden, dass Gewalt willkürlich angewendet wird.
Auch Wladimir Putin hat den Angriff auf die Ukraine als „Spezialoperation“ zum Schutz der russischen Bevölkerung gerechtfertigt. Auch dort wurden humanitäre Gründe angeführt.
Das Muster ist ähnlich: Ein verbotener Angriffskrieg wird rhetorisch legitimiert.
Moderator:
Herr Professor Safferling, vielen Dank für Ihre Einschätzungen.
Safferling:
Sehr gerne.
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Wenn #TrumpVersteher “argumentieren”, redet er von #Stellvertreterkriegen (Proxywar) und von einer langen Vorgeschichte…
Wenn #PutinVersteher das Gleiche tun… (du weisst schon ;-)
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Nächster Titel
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Wie ich mit den Möglichkeiten von @openAI arbeite?
Links, Threads, zu verarbeitende Hinweise…
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Offene Blogeinträge, welche zu diesem Thema passen…
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Textsorte: (1) Traum, (2) Blitz, (3) Bekenntnis, (4) Memo, (5) Märchen, (6) Drama, (7) Tabu
Arbeitsform: Dokumentation, Listenbildung, Work in Progress
Anlass: (…)
TL;DR: (…)
Bildquelle: (…)
URL/Hashtag: (…)

Stefan M. Seydel, aka sms, aka sms2sms in «Zürcher Festspiel 1901″ (2019, Fotocredit: Charles Schnyder): Twitter, Wikipedia (Lemma), Youtube (aktuell), Soundcloud, Mastodon, Instagram (gesperrt), Snapchat, TikTok, Twitch, t.me/WikiDienstag (Nicht in Betrieb) | Exklusiv: speakerbooking.ch/sms2sms
About @sms2sms, aka Stefan M. Seydel/sms ;-)
Stefan M. Seydel, Jahrgang 1965, ist Unternehmer, Sozialarbeiter und Künstler. Er machte nach einer Berufslehre als Hochbauzeichner einen Bachelor in Soziale Arbeit in St. Gallen und einen Master in der gleichen Disziplin bei Silvia Staub-Bernasconi in Berlin. Seine überwiegend selbstständige Tätigkeit kreist um das Thema der Entwicklung und Realisierung von Pilot- und Impulsprojekten für renommierte Auftraggeberinnen.
Als Künstler hat er Ausstellungen und Performances auf internationaler Ebene präsentiert, darunter in der Royal Academy of Arts in London, dem Deutschen Historischen Museum in Berlin oder einer Einzelausstellung “Kunst Macht Probleme” in der Crypta Cabaret Voltaire, Birthplace of DADA in Zürich. Er wurde mit dem Migros Jubilée Award in der Kategorie Wissensvermittlung ausgezeichnet und hat diverse Ehrungen durch Webby Awards für seine Arbeit mit rocketboom.com erhalten.
Stefan war Jury-Mitglied des Next Idea Prix Ars Electronica 2010 und war drei Jahre Mitglied der Schulleitung des Gymnasiums Kloster Disentis. Sein Wissen und seine Erfahrung im Bereich der Information und Technologie haben ihm auch dabei geholfen, mit Statistik Stadt Zürich und Wikimedia Schweiz unter WikiDienstag.ch zusammenzuarbeiten.
Sein Engagement im Bereich der freiwilligen Arbeit führte ihn in das Präsidium Internationaler Bodensee Club (Leitung Fachgruppe Wissenschaft) oder für einige andere Jahre als Vice-Präsident des von Paul Watzlawick initiierten P.E.N.-Club Liechtenstein. Seydel hat unter ((( rebell.tv ))) zwei Bücher zusammen mit seiner Partnerin Tina Piazzi veröffentlicht, viele Kolumnen, Fachtexte und journalistische Texte publiziert.
Seine Arbeit auf Social Media nutzt er als Microblogging. In seinem Blog verarbeitet er seine Themen. Einige davon werden auf Anfragen zu lesbaren Texten vertieft, andere werden zu Vorträgen ausgebaut. Bei Carl Auer Verlag in Heidelberg, sammelt er “Elemente einer nächsten Kulturform”. Seine Entwicklungen im Kontext der sozialräumlichen Intervention (“Arbeit am Sozialen”) machen konkrete Vorschläge in Bezug auf die Beantwortung der Sozialen Frage.
Nach 12 Jahren Berlin und 6 Jahren Zürich zog er aber in seiner zweiten Lebenshälfte vom Bodensee der Rheinquelle entgegen nach Dissentis/Mustér und hat seine Reisetätigkeit fast ganz eingestellt. Dafür macht er umsomehr sogenannte Passadis und #Feedlogs (Orgiastik). Das sind Arbeitsmeetings an intentionalen Fragen in einem Lifestream. (so?) Text supported by #TaaS

Aus Band 2 von: Tina Piazzi & Stefan M. Seydel, Junius-Verlag Hamburg | pdf: Band 1, 2009 | Band 2, 2010

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