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Es gibt den Rechtsstaat in Graubünden noch: Das Recht schützt nicht die Richtigen. Es bindet die Mächtigen.

worum es geht?
Das Oberg­ericht Graubün­den hob eine Verurteilung wegen Kinder­pornografie weit­ge­hend auf. Nicht weil die Richter die Vor­würfe ver­harm­losten, son­dern weil zen­trale Beweise auf einem staatlichen Zugriff beruht­en, für den die geset­zlich vorgeschriebene richter­liche Genehmi­gung fehlte. Ohne recht­mäs­sige Beweis­er­he­bung bricht die Beweiskette zusam­men.

warum es wichtig ist?
Rechtsstaatlichkeit zeigt sich nicht dort, wo das Recht gegen Unbe­liebte angewen­det wird. Sie zeigt sich dort, wo staatliche Behör­den selb­st an das Recht gebun­den wer­den. Ger­ade in Fällen, die moralis­che Empörung aus­lösen, entschei­det sich, ob Recht oder Stim­mung regiert.

kon­tex­tu­al­isierung
Die Schlagzeile der Südostschweiz lenkt den Blick auf die belas­ten­den Dateien und erzeugt moralis­che Empörung. Das Gericht urteilt jedoch über etwas anderes: die Gren­zen staatlich­er Macht. Nicht der Angeklagte musste begrün­den, weshalb er Schutz ver­di­ent. Die Staat­san­waltschaft musste begrün­den, weshalb sie ohne die geset­zlich erforder­liche Genehmi­gung auf Telekom­mu­nika­tions­dat­en zugriff. Die eigentliche Span­nung ver­läuft deshalb nicht zwis­chen Schuld und Unschuld, son­dern zwis­chen staatlich­er Durch­set­zung und rechtsstaatlich­er Begren­zung staatlich­er Macht.

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