WOZU MAXIMALFORDERUNGEN?

Max­i­mal­forderun­gen sind keine fer­ti­gen Pro­gramme für die sofor­tige Umgestal­tung der Gesellschaft. Sie leg­en auch nicht fest, was alle Men­schen wollen müssen.

Max­i­mal­forderun­gen for­mulieren einen ungekürzten Hor­i­zont.

Sie hal­ten fest, woran beste­hende Ord­nun­gen, konkrete Refor­men und poli­tis­che Kom­pro­misse gemessen wer­den kön­nen. Ohne diesen Hor­i­zont wird das gegen­wär­tig Durch­set­zbare unbe­merkt zur Gren­ze des Denkbaren.

1. Macht kommt von Möglichkeit

Macht wird meist mit Herrschaft, Regierung, Gewalt oder der Durch­set­zung eines Wil­lens ver­bun­den. Damit begin­nen wir zu spät.

Macht beze­ich­net zunächst ein Ver­mö­gen: die Möglichkeit, etwas tun, bewirken, ver­hin­dern oder verän­dern zu kön­nen.

Diese Set­zung ist auch sprachgeschichtlich anschlussfähig. «Macht» geht auf das althochdeutsche und mit­tel­hochdeutsche «maht» zurück und gehört zu «mögen» in dessen älter­er Bedeu­tung von «kön­nen» oder «ver­mö­gen».

Macht kommt von Möglichkeit.

Damit verän­dert sich die Aus­gangs­frage. Wir fra­gen nicht nur:

«Wer herrscht über wen?»

Wir fra­gen:

«Wer ver­fügt über welche Möglichkeit­en?»

«Wer kann han­deln, entschei­den, sprechen, zugreifen oder wider­sprechen?»

«Wer kann die Möglichkeit­en ander­er erweit­ern, ein­schränken oder voll­ständig ver­hin­dern?»

Macht ist deshalb zunächst wed­er gut noch schlecht. Ohne Macht kön­nten wir nichts begin­nen, nichts schützen, nichts gemein­sam organ­isieren und auch keine beste­hen­den Machtver­hält­nisse verän­dern.

Das Prob­lem ist nicht, dass es Macht gibt.

Das Prob­lem ist, wie Möglichkeit­en sozial verteilt, eröffnet und behin­dert wer­den.

2. Behinderungsmacht und Begrenzungsmacht

Sil­via Staub-Bernasconi unter­schei­det zwis­chen Behin­derungs­macht und Begren­zungs­macht. Diese Unter­schei­dung ermöglicht es, Macht nicht pauschal abzulehnen, son­dern nach ihren sozialen Wirkun­gen zu beurteilen.

Behinderungsmacht

Behin­derungs­macht erweit­ert oder sichert die Möglichkeit­en der einen, indem sie die Möglichkeit­en ander­er ein­schränkt.

Sie zeigt sich beispiel­sweise dort, wo Men­schen:

– Anord­nun­gen befol­gen müssen, die sie nicht mitbes­tim­men kön­nen,

– von Ressourcen, Räu­men, Wis­sen oder Infra­struk­turen aus­geschlossen wer­den,

– nicht als rel­e­vante Stim­men oder Argu­men­tierende anerkan­nt wer­den,

– durch Gewalt, Sank­tio­nen, Abhängigkeit oder Exis­ten­zangst gefügig gemacht wer­den.

Behin­derungs­macht reduziert die Möglichkeit ander­er, ihre Bedürfnisse zu befriedi­gen, ihre Lebens­be­din­gun­gen mitzugestal­ten oder sich ein­er Ord­nung zu entziehen.

Begrenzungsmacht

Begren­zungs­macht ist nicht ein­fach weniger Macht.

Sie ist die Macht, Behin­derungs­macht zu begren­zen.

Sie schafft Regeln, Ver­fahren, Rechte und Infra­struk­turen, welche ver­hin­dern sollen, dass einzelne Men­schen, Grup­pen oder Organ­i­sa­tio­nen die Möglichkeit­en ander­er willkür­lich beschränken.

Begren­zungs­macht kann Zugänge sich­ern, Gewalt ver­hin­dern, Herrschaft kon­trol­lieren und aus­geschlossene Stim­men zur Gel­tung brin­gen. Staub-Bernasconi ver­ste­ht sie als legit­ime Macht­form, welche ille­git­ime Ein­schränkun­gen ver­hin­dert und soziale Teil­habe ermöglicht.

Die Unter­schei­dung lässt sich knapp for­mulieren:

Behin­derungs­macht beschränkt die Möglichkeit­en ander­er.

Begren­zungs­macht beschränkt die Möglichkeit, andere zu behin­dern.

Allerd­ings bleibt auch Begren­zungs­macht Macht. Sie kann sich verselb­st­ständi­gen, pater­nal­is­tisch wer­den und unter dem Vor­wand des Schutzes neue Abhängigkeit­en erzeu­gen.

Ger­ade deshalb benöti­gen wir Max­i­mal­forderun­gen.

Sie prüfen nicht nur Behin­derungs­macht. Sie prüfen auch, ob die einge­set­zte Begren­zungs­macht selb­st wieder zur Behin­derungs­macht wird.

3. Wozu Maximalforderungen?

Max­i­mal­forderun­gen benen­nen die grösst­mögliche Öff­nung von Möglichkeit­en.

Sie sagen nicht, was mor­gen voll­ständig umge­set­zt wer­den kann. Sie sagen, in welche Rich­tung sich eine Ord­nung bewe­gen müsste, wenn sie Behin­derungs­macht tat­säch­lich abbauen will.

Maximalforderungen bestimmen den Horizont vor dem Kompromiss

Wer nur fordert, was unter den beste­hen­den Ver­hält­nis­sen bere­its als real­is­tisch gilt, übern­immt diese Ver­hält­nisse als Gren­ze.

Die beste­hende Ord­nung entschei­det dann nicht nur darüber, welche Forderung erfüllt wird. Sie entschei­det bere­its darüber, welche Forderun­gen über­haupt vernün­ftig erscheinen dür­fen.

Die Max­i­mal­forderung unter­bricht diesen Zirkel.

Sie fragt nicht zuerst:

«Was ist inner­halb der beste­hen­den Ord­nung möglich?»

Sie fragt:

«Welche Ord­nung wäre nötig, damit das bish­er Ver­hin­derte möglich wird?»

Maximalforderungen machen Kompromisse messbar

Ein Kom­pro­miss ist nur dann als Kom­pro­miss erkennbar, wenn bekan­nt ist, wovon abgewichen wurde.

Ohne Max­i­mal­forderung kann jede kleine Verän­derung als endgültiger Erfolg präsen­tiert wer­den. Das Erre­ichte wird zum Ziel umgedeutet. Das Nicht-Erre­ichte ver­schwindet aus der Wahrnehmung.

Mit ein­er Max­i­mal­forderung kön­nen wir dage­gen fra­gen:

Was wurde tat­säch­lich ermöglicht?

Welche Behin­derung wurde beseit­igt?

Welche Macht­struk­tur blieb unange­tastet?

Welche neue Abhängigkeit wurde erzeugt?

Der Kom­pro­miss wird damit nicht abgelehnt. Er wird ken­ntlich gemacht.

Maximalforderungen unterscheiden Verbesserung und Transformation

Eine Verbesserung macht eine beste­hende Ord­nung erträglich­er.

Eine Trans­for­ma­tion verän­dert die Ord­nung, durch welche Möglichkeit­en verteilt und beschränkt wer­den.

André Gorz beze­ich­nete Refor­men, die beste­hende Machtver­hält­nisse nicht bloss ver­wal­ten, son­dern den Hand­lungsspiel­raum der Betrof­fe­nen erweit­ern, als nicht-reformistis­che Refor­men. Solche Refor­men beziehen ihre Begrün­dung nicht allein aus dem inner­halb des beste­hen­den Sys­tems Zuläs­si­gen, son­dern aus den Möglichkeit­en, die erst noch geschaf­fen wer­den sollen.

Eine trans­for­ma­tive Reform kann unvoll­ständig sein. Entschei­dend ist, ob sie Behin­derungs­macht sta­bil­isiert oder Möglichkeit­en zu ihrer weit­eren Über­win­dung eröffnet.

Maximalforderungen schützen vor Vereinnahmung

Begriffe wie Par­tizipa­tion, Inklu­sion, Nach­haltigkeit oder Com­mons kön­nen von nahezu jed­er Organ­i­sa­tion über­nom­men wer­den.

Eine Insti­tu­tion kann Par­tizipa­tion ver­sprechen, ohne Entschei­dungs­macht abzugeben.

Sie kann Inklu­sion verkün­den, ohne aus­geschlossene Argu­mente zuzu­lassen.

Sie kann von Com­mons sprechen, obwohl Zugang und Ver­fü­gung weit­er­hin zen­tral kon­trol­liert wer­den.

Sie kann Gewalt­frei­heit behaupten, während sie mit ökonomis­ch­er Abhängigkeit, Auss­chluss oder Exis­ten­zangst arbeit­et.

Max­i­mal­forderun­gen fra­gen deshalb nicht, ob die richti­gen Begriffe ver­wen­det wer­den.

Sie fra­gen, was diese Begriffe in ihrer ungekürzten Kon­se­quenz bedeuten wür­den.

Maximalforderungen halten Alternativen vorstellbar

Eine Gesellschaft kann nur verän­dern, was sie sich als verän­der­bar vorstellen kann.

Erik Olin Wright spricht von «realen Utopi­en»: von insti­tu­tionellen For­men, die Ele­mente ein­er anderen Gesellschaft bere­its inner­halb der beste­hen­den Ver­hält­nisse erproben. Der utopis­che Hor­i­zont und die konkrete insti­tu­tionelle Prax­is müssen dabei miteinan­der ver­bun­den bleiben.

Ohne konkretes Exper­i­ment bleibt die Max­i­mal­forderung fol­gen­los.

Ohne Max­i­mal­forderung wird das Exper­i­ment zur blossen Opti­mierung des Beste­hen­den.

4. Warum müssen Maximalforderungen in jeder Generation neu formuliert werden?

Max­i­mal­forderun­gen kön­nen über­liefert wer­den. Sie kön­nen aber nicht unverän­dert über­nom­men wer­den.

Jede Gen­er­a­tion muss neu unter­suchen, wie Möglichkeit­en verteilt und behin­dert wer­den.

Macht verändert ihre Form

Frühere Auseinan­der­set­zun­gen konzen­tri­erten sich auf Landbe­sitz, Fab­riken, staatliche Ämter, kirch­liche Autorität oder mil­itärische Gewalt.

Heute entste­hen Machtver­hält­nisse zusät­zlich durch:

– Dat­en,

– Plat­tfor­men,

– Algo­rith­men,

– Pro­tokolle,

– Stan­dards,

– dig­i­tale Iden­titäten,

– Rechen­leis­tung,

– pro­pri­etäre Infra­struk­turen.

Die soziale Frage ver­schwindet nicht. Ihre tech­nis­che und organ­isatorische Form verän­dert sich.

Erfolge erzeugen neue Institutionen

Eine Bewe­gung kann Herrschaft bekämpfen und anschliessend selb­st hier­ar­chisch wer­den.

Ein Gemeingut kann pro­fes­sion­al­isiert, zen­tral­isiert und schliesslich pri­vatisiert wer­den.

Eine Organ­i­sa­tion kann Zugänge öff­nen und zugle­ich neue Zulas­sungs­be­din­gun­gen schaf­fen.

Eine Begren­zungs­macht kann sich verselb­st­ständi­gen und die Men­schen, die sie schützen sollte, erneut bevor­munden.

Jede erre­ichte Ord­nung muss deshalb wieder auf ihre Machtwirkun­gen geprüft wer­den.

Radikale Begriffe werden zu Verwaltungsbegriffen

Was ein­mal eine gesellschaftliche Forderung war, kann zu ein­er unverbindlichen Organ­i­sa­tions­formel wer­den:

Par­tizipa­tion ohne Entschei­dungs­macht.

Inklu­sion ohne Ein­fluss.

Com­mons ohne gemein­same Ver­fü­gung.

Selb­stor­gan­i­sa­tion unter zen­tral geset­zten Bedin­gun­gen.

Gewalt­frei­heit bei struk­turellem Zwang.

Jede Gen­er­a­tion muss diese Begriffe erneut bis zu ihren Kon­se­quen­zen durch­denken.

Jede Generation erkennt andere Ausschlüsse

Frühere Emanzi­pa­tions­be­we­gun­gen kon­nten radikal auftreten und den­noch Frauen, Besit­zlose, Kolonisierte, Men­schen mit Behin­derun­gen, nicht­men­schlich­es Leben oder kom­mende Gen­er­a­tio­nen aus ihrem Hor­i­zont auss­chliessen.

Auch unsere heuti­gen Max­i­mal­forderun­gen wer­den blinde Stellen enthal­ten.

Sie dür­fen deshalb nicht zu Dog­men erstar­ren. Ihre Auf­gabe beste­ht ger­ade darin, neue For­men der Behin­derung wahrnehm­bar und kri­tisier­bar zu machen.

Max­i­mal­forderun­gen müssen nicht immer neu for­muliert wer­den, weil ihre Vorgänger falsch waren.

Sie müssen neu for­muliert wer­den, weil Macht neue For­men find­et.

5. Die Staub-Bernasconi-Matrix

Unsere Staub-Bernasconi-Matrix über­set­zt die Unter­schei­dung zwis­chen Behin­derungs- und Begren­zungs­macht in vier beobacht­bare Dimen­sio­nen:

  1. Anord­nung
  2. Zugang
  3. Legit­i­ma­tion
  4. Durch­set­zung

Die Matrix ist unsere Oper­a­tional­isierung. Sie ist an Staub-Bernasco­nis Macht­the­o­rie angelehnt, aber nicht mit ein­er von ihr selb­st veröf­fentlicht­en Vier­fel­der­ma­trix gle­ichzuset­zen.

https://dissent.is/TheStaubBernasconiMatrix

Dimen­sionMacht­frageBehin­derungs­machtMax­i­mal­forderung
Anord­nungWer kann wem etwas anord­nen?HerrschaftAnar­chie
ZugangWer ver­fügt über Ressourcen und Infra­struk­turen?Exk­lu­siv­itätCom­mons
Legit­i­ma­tionWessen Stimme und welch­es Argu­ment zählen?Exk­lu­sionInklu­sion
Durch­set­zungWodurch wird eine Ord­nung durchge­set­zt?Gewalt und ZwangPaz­i­fis­mus

Die Matrix unter­sucht nicht, wer gut oder böse ist.

Sie unter­sucht, wie Möglichkeit­en organ­isiert wer­den.

6. Die vier Maximalforderungen

Anordnung: Anarchie

Bei der Anord­nung geht es um die Möglichkeit, Entschei­dun­gen zu tre­f­fen, ihnen zu wider­sprechen und sie zurück­zuweisen.

Behin­derungs­macht zeigt sich als Herrschaft: Einige kön­nen anord­nen, andere müssen fol­gen.

Die Max­i­mal­forderung lautet deshalb nicht:

bessere Herrschende.

Sie lautet:

Anar­chie.

Anar­chie bedeutet hier nicht Chaos oder das Ende jed­er Koor­di­na­tion. Sie beze­ich­net die radikale Prü­fung, ob Koor­di­na­tion ohne Herrschaft möglich ist.

Wer set­zt die The­men?

Wer entschei­det?

Wer besitzt ein Vetorecht?

Wer muss gehorchen?

Kann eine Anord­nung zurück­gewiesen wer­den, ohne dass daraus Nachteile entste­hen?

Zugang: Commons

Beim Zugang geht es um die Möglichkeit, Ressourcen, Wis­sen, Räume und Infra­struk­turen zu nutzen und mitzugestal­ten.

Behin­derungs­macht zeigt sich als Exk­lu­siv­ität: Einige ver­fü­gen, andere bleiben aus­geschlossen.

Die Max­i­mal­forderung lautet deshalb nicht:

etwas grosszügiger verteil­ter Besitz.

Sie lautet:

Com­mons.

Com­mons bedeuten nicht, dass nie­mand zuständig ist oder alles allen jed­erzeit offen­ste­ht. Sie bedeuten, dass Zugang, Nutzung, Pflege und Weit­er­en­twick­lung gemein­schaftlich geregelt wer­den und nicht der willkür­lichen Ver­fü­gung einzel­ner Eigen­tümer, Staat­en oder Plat­tfor­men unter­liegen.

Wer erhält Zugang?

Wer darf verän­dern?

Wer bes­timmt die Regeln?

Wer kann andere auss­chliessen?

Kön­nen die notwendi­gen Infra­struk­turen auch ohne die Erlaub­nis ein­er zen­tralen Instanz genutzt, betrieben oder weit­er­en­twick­elt wer­den?

Legitimation: Inklusion

Bei der Legit­i­ma­tion geht es um die Möglichkeit, mit der eige­nen Wahrnehmung, Erfahrung und Argu­men­ta­tion sozial vorzukom­men.

Behin­derungs­macht zeigt sich als Exk­lu­sion: Bes­timmte Men­schen, Erfahrun­gen oder Argu­mente gel­ten von vorn­here­in als irrel­e­vant, unpro­fes­sionell, unvernün­ftig oder nicht zuständig.

Die Max­i­mal­forderung lautet deshalb nicht:

mehr Men­schen dür­fen zuhören.

Sie lautet:

Inklu­sion.

Inklu­sion bedeutet nicht, dass alle der­sel­ben Mei­n­ung sein müssen. Sie bedeutet, dass kein rel­e­vantes Argu­ment auf­grund der Per­son, Posi­tion, Herkun­ft oder insti­tu­tionellen Nichtzuständigkeit aus­geschlossen wer­den darf.

Wer darf sprechen?

Wer wird gehört?

Welche Wis­sens­for­men gel­ten?

Wer bes­timmt, was vernün­ftig oder real­is­tisch ist?

Welche Betrof­fe­nen bleiben blosse Objek­te fremder Entschei­dun­gen?

Durchsetzung: Pazifismus

Bei der Durch­set­zung geht es um die Möglichkeit, ein­er Ord­nung zu wider­sprechen, ohne Gewalt, Zwang oder exis­ten­zielle Ver­nich­tung befürcht­en zu müssen.

Behin­derungs­macht zeigt sich als Gewalt: Entschei­dun­gen wer­den durch kör­per­liche Gewalt, staatliche Sank­tio­nen, ökonomis­che Abhängigkeit, Auss­chluss, Entzug oder Dro­hung durchge­set­zt.

Die Max­i­mal­forderung lautet deshalb nicht:

möglichst wenig Gewalt.

Sie lautet:

Paz­i­fis­mus.

Paz­i­fis­mus ist die radikale Prü­fung, ob eine soziale Ord­nung ohne Gewalt und Zwang fortbeste­hen kön­nte.

Was geschieht bei Wider­spruch?

Welche Sank­tio­nen dro­hen?

Ist Zus­tim­mung tat­säch­lich frei­willig?

Wird mit Armut, Auss­chluss, Polizei, Entzug oder Abhängigkeit gear­beit­et?

Kön­nte die Ord­nung beste­hen, wenn nie­mand zur Mitwirkung gezwun­gen wer­den kön­nte?

7. Die Matrix verhindert eindimensionale Radikalität

Eine Ord­nung kann in ein­er Dimen­sion offen und in ein­er anderen hochgr­a­dig behin­dernd sein.

Sie kann gemein­schaftlich­es Eigen­tum besitzen, aber autoritär geführt wer­den.

Sie kann demokratisch entschei­den, aber Men­schen vom Zugang zu ihren Ressourcen auss­chliessen.

Sie kann alle Beteiligten anhören, aber ihre Entschei­dun­gen gewalt­sam durch­set­zen.

Sie kann gewalt­frei auftreten, aber ihre Mit­glieder durch ökonomis­che Abhängigkeit gefügig machen.

Sie kann Behin­derungs­macht begren­zen und dabei eine neue pater­nal­is­tis­che Begren­zungs­macht erricht­en.

Erst die vier Dimen­sio­nen zusam­men zeigen, ob Möglichkeit­en tat­säch­lich erweit­ert oder lediglich neu verteilt wer­den.

Die Matrix liefert dabei kein Güte­siegel.

Sie hält die Macht­frage offen.

8. Die zentrale These

Max­i­mal­forderun­gen sagen nicht, was mor­gen voll­ständig erre­icht wer­den muss.

Sie sagen, woran jede heutige Entschei­dung gemessen wer­den kann.

Macht kommt von Möglichkeit.

Behin­derungs­macht beschränkt die Möglichkeit­en ander­er.

Begren­zungs­macht beschränkt diese Behin­derung.

Die Matrix zeigt, in welchen Dimen­sio­nen Möglichkeit­en sozial eröffnet oder ver­hin­dert wer­den.

Die Max­i­mal­forderun­gen benen­nen den ungekürzten Hor­i­zont:

Anar­chie statt Herrschaft.

Com­mons statt Exk­lu­siv­ität.

Inklu­sion statt Exk­lu­sion.

Paz­i­fis­mus statt Gewalt.

Weil jede Gen­er­a­tion neue Tech­nolo­gien, neue Insti­tu­tio­nen, neue Abhängigkeit­en und neue Auss­chlüsse her­vor­bringt, muss sie diese Max­i­mal­forderun­gen immer wieder neu for­mulieren.

Nicht, um sie dem jew­eils Mach­baren anzu­passen.

Son­dern um sicht­bar zu hal­ten, was durch die beste­hen­den Ver­hält­nisse noch immer unmöglich gemacht wird.

Quellen

  1. Duden: «Macht» – Bedeu­tung und Herkun­ft

https://www.duden.de/rechtschreibung/Macht

  1. Björn Kraus und Juliane Sage­biel: «Macht in der Sozialen Arbeit», social­net Lexikon

https://www.socialnet.de/lexikon/Macht-in-der-Sozialen-Arbeit

  1. André Gorz: «Reform and Rev­o­lu­tion», Social­ist Reg­is­ter, 1968

https://socialistregister.com/index.php/srv/article/view/5272

  1. Erik Olin Wright: «Trans­form­ing Cap­i­tal­ism through Real Utopias»

https://www.asanet.org/wp-content/uploads/sage_wright_presidential_address.pdf

  1. The Staub-Bernasconi Matrix

https://dissent.is/TheStaubBernasconiMatrix