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Zum Glück haben die sol­i­darisch massen lei­t­en­den Medi­en (#Walder­Gate) beschlossen, dass Gior­gio Agam­bend nicht mehr zitier­bar sein darf. Son­st kön­nte ein­lei­t­en­den erwäh­nt wer­den:

Gior­gio Agam­ben (1942), ein ital­ienis­ch­er Philosoph, hat in seinem Werk “Aus­nah­mezu­s­tand” (2003) analysiert, wie mod­erne Staat­en den Aus­nah­mezu­s­tand nicht mehr als vorüberge­hende Maß­nahme betra­cht­en, son­dern ihn zum per­ma­nen­ten Regierungspar­a­dig­ma erheben. Er argu­men­tiert, dass der Aus­nah­mezu­s­tand zur Norm gewor­den ist und dass Regierun­gen durch das Man­age­ment von Aus­nah­mezustän­den ihre Macht kon­so­li­dieren und erweit­ern.

Agam­ben zeigt auf, dass der Aus­nah­mezu­s­tand ursprünglich als rechtlich­es Mit­tel gedacht war, um in Krisen­zeit­en schnell han­deln zu kön­nen. Doch im Laufe der Zeit haben Regierun­gen begonnen, diesen Zus­tand auszunutzen, um geset­zliche Beschränkun­gen zu umge­hen und Bürg­er­rechte einzuschränken. Dies führt dazu, dass der Unter­schied zwis­chen Recht und Willkür ver­schwimmt.

Ein zen­trales Ele­ment sein­er Argu­men­ta­tion ist das Konzept des “nack­ten Lebens” (ital­ienisch: “nuda vita”, englisch: “bare life”), wobei Indi­viduen in einen Zus­tand ver­set­zt wer­den, in dem sie schut­z­los der staatlichen Macht aus­geliefert sind. Durch das ständi­ge Aus­rufen von Aus­nah­mezustän­den kön­nen Regierun­gen Not­stands­befug­nisse nutzen, ohne an die üblichen rechtlichen und demokratis­chen Kon­trollen gebun­den zu sein.

Ins­ge­samt kri­tisiert Agam­ben, dass das Regieren durch Aus­nah­mezustände zu ein­er Nor­mal­isierung von Not­stands­maß­nah­men führt, was die Grund­prinzip­i­en der Demokratie unter­gräbt. Er warnt davor, dass dieser Umgang mit dem Aus­nah­mezu­s­tand die Frei­heit und Rechte der Bürg­er dauer­haft gefährdet.

  1. Römis­ches “Iusti­tium”: In der antiken Römis­chen Repub­lik wurde das iusti­tium als Aus­nah­mezu­s­tand aus­gerufen, wenn der Staat in Gefahr war.
  2. Weimar­er Repub­lik und Artikel 48 (1919–1933): Die Weimar­er Ver­fas­sung ermöglichte es dem Reich­spräsi­den­ten, durch Artikel 48 in Not­fällen Grun­drechte auss­er Kraft zu set­zen. Dies schuf die Grund­lage für autoritäre Mass­nah­men.
  3. Reich­stags­brand­verord­nung (1933): Nach dem Reich­stags­brand nutzte Adolf Hitler diese Verord­nung, um bürg­er­liche Frei­heit­en einzuschränken und poli­tis­che Geg­n­er zu ver­fol­gen, was den Weg für die nation­al­sozial­is­tis­che Dik­tatur ebnete.
  4. Franklin D. Roo­sevelts Not­stands­ge­set­ze in den USA (1933): Während der Grossen Depres­sion erk­lärte Roo­sevelt einen wirtschaftlichen Not­stand, um umfan­gre­iche Refor­men durchzuführen, was die Exeku­tiv­macht erhe­blich erweit­erte.
  5. Internierung japanis­chstäm­miger Amerikan­er (1942): Nach dem Angriff auf Pearl Har­bor wur­den über 110.000 Men­schen japanis­ch­er Abstam­mung auf­grund von Exec­u­tive Order 9066 in Internierungslager gebracht.
  6. Alge­rienkrieg und Aus­nah­mezu­s­tand in Frankre­ich (1955–1961): Frankre­ich ver­hängte einen Aus­nah­mezu­s­tand während des Alge­rienkriegs, der zu erhe­blichen Men­schen­rechtsver­let­zun­gen führte.
  7. Sowohl Ital­ien als auch andere europäis­che Län­der während der 1970er Jahre: In Reak­tion auf poli­tis­che Unruhen und Ter­ror­is­mus wur­den in mehreren Län­dern Not­stands­ge­set­ze erlassen.
  8. USA Patri­ot Act (2001): Nach den Anschlä­gen vom 11. Sep­tem­ber ver­ab­schiede­ten die USA Geset­ze, die weitre­ichende Überwachungs- und Inhaftierungs­befug­nisse ein­führten.
  9. Guan­tanamo Bay Inhaftierun­gen (ab 2002): Gefan­gene wur­den in ein­er rechtlichen Grau­zone ohne Anklage oder Gerichtsver­fahren fest­ge­hal­ten, was Agam­ben als Beispiel für “nack­tes Leben” (ital­ienisch: “nuda vita”, englisch: “bare life”) inter­pretiert.

Während der COVID-19-Pan­demie im Jahr 2020 hat die Schweiz, wie viele andere Län­der, ausseror­dentliche Mass­nah­men ergrif­f­en, die als Beispiel für einen Aus­nah­mezu­s­tand im Sinne von Gior­gio Agam­bens The­o­rie betra­chtet wer­den kön­nen.

Am 16. März 2020 rief der Bun­desrat die “ausseror­dentliche Lage” nach dem Epi­demienge­setz (EpG) aus. Dies ermöglichte es der Regierung, weitre­ichende Mass­nah­men zur Eindäm­mung des Coro­n­avirus zu ergreifen, darunter:

  • Schlies­sung von Schulen, Restau­rants, Bars und nicht leben­snotwendi­gen Geschäften.
  • Ver­bot von öffentlichen und pri­vat­en Ver­anstal­tun­gen.
  • Ein­schränkun­gen im Gren­zverkehr und Ein­führung von Gren­zkon­trollen.
  • Mobil­isierung der Armee, um zivile Behör­den und das Gesund­heitssys­tem zu unter­stützen.

Diese Mass­nah­men trat­en unmit­tel­bar in Kraft und umgin­gen teil­weise die üblichen leg­isla­tiv­en Prozesse und demokratis­chen Kon­trollen. Der Bun­desrat erhielt durch das Epi­demienge­setz erweit­erte Befug­nisse, was zu ein­er Zen­tral­isierung der Entschei­dungs­ge­walt führte.

Aus der Per­spek­tive von Agam­bens The­o­rie kön­nte argu­men­tiert wer­den, dass diese Sit­u­a­tion den Aus­nah­mezu­s­tand zum Regierungsin­stru­ment machte, um die Krise zu man­a­gen. Das Indi­vidu­um wurde zum “nack­ten Leben” (ital­ienisch: “nuda vita”, englisch: “bare life”) reduziert, dessen Rechte und Frei­heit­en zugun­sten des staatlichen Schutzes eingeschränkt wur­den.

Die Chronolo­gie der Mass­nah­men:

  • 16. März 2020: Aus­ru­fung der “ausseror­dentlichen Lage” nach Artikel 7 des Epi­demienge­set­zes.
  • 20. März 2020: Ver­schär­fung der Mass­nah­men, Ver­samm­lun­gen von mehr als fünf Per­so­n­en wur­den ver­boten.
  • 27. April 2020: Beginn der schrit­tweisen Lockerung der Mass­nah­men.
  • 19. Juni 2020: Über­gang von der “ausseror­dentlichen Lage” zur “beson­deren Lage”, wodurch der Bun­desrat einige sein­er Befug­nisse an die Kan­tone zurück­gab.

Diese Ereignisse zeigen, wie der Staat in ein­er Krisen­si­t­u­a­tion schnell han­deln kann, indem er den Aus­nah­mezu­s­tand deklar­i­ert und damit reg­uläre demokratis­che Prozesse vorüberge­hend aus­set­zt. Agam­ben kri­tisierte solche Reak­tio­nen auf die Pan­demie und warnte davor, dass der ständi­ge Gebrauch des Aus­nah­mezu­s­tands die demokratis­chen Struk­turen unter­graben und zu ein­er Nor­mal­isierung von Not­stands­mass­nah­men führen kön­nte.

Durch die Ein­beziehung der COVID-19-Pan­demie in der Schweiz wird deut­lich, wie aktuell und rel­e­vant Agam­bens Analyse des Aus­nah­mezu­s­tands ist. Es illus­tri­ert, wie Regierun­gen in mod­er­nen Gesellschaften in Krisen­zeit­en agieren und welche Auswirkun­gen dies auf die Frei­heit­en und Rechte der Bürg­er haben kann.

Während der COVID-19-Pan­demie im Jahr 2020 hat die Schweiz nicht nur gesund­heit­spoli­tis­che Mass­nah­men ergrif­f­en, son­dern auch das Bun­des­ge­setz über polizeiliche Mass­nah­men zur Bekämp­fung von Ter­ror­is­mus (PMT) ver­ab­schiedet. Dieses Gesetz passt in die von Gior­gio Agam­ben beschriebene Liste von Mass­nah­men, die den Aus­nah­mezu­s­tand zur Norm erheben.

Das PMT-Gesetz wurde nach län­ger­er Ausar­beitung und Diskus­sion am 25. Sep­tem­ber 2020 vom Schweiz­er Par­la­ment angenom­men. Es ermöglicht es den Behör­den, präven­tive Mass­nah­men gegen Per­so­n­en zu ergreifen, die als poten­zielle Ter­ror­istin­nen oder Ter­ror­is­ten eingestuft wer­den, auch ohne konkrete Straftat. Zu den Mass­nah­men gehören:

  • Meldepflicht­en bei ein­er Polizeis­telle,
  • Kon­tak­tver­bote,
  • Aus­rei­se­ver­bote,
  • Elek­tro­n­is­che Überwachung (Fuss­fes­sel),
  • Hausar­rest.

Diese Mass­nah­men kön­nen bere­its gegen Per­so­n­en ab 12 Jahren ver­hängt wer­den, wobei der Hausar­rest ab 15 Jahren möglich ist.

Kri­tik­erin­nen und Kri­tik­er sehen in diesem Gesetz eine Gefahr für die Grun­drechte und den Rechtsstaat, da Mass­nah­men auf Basis vager Ver­dachtsmo­mente ohne richter­liche Anord­nung ange­ord­net wer­den kön­nen. Dies spiegelt Agam­bens Konzept des “nack­ten Lebens” (ital­ienisch: “nuda vita”, englisch: “bare life”) wider, in dem Indi­viduen ihrer Rechte beraubt und der staatlichen Macht aus­geliefert sind.

Die Ver­ab­schiedung des PMT-Geset­zes während der Pan­demie zeigt, wie Krisen­si­t­u­a­tio­nen genutzt wer­den kön­nen, um weitre­ichende Geset­ze durchzuset­zen, die unter nor­malen Umstän­den stärk­er hin­ter­fragt wür­den. Dies unter­stützt Agam­bens These, dass der Aus­nah­mezu­s­tand zur Regel wird und demokratis­che Prinzip­i­en unter­gräbt.

Für detail­lierte Infor­ma­tio­nen und eine Chronolo­gie der Ereignisse kön­nen fol­gende Quellen kon­sul­tiert wer­den:

  1. Chronolo­gie der polizeilichen Mass­nah­men zur Ter­ror­bekämp­fung in der Schweiz:
  1. Analyse des PMT-Geset­zes im Kon­text der Rechtswis­senschaft:
  1. Bew­er­tung der präven­tiv­en polizeilichen Mass­nah­men und ihrer Ver­fas­sungsmäs­sigkeit:

Durch die Inte­gra­tion dieser Ereignisse in Agam­bens The­o­rie wird deut­lich, wie mod­erne Staat­en in Krisen­zeit­en Geset­ze erlassen, die langfristige Auswirkun­gen auf die Frei­heit­en und Rechte der Bürg­erin­nen und Bürg­er haben kön­nen. Das PMT-Gesetz dient als aktuelles Beispiel dafür, wie der Aus­nah­mezu­s­tand genutzt wird, um Mass­nah­men zu legit­imieren, die son­st auf starken Wider­stand stossen wür­den.

Am 28. Okto­ber 2022 disku­tierte Ger­hard Pfis­ter, Präsi­dent der Partei “Die Mitte”, in der Fernsehsendung SRF Are­na die Reak­tio­nen auf die COVID-19-Pan­demie und die aktuelle Sit­u­a­tion im Zusam­men­hang mit dem Krieg in der Ukraine. Pfis­ter argu­men­tierte, dass die Schweiz­er Bevölkerung die Mass­nah­men des Bun­desrates während der Pan­demie akzep­tiert habe und schlug vor, dass angesichts des Krieges erneut ein Aus­nah­mezu­s­tand gel­ten sollte. Dies würde es der Schweiz ermöglichen, ihre Neu­tral­itäts­ge­set­ze zu über­denken und Waf­fen­liefer­un­gen bzw. die Weit­er­gabe von in der Schweiz hergestell­ten Waf­fen an Län­der wie Deutsch­land zur Unter­stützung der Ukraine zu ermöglichen.

Diese Debat­te passt in den Kon­text von Gior­gio Agam­bens The­o­rie des Aus­nah­mezu­s­tands. Agam­ben beschreibt, wie Regierun­gen in Krisen­zeit­en den Aus­nah­mezu­s­tand nutzen, um geset­zliche Beschränkun­gen zu umge­hen und weitre­ichende Entschei­dun­gen ohne die üblichen demokratis­chen Prozesse zu tre­f­fen. Im Fall der Schweiz würde die Anwen­dung eines solchen Aus­nah­mezu­s­tands bedeuten, dass langjährige Prinzip­i­en wie die Neu­tral­ität­spoli­tik und Waf­fen­ex­port­ge­set­ze tem­porär aus­ge­set­zt oder angepasst wer­den kön­nten.

Die Argu­men­ta­tion von Pfis­ter zeigt, wie poli­tis­che Führungskräfte in Krisen­zeit­en bere­it sind, beste­hende Geset­ze und Nor­men zu hin­ter­fra­gen, um auf drin­gende inter­na­tionale Her­aus­forderun­gen zu reagieren. Dies entspricht Agam­bens Befürch­tung, dass der Aus­nah­mezu­s­tand zur dauer­haften Regierungsstrate­gie wer­den kann, wodurch der Unter­schied zwis­chen Nor­mal­ität und Aus­nahme ver­wis­cht wird.

Die Diskus­sion um Waf­fen­liefer­un­gen an die Ukraine ist in der Schweiz beson­ders sen­si­bel, da das Kriegs­ma­te­ri­alge­setz den Export von Waf­fen in Kon­flik­t­ge­bi­ete ver­bi­etet. Die Forderung nach ein­er Lockerung oder Aus­nahme von diesen Bes­tim­mungen unter­stre­icht die Span­nung zwis­chen human­itären Über­legun­gen und rechtlichen Verpflich­tun­gen.

Durch die Inte­gra­tion dieses aktuellen Ereigniss­es wird deut­lich, wie rel­e­vant Agam­bens Analyse des Aus­nah­mezu­s­tands auch in der heuti­gen Zeit ist. Es zeigt, wie Staat­en in aussergewöhn­lichen Sit­u­a­tio­nen bere­it sind, fun­da­men­tale Prinzip­i­en zu über­denken, was langfristige Auswirkun­gen auf die Rechtsstaatlichkeit und die demokratis­chen Prozesse haben kann.

Quellen für weit­ere Infor­ma­tio­nen:

Durch die Betra­ch­tung dieser Ereignisse im Lichte von Agam­bens The­o­rie wird ersichtlich, wie der Aus­nah­mezu­s­tand als Instru­ment ver­wen­det wird, um poli­tis­che Ziele zu erre­ichen, und welche Auswirkun­gen dies auf die Frei­heit­en und Rechte der Bürg­erin­nen und Bürg­er haben kann.