Was ist Direkte Dealokratie? Begriff und Fallbeispiele

#Dealokratie = ana­lytis­ch­er Begriff.
#Dealocrazy = kynis­che Beze­ich­nung ihrer Zer­falls­form.
#Democ­ra­cy #Democrazy #Dealoc­ra­cy #Dealocrazy

Chat­G­PT Image Sep 28, 2026, 09_56_19 AM
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#Dealokratie ist ein von Ste­fan M. Sey­del (sms) geprägter sozialthe­o­retis­ch­er Begriff. Er beze­ich­net eine Form gesellschaftlich­er Steuerung, bei der poli­tis­che Entschei­dun­gen zunehmend durch organ­isierte Aushand­lung­sprozesse (“Deals”) zwis­chen staatlichen, wirtschaftlichen und zivilge­sellschaftlichen Akteuren koor­diniert wer­den. Nach Sey­del han­delt es sich dabei nicht lediglich um eine Regierungs- oder Ver­wal­tung­stech­nik, son­dern um eine eigen­ständi­ge his­torische Kul­tur­form, welche die klas­sis­che Gegenüber­stel­lung von Staat und Markt ablöst.

Inhaltsverze­ich­nis:

  • Begriff
  • 31. Okto­ber 2026: Fall­beispiel 2
  • Don­ner­stag, 3. Sep­tem­ber 2026: Fall­beispiel 1 (Urteil: Oberg­ericht Kan­ton Graubün­den)

Begriff

Der Begriff leit­et sich vom englis­chen deal (“Vere­in­barung”, “Aushand­lung”) und dem Suf­fix -kratie (“Herrschaft”, “Ord­nung”) ab.

Während Demokratie die Legit­i­ma­tion poli­tis­ch­er Entschei­dun­gen beschreibt und Mark­twirtschaft deren ökonomis­che Koor­di­na­tion, beze­ich­net Dealokratie nach Sey­del die oper­a­tive Ebene ihrer Umset­zung: Entschei­dun­gen entste­hen in Net­zw­erken organ­isiert­er Akteure durch Ver­hand­lun­gen, Koop­er­a­tio­nen und Vere­in­barun­gen.

Theorie

Im Zen­trum der The­o­rie ste­ht die Unter­schei­dung zwis­chen ((Legitimation)Organisation).

Nach Sey­del wer­den gesellschaftliche Entschei­dun­gen heute auf drei Ebe­nen getrof­fen:

  • Legit­i­ma­tion durch demokratis­che Ver­fahren (Par­la­ment, Volksab­stim­mungen)
  • Ressourcenbere­it­stel­lung durch Staat und Markt
  • oper­a­tive Umset­zung durch Koop­er­a­tio­nen zwis­chen Organ­i­sa­tio­nen

Dealokratie beschreibt somit wed­er die Abschaf­fung demokratis­ch­er Ver­fahren noch den Ersatz der Mark­twirtschaft. Vielmehr ver­schiebt sich der Schw­er­punkt gesellschaftlich­er Steuerung auf die Ebene organ­isiert­er Koop­er­a­tio­nen.

Historische Einordnung

Sey­del ver­ste­ht Dealokratie als Teil ein­er his­torischen Entwick­lung gesellschaftlich­er Koor­di­na­tions­for­men.

Kul­tur­formLeitmedi­umDom­i­nante Koor­di­na­tion
Trib­al­is­musSpracheGemein­schaft
Pater­nal­is­musSchriftHerrschaft
Lib­er­al­is­musBuch­druckMarkt und Demokratie
DealokratieCom­put­er und Net­zw­erkeOrgan­i­sa­tion und Deal

Nach dieser Inter­pre­ta­tion ver­lieren die klas­sis­chen Gegen­sätze zwis­chen Staat und Markt an Bedeu­tung. An ihre Stelle treten hybride Organ­i­sa­tions­for­men wie Pub­lic Pri­vate Part­ner­ships (PPP), Förder­net­zw­erke, Plat­tfor­men, Ver­bünde und andere For­men insti­tu­tion­al­isiert­er Koop­er­a­tion.

Ausnahmezustand

Sey­del knüpft an Gior­gio Agam­bens Analyse des Aus­nah­mezu­s­tands an, inter­pretiert diesen jedoch organ­i­sa­tion­ssozi­ol­o­gisch.

Während Agam­ben beschreibt, wie ausseror­dentliche Regierungs­for­men zum Nor­mal­fall wer­den kön­nen, ver­ste­ht Sey­del Aus­nah­mezustände als Sit­u­a­tio­nen beschle­u­nigter Deal­bil­dung. Krisen erle­ichtern dem­nach Koop­er­a­tio­nen zwis­chen Staat, Wirtschaft und weit­eren Organ­i­sa­tio­nen und führen zu ein­er Verdich­tung beste­hen­der Steuerungsnet­zw­erke.

Theoretische Bezüge

Die The­o­rie bezieht sich unter anderem auf:

  • Niklas Luh­mann (Organ­i­sa­tion, funk­tionale Dif­feren­zierung)
  • Gior­gio Agam­ben (Aus­nah­mezu­s­tand)
  • Gov­er­nance-Forschung
  • Pub­lic Pri­vate Part­ner­ship
  • Net­zw­erk­gou­ver­nanz
  • Eli­nor Ostrom (Com­mons)

Kritik

Der Begriff ist bis­lang nicht Gegen­stand ein­er bre­it­en wis­senschaftlichen Rezep­tion.

Kri­tik­er kön­nten ein­wen­den, dass viele der beschriebe­nen Phänomene bere­its durch Begriffe wie Gov­er­nance, Kor­po­ratismus oder Net­zw­erk­s­teuerung erk­lärt wür­den. Befür­worter der The­o­rie sehen die Eigen­ständigkeit dage­gen in der his­torischen Inter­pre­ta­tion: Dealokratie beschreibt nicht nur ein weit­eres Instru­ment poli­tis­ch­er Steuerung, son­dern den Über­gang zu ein­er neuen gesellschaftlichen Kul­tur­form, in der Organ­i­sa­tio­nen zur zen­tralen Koor­di­na­tion­sin­stanz wer­den.

Siehe auch

  • Gov­er­nance
  • Pub­lic Pri­vate Part­ner­ship
  • Kor­po­ratismus
  • Net­zw­erk-Gov­er­nance
  • Organ­i­sa­tion
  • Aus­nah­mezu­s­tand
  • Com­mons

Literatur

  • Gior­gio Agam­ben: Aus­nah­mezu­s­tand.
  • Niklas Luh­mann: Organ­i­sa­tion und Entschei­dung.
  • Renate Mayntz: Gov­er­nance The­o­ry.
  • Eli­nor Ostrom: Gov­ern­ing the Com­mons.
  • Ste­fan M. Sey­del: Dealokratie. Online unter: https://dissent.is/dealokratie/
work in progress

PD Dr. Vei­th Selk


Fallbeispiel 2

31. Oktober 2026 | Ein zweites Fallbeispiel: «Gesellschaftliche Entwicklung im Bergdorf: gemeinsame Potenziale nutzen»

Das erste Fall­beispiel — welch­es das Oberg­ericht des Kan­ton Graubün­des legit­imierte — war ein Deal in der Gemeinde Mustér: Wie ein konkretes Vorhaben zwis­chen pri­vat­en und öffentlichen Akteuren vor­bere­it­et, koor­diniert und schliesslich der poli­tis­chen Zus­tim­mung vorgelegt wird.

Als zweites Fall­beispiel das Forum «Gesellschaftliche Entwick­lung im Bergdorf: gemein­same Poten­ziale nutzen». Auf dem Podi­um ste­hen:

  1. Ste­fan Forster – ZHAW / uni­un medeli­na, Mod­er­a­tion
  2. Céline Meury – Regiona­len­twick­lung Sur­sel­va
  3. Rita Schmid – Gemein­de­präsi­dentin Vals
  4. Michael Caflisch – Amt für Wirtschaft und Touris­mus Graubün­den
  5. Kevin Brunold – Sur­sel­va Touris­mus AG
  6. Car­o­line Huber – Gross­rätin
  7. Matthias Kunz – kabaret­tis­tis­che Beobach­tung und Zusam­men­fas­sung

Mit Cas­par Decurtins kön­nte man nun nach Staat, Kap­i­tal und Bevölkerung fra­gen. Aber ger­ade diese Unter­schei­dung läuft hier ins Leere.

«Der Markt» braucht keinen eigenen Stuhl mehr.

Wirtschafts­förderung sitzt im kan­tonalen Amt. Touris­mus ist als Aktienge­sellschaft organ­isiert und zugle­ich Bestandteil regionaler Entwick­lungspoli­tik. Regiona­len­twick­lung ver­mit­telt zwis­chen öffentlichen Mit­teln, Gemein­den und Pro­jek­ten. Hochschulen pro­duzieren das dazuge­hörige Entwick­lungswis­sen. Gemein­den organ­isieren und legit­imieren. Poli­tik schafft die entsprechen­den Entschei­dun­gen und Rah­menbe­din­gun­gen.

  • Das ist nicht Staat gegen Markt.
  • Es ist auch nicht Staat und Markt.
  • Es ist eine infra­struk­turelle Ver­schränkung, in der die Unter­schei­dung zunehmend schw­er zu ziehen ist: PPP @graubünden.

Und deshalb ist dieses zweite Fall­beispiel für die «Direk­te Dealokratie» inter­es­san­ter als ein bere­its aus­ge­han­del­ter Deal. Hier lässt sich die Infra­struk­tur davor beobacht­en:

Prob­lem → Koor­di­na­tion → Pro­jekt → Gebot → Gesetz → Deal

Das erste Fall­beispiel zeigt, wie Zus­tim­mung zu einem konkreten Deal organ­isiert wird. Das zweite zeigt, wie jene Akteure, Prob­lemde­f­i­n­i­tio­nen und gemein­samen Inter­essen koor­diniert wer­den, aus denen Deals über­haupt erst her­vorge­hen kön­nen. Oder in der Sprache von dissent.is/bergdorf:

Die Kuhzun­ft sitzt nicht zwis­chen Staat und Markt.
Die Kuhzun­ft ist die Organ­i­sa­tions­form ihrer Ver­schränkung.

9. September 2026 | DIE EINHEIT DER MATERIE, als Beobachtungsstachel von Direkter Demokratie?

Demokratie heisst im Volksmund: «Das Volk entschei­det.» Im schweiz­erischen Bun­desstaat­srecht meint der tra­gende Grundw­ert #Demokratie mehr: Wer demokratisch an die Hebel der Macht gelangt, muss auch wieder ablös­bar sein – ohne Blutvergiessen (Häfelin/Haller).

Damit stellt sich eine vorge­lagerte Macht­frage: Wer bes­timmt eigentlich, worüber entsch­ieden wer­den kann? Wer schnürt das Paket?

Genau hier set­zt «die Ein­heit der Materie» ihren juris­tis­chen Stachel. Sie fragt, was zu einem Abstim­mungs­ge­gen­stand ver­bun­den wer­den darf – und macht damit sicht­bar, dass die Form der Entschei­dung bere­its vor der Abstim­mung hergestellt wird. Prof. Dr. Andreas Kley zeigte: Die Stimm­berechtigten wirken an dieser vorgängi­gen Kon­sens­bil­dung nicht mit; sie erhal­ten einen bere­its geformten Gegen­stand.

#Dealokratie fragt deshalb: Wer ver­fügt über die Macht, diese Entschei­dungs­form herzustellen – und wie lässt sich diese Macht wieder ablösen?

Art. 34 BV: Die Einheit der Materie als Beobachtungsstachel demokratischer Macht

Art. 34 Abs. 2 BV schützt die freie Wil­lens­bil­dung und die unver­fälschte Stim­ma­b­gabe. Aus dieser Garantie leit­et das Bun­des­gericht den Grund­satz der Ein­heit der Materie ab. Eine Abstim­mungsvor­lage darf mehrere Gegen­stände nur verbinden, wenn zwis­chen ihnen ein hin­re­ichen­der sach­lich­er Zusam­men­hang beste­ht. Die Stimm­berechtigten sollen nicht gezwun­gen wer­den, ein­er Regelung zuzus­tim­men, die sie ablehnen, um eine andere annehmen zu kön­nen.

Diese Dog­matik set­zt gewöhn­lich beim fer­ti­gen Abstim­mungs­ge­gen­stand an. Gefragt wird, ob dessen Bestandteile sach­lich hin­re­ichend zusam­menge­hören. Damit bleibt jedoch eine vorge­lagerte Oper­a­tion weit­ge­hend unbeobachtet: die Her­stel­lung des Abstim­mungs­ge­gen­stands selb­st.

Demokratie bedeutet nicht bloss, dass abges­timmt wird. Als tra­gen­der Grundw­ert des schweiz­erischen Bun­desstaat­srechts sichert sie ins­beson­dere die insti­tu­tionelle Ablös­barkeit poli­tis­ch­er Macht. Wer Macht ausübt, muss sie auf rechtlich geord­netem Weg wieder ver­lieren kön­nen. Diese Per­spek­tive ver­schiebt die Frage der Ein­heit der Materie. Entschei­dend ist dann nicht nur, ob über einen Gegen­stand frei abges­timmt wer­den kann, son­dern auch, wer über die Macht ver­fügt, diesen Gegen­stand über­haupt als Ein­heit herzustellen.

Ger­ade die direk­te Demokratie macht diese Vorentschei­dung sicht­bar. Die Stimm­berechtigten entschei­den mit Ja oder Nein über eine bere­its geformte Vor­lage. An der vorgängi­gen par­la­men­tarischen oder admin­is­tra­tiv­en Kon­sens­bil­dung nehmen sie regelmäs­sig nicht teil. Andreas Kley weist deshalb zu Recht darauf hin, dass dem Ref­er­en­dum ein bere­its fer­tiggestell­ter Erlass zugrunde liegt und die Ein­heit der Materie kein objek­tiv ein­deutig bes­timm­bares Kri­teri­um darstellt. Je nach gewähltem Massstab kann der­selbe Sachver­halt als Ein­heit oder als Mehrzahl von Mate­rien erscheinen.

Diese Unbes­timmtheit ist nicht nur eine Schwäche des Grund­satzes. Sie macht zugle­ich dessen ana­lytis­ches Poten­tial sicht­bar.

Die Ein­heit der Materie kann als Beobach­tungsstachel demokratis­ch­er Macht ver­standen wer­den. Sie zwingt zur Frage, welche Entschei­dun­gen bere­its getrof­fen wur­den, bevor die Stimm­berechtigten entschei­den kön­nen:

Welche Gegen­stände wer­den ver­bun­den? Welche wer­den getren­nt? Welche gegen­seit­i­gen Abhängigkeit­en wer­den geschaf­fen? Welche Alter­na­tiv­en ver­schwinden durch die Kon­struk­tion ein­er ein­heitlichen Vor­lage? Und wer besitzt die Kom­pe­tenz, diese Entschei­dungsar­chitek­tur herzustellen?

Beson­ders deut­lich wird das Prob­lem bei ver­traglich oder organ­isatorisch hergestell­ten Kop­plun­gen. Zwei Sach­fra­gen kön­nen für sich betra­chtet trennbar sein und den­noch durch einen Ver­trag, ein Finanzierungskon­strukt oder ein poli­tis­ches Gesam­tarrange­ment so miteinan­der ver­bun­den wer­den, dass die eine ohne die andere nicht mehr real­isiert wer­den soll. Die hergestellte gegen­seit­ige Bed­ingth­eit erscheint anschliessend als sach­lich­er Zusam­men­hang der Vor­lage.

Damit entste­ht eine dog­ma­tisch bis­lang wenig aus­geleuchtete Zirku­lar­ität:

Die Kop­plung erzeugt die Bed­ingth­eit.
Die Bed­ingth­eit begrün­det den sach­lichen Zusam­men­hang.
Der sach­liche Zusam­men­hang legit­imiert die gekop­pelte Abstim­mung.

Die entschei­dende Frage lautet deshalb nicht lediglich, ob ein sach­lich­er Zusam­men­hang beste­ht. Zu fra­gen ist auch, wie dieser Zusam­men­hang ent­standen ist.

Art. 34 Abs. 2 BV schützt nach gel­tender Recht­sprechung die Frei­heit der poli­tis­chen Wil­lens­bil­dung. Diese Frei­heit begin­nt jedoch nicht notwendig erst bei der Stim­ma­b­gabe. Wo pri­vate Unternehmen, Ver­wal­tung, poli­tis­che Behör­den oder andere Organ­i­sa­tio­nen durch vorge­lagerte Vere­in­barun­gen fes­tle­gen, welche Sach­fra­gen nur noch gemein­sam zur Entschei­dung gestellt wer­den, bet­rifft die Kon­struk­tion des Abstim­mungs­ge­gen­stands selb­st die Bedin­gun­gen demokratis­ch­er Wil­lens­bil­dung.

Die Ein­heit der Materie wäre damit nicht nur eine Schranke gegen sach­fremde Paket­bil­dung. Sie kön­nte zugle­ich als ver­fas­sungsrechtlich­es Beobach­tungsin­stru­ment dafür ver­standen wer­den, wo Macht über demokratis­che Entschei­d­barkeit aus­geübt wird.

Die daraus fol­gende Frage reicht über die klas­sis­che Dog­matik der Ein­heit der Materie hin­aus:

Wer ver­fügt über die Macht, die Form ein­er demokratis­chen Entschei­dung herzustellen – und wie ist diese Macht demokratisch kon­trol­lier­bar und ablös­bar?

Ger­ade darin kön­nte die bleibende Bedeu­tung der Ein­heit der Materie liegen. Nicht als ver­meintlich objek­tive Lehre darüber, was «eine Materie» ist, son­dern als Stachel im Hochw­ert­wort Demokratie: Sie macht sicht­bar, dass demokratis­che Entschei­dun­gen nicht erst an der Urne entste­hen, son­dern bere­its dort, wo entsch­ieden wird, was über­haupt gemein­sam zur Abstim­mung gelangt.

8. September 2026 | Prüfung der Weiterziehung ans Bundesgericht

Die Sendung wurde am Don­ner­stag, 3. Sep­tem­ber 2026 zugestellt. Die Frist zum Entscheid ist klar:

  1. Zustel­lung: 3. Sep­tem­ber 2026.
  2. Frist­be­ginn: 4. Sep­tem­ber 2026. Art. 44 BGG: Die Frist begin­nt am Tag nach der Zustel­lung.
  3. Der 30. Tag ist Sam­stag, 3. Okto­ber 2026.
  4. Weil der let­zte Tag auf einen Sam­stag fällt, ver­längert sich die Frist bis zum näch­sten Werk­tag. Art. 45 BGG.
  5. Defin­i­tiv­er let­zter Tag: Mon­tag, 5. Okto­ber 2026.
  6. Bis spätestens Mon­tag, 5. Okto­ber 2026 muss die Beschw­erde beim Bun­des­gericht ein­gere­icht beziehungsweise der Schweiz­erischen Post übergeben sein. Die Adresse für die Beschw­erde ist:

Schweiz­erisches Bun­des­gericht
Mon Repos
1000 Lau­sanne 14

Warum sollte ich das tun?

Wen Fragen?

#Chat­G­PT schlägt mir einige namen vor… ste­fan schlegel kam von mir. ich poste mein zeuxs auf linkedIn, x und meinem what­sApp-chan­nel. und warte. ich frage: “wenn ich ein­er per­son anrufen sollte, wen schlägst du mir vor? — bin­go: den härtesten kri­tik­er mein­er samm­lung:

«Herr Kley, wir lesen Ihre Kri­tik der Ein­heit der Materie inzwis­chen anders: nicht als gescheit­erte Rechts­dog­matik, son­dern als erstaunlich präzisen Beobach­tungsstachel für die Frage, wer in ein­er Demokratie die Form des Entschei­d­baren her­stellt. Ist das völ­liger Unsinn – oder steckt da etwas drin?»

Stefan Schlegel, Direktor SMRI & onlinekommentar.ch

Schlegel kön­nte die Frage von Art. 34 BV weg auf die grun­drechtliche und insti­tu­tionelle Ebene ziehen: Wer schützt demokratis­che Rechte, wenn die eigentliche Macht bere­its in der vorge­lagerten Kon­struk­tion des Entschei­dungs­ge­gen­stands liegt?

Wenn Demokratie die Ablös­barkeit von Macht sich­ern soll: Wie erfasst das Ver­fas­sungsrecht Macht, die nicht durch Wahl oder Abstim­mung aus­geübt wird, son­dern durch die vorgängige Kon­struk­tion dessen, worüber über­haupt entsch­ieden wer­den kann?

Patricia Egli — Verfassungsrecht, Universität St. Gallen

Egli hat mit «Die Ein­heit der Materie bei kan­tonalen Geset­zesvor­la­gen» einen ein­schlägi­gen dog­ma­tis­chen Text geschrieben. Aus­gangspunkt ist Art. 34 BV: freie Wil­lens­bil­dung, unver­fälschte Stim­ma­b­gabe und hin­re­ichen­der sach­lich­er Zusam­men­hang. Das Bun­des­gericht zitiert ihre Arbeit aus­drück­lich. (Fed­er­al Supreme Court of Switzer­land)

Spoil­er: Sie behan­delt die Ein­heit der Materie primär als Schutz der Abstim­mungs­frei­heit. Unsere Beobach­tung set­zt davor an: Wer ver­fügt über die Macht, den Abstim­mungs­ge­gen­stand über­haupt herzustellen?

https://www.unisg.ch/de/universitaet/ueber-uns/organisation/detail/person-id/a863c6a5-86a0-4066–913b-387aa88dc01c/

Frage: Schützt Art. 34 BV nur die freie Entschei­dung über einen vorgelegten Gegen­stand – oder erfasst er auch die vorge­lagerte Macht, diesen Gegen­stand herzustellen?

Andreas Glaser — Demokratiefragen, Universität Zürich / Zentrum für Demokratie Aarau

Glaser beschäftigt sich aus­drück­lich mit Demokratiefra­gen und direk­ter Demokratie. Beson­ders span­nend: In einem Gutacht­en von 2026 hält er eine gemein­same Finanzierung von AHV und Armee grund­sät­zlich für mit der Ein­heit der Materie vere­in­bar; der gemein­same Oberzweck «Sicher­heit» könne den sach­lichen Zusam­men­hang tra­gen. Eine sein­er Vari­anten sieht sog­ar eine sep­a­rate Abstim­mung darüber vor, ob zwei Vor­la­gen miteinan­der verknüpft wer­den sollen. (Swiss­mem)

Spoil­er: Bei Glaser kann die poli­tis­che Kon­struk­tion eines gemein­samen Zwecks selb­st legit­ime Paket­bil­dung ermöglichen.

https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/glaser/Team/glaser-andreas/person/cv.html

https://www.swissmem.ch/fileadmin/user_upload/Newsletter/2026/Glaser_Rechtsgutachten_Sicherheitsprozent__002_.pdf

Frage: Wenn «soziale Sicher­heit» und «nationale Sicher­heit» durch einen gemein­samen Ober­be­griff zu ein­er Materie wer­den kön­nen – wer besitzt dann die demokratisch kon­trol­lier­bare Macht, solche Zusam­men­hänge zu definieren?

Felix Uhlmann — Staatsrecht und Rechtsetzungslehre, Universität Zürich

Uhlmann unter­sucht nicht nur Ver­fas­sungsrecht, son­dern aus­drück­lich die Her­stel­lung von Recht. In einem Zürcher Fall kam sein Gutacht­en zum Schluss, dass Steuer­recht und Strassen­fi­nanzierung trotz gemein­samer finanzpoli­tis­ch­er Argu­men­ta­tion keinen hin­re­ichen­den Sachzusam­men­hang bilde­ten; das Bun­des­gericht referiert diese Posi­tion aus­drück­lich. (Ser­vat)

Spoil­er: Damit rückt nicht nur das fer­tige Paket, son­dern dessen Kon­struk­tion in den Blick.

https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/uhlmann.html

https://www.zfr.uzh.ch/de/forschung/publikationen.html

Frage: Ist die Ein­heit der Materie nur eine Schranke zuläs­siger Paket­bil­dung – oder kann sie als juris­tis­ches Beobach­tungsin­stru­ment dafür gele­sen wer­den, wer Macht über die Kon­struk­tion des Entschei­d­baren besitzt?

Georg Müller — Staatsrecht und Rechtsetzungslehre, Universität Zürich

Müller hat mit «Man­telge­set­ze und Ein­heit der Materie» genau das Ver­hält­nis zwis­chen poli­tis­ch­er Paket­bil­dung und juris­tis­ch­er Gren­ze unter­sucht. Kley zählt ihn zu den Vertretern der Posi­tion, dass ver­schiedenar­tige Sach­fra­gen nicht beliebig durch einen Man­tel oder gemein­samen Zweck zu ein­er Materie gemacht wer­den dür­fen. (IUS UZH)

Spoil­er: Müller liegt damit genau an unser­er Bruch­stelle: Paket­bil­dung ist möglich, aber der sach­liche Zusam­men­hang darf nicht beliebig pro­duziert wer­den.

https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/former-profs/mueller/publikationen.html

Frage: Wenn Organ­i­sa­tio­nen zwei trennbare Sach­fra­gen ver­traglich so kop­peln, dass sie sich anschliessend gegen­seit­ig bedin­gen – ist diese hergestellte Bed­ingth­eit bere­its ein sach­lich­er Zusam­men­hang oder ger­ade der Gegen­stand, den die Demokratie kon­trol­lieren müsste?


Prof. Dr. Andreas Kley (pdf) | Sein über­raschen­des Faz­it:

Die abstrak­te «Ein­heit der Materie» sollte bei Urnen­ab­stim­mungen grund­sät­zlich aufgegeben wer­den.

Sie sei keine brauch­bare kon­di­tionale Recht­snorm und könne poli­tis­che Kom­pro­miss­bil­dung sog­ar behin­dern.

Für deinen Fontau­na-Fall ist beson­ders inter­es­sant: Kley bestre­it­et ger­ade die ein­fache Annahme, dass eine poli­tisch hergestellte Kop­plung deshalb demokratisch prob­lema­tisch sei. Für ihn kann die Kop­plung selb­st legit­imer Aus­druck poli­tis­ch­er Wil­lens- und Kom­pro­miss­bil­dung sein.

Damit ist er für deine #Dealokratie-Frage kein Kro­nzeuge, son­dern ein sehr inter­es­san­ter Gegenred­ner.

Die «Einheit der Materie» könnte tatsächlich einer der stärksten Stachel im Fleisch der direkten Demokratie sein.

Nicht unbe­d­ingt, weil sie beson­ders gut entschei­det, was zusam­menge­hört und was nicht. Ger­ade Kley zeigt, dass genau das kaum objek­tiv bes­timm­bar ist: Je nach Kri­teri­um kann der­selbe Sachver­halt als Ein­heit oder als Mehrzahl von Mate­rien erscheinen. Er spricht von ein­er Blan­ket­tnorm bzw. einem «Kipp­bild».

Ihre eigentliche Stärke liegt deshalb woan­ders:

Die Ein­heit der Materie zwingt zur Frage, wie der Gegen­stand ein­er demokratis­chen Entschei­dung über­haupt hergestellt wird.

Direk­te Demokratie erscheint gewöhn­lich als:

Vor­lage → Abstim­mung → Ja/Nein → demokratis­che Legit­i­ma­tion.

Die Ein­heit der Materie zwingt einen Schritt zurück:

Wer hat entsch­ieden, was «die Vor­lage» ist?

Damit wer­den plöt­zlich jene Oper­a­tio­nen sicht­bar, die der Abstim­mung voraus­ge­hen:

  • Was wird miteinan­der ver­bun­den?
  • Was wird getren­nt?
  • Welche Abhängigkeit­en wer­den hergestellt?
  • Welche Alter­na­tiv­en ver­schwinden durch die Kop­plung?
  • Wer besitzt die Möglichkeit, diese Entschei­dungsar­chitek­tur zu bauen?

Genau hier begin­nt #Dealokratie.

Kley geht nun einen bemerkenswerten Schritt weit­er. Er sagt sin­ngemäss: Eine solche Kop­plung muss nicht notwendig eine Ver­fälschung des poli­tis­chen Wil­lens sein. A kann ger­ade deshalb Zus­tim­mung find­en, weil es mit B ver­bun­den ist. Bei getren­nter Abstim­mung kön­nte genau dieser poli­tis­che Kom­pro­miss nicht aus­ge­drückt wer­den.

Das ist stark.

Aber genau dort set­zt die Gegen­frage ein:

Wer durfte A und B zu dieser poli­tis­chen Ein­heit machen?

Damit verän­dert sich die Prob­lem­stel­lung.

Nicht mehr:

Darf Demokratie Kom­pro­misse einge­hen?

Natür­lich.

Son­dern:

Unter welchen Bedin­gun­gen darf eine vorge­lagerte poli­tis­che oder ver­tragliche Kon­struk­tion fes­tle­gen, welche Alter­na­tiv­en später nur noch gemein­sam demokratisch entsch­ieden wer­den kön­nen?

Das ist der entschei­dende Unter­schied.

Kleys Kri­tik zeigt:

Die Ein­heit der Materie kann nicht zuver­läs­sig bes­tim­men, was objek­tiv «eine Sache» ist.

Unsere Gegenrede wäre:

Genau deshalb dür­fen wir die Her­stel­lung dieser «einen Sache» nicht aus dem Blick ver­lieren.

Oder noch schär­fer:

Wenn die Ein­heit ein­er Vor­lage nicht gefun­den, son­dern hergestellt wird, wird die Frage nach ihrer Her­stel­lung zur demokratis­chen Kern­frage.

Damit bekommt die «Ein­heit der Materie» eine völ­lig andere Funk­tion.

Nicht:

juris­tis­ches Instru­ment zur Fest­stel­lung der richti­gen Paket­grösse.

Son­dern:

Beobach­tungsin­stru­ment für die Kon­struk­tion demokratis­ch­er Entschei­d­barkeit.

Und daraus fol­gt unmit­tel­bar #Dealokratie:

Der Deal entschei­det nicht anstelle der Demokratie.
Der Deal entschei­det mit darüber, worüber Demokratie anschliessend noch getren­nt entschei­den kann.

Fontau­na ist deshalb so inter­es­sant. Das Oberg­ericht sagt ger­ade nicht, die bei­den verbleiben­den Sach­fra­gen seien untrennbar. Es hält ihre Tren­nung aus­drück­lich für möglich. Trotz­dem dür­fen sie gemein­sam abges­timmt wer­den, weil sie inner­halb des konkreten Arrange­ments aufeinan­der bezo­gen und voneinan­der abhängig sind.

Damit erscheint exakt die Frage:

Ist der sach­liche Zusam­men­hang Voraus­set­zung des Deals – oder pro­duziert der Deal den sach­lichen Zusam­men­hang?

Das ist der Stachel.

Und vielle­icht lässt sich deshalb sog­ar noch stärk­er for­mulieren:

Die Ein­heit der Materie ist weniger eine Regel der direk­ten Demokratie als ihr Selb­st­beobach­tungsin­stru­ment: Sie zwingt Demokratie, jene Entschei­dun­gen zu beobacht­en, die bere­its getrof­fen wur­den, bevor über­haupt abges­timmt wird.

dissent.is/Dealokratie

8. September 2026 | Wozu soll das Urteil des Bündner Obergericht ans Bundesgericht weitergezogen werden?

Der Fall Fontau­na bekommt für #PlanD eine andere Bedeu­tung. Er wäre nicht primär ein Fall über Demokratie, son­dern ein Prä­parat der aus­laufend­en Kul­tur­form der Mod­erne.

Deine These wäre unge­fähr diese:

Die Mod­erne hat ihre grossen Antworten auf die Soziale Frage in Gegen­sätzen organ­isiert:

Indi­vidu­um ODER Gemein­schaft
Markt ODER Staat
Lib­er­al­is­mus ODER Sozial­is­mus
pri­vat ODER öffentlich
Frei­heit ODER Ord­nung

Spätestens die Katas­tro­phen des 20. Jahrhun­derts – für deine Argu­men­ta­tion radikal zuge­spitzt im Holo­caust – zer­stören den Glauben daran, dass diese Kul­tur­form aus ihren eige­nen Unter­schei­dun­gen zuver­läs­sig Human­ität her­vor­bringt.

Aber sie endet nicht.

Sie mäan­dert weit­er.

Und heute geschieht etwas Bemerkenswertes: Aus dem ODER wird ein UND.

Staat UND Markt.
Pub­lic Pri­vate Part­ner­ship.
Ver­wal­tung UND Unternehmen.
Sub­ven­tion UND Invest­ment.
pri­vater Deal UND öffentliche Legit­i­ma­tion.

Das ist #Dealokratie.

Und genau hier kommt #PlanD ins Spiel

#Dealokratie wäre dann nicht deine Alter­na­tive. Sie wäre deine Diag­nose der Spät­form.

Der Fontau­na-Fall zeigt dafür beina­he ide­al­typ­isch:

Die Organ­i­sa­tio­nen stellen einen Zusam­men­hang her.
Der Zusam­men­hang erzeugt gegen­seit­ige Bed­ingth­eit.
Das Volk entschei­det anschliessend über das bere­its gekop­pelte Arrange­ment.
Der Rechtsstaat prüft, ob diese Form demokratisch zuläs­sig ist.

Das Sys­tem funk­tion­iert.

Ger­ade das ist der inter­es­sante Punkt.

#PlanD sagt nicht:

Wir brauchen eine bessere Abstim­mung.

Und auch nicht:

Der Staat muss die Deals bess­er kon­trol­lieren.

Son­dern wesentlich radikaler:

Warum begin­nen wir über­haupt erst dort?

Denn wenn die demokratis­che Entschei­dung erst stat­tfind­et, nach­dem Abhängigkeit­en, Finanzierun­gen, Verträge, Organ­i­sa­tio­nen und Alter­na­tiv­en bere­its kon­stru­iert wur­den, dann beobachtet #PlanD eine Ebene früher.

Jesus – Täufer – Rerum Novarum – #PlanD

Ich glaube, damit wird auch klar­er, was du mit dieser merk­würdi­gen his­torischen Lin­ie suchst. Es geht nicht darum, Jesus, die Täufer, Leo XIII./Decurtins und #PlanD inhaltlich gle­ichzuset­zen.

Sie stellen jew­eils radikalere Fra­gen vor den etablierten Insti­tu­tio­nen.

Bei Jesus:

Wie leben Men­schen miteinan­der, bevor Herrschaft, Sta­tus und Besitz die Beziehung definieren?

Bei den radikalen Kräften der Ref­or­ma­tion:

Warum braucht es die ver­mit­tel­nde Insti­tu­tion über­haupt?

Nicht bloss eine bessere Kirche, son­dern die Frage nach der Ver­mit­tlung selb­st.

Bei der Sozialen Frage des 19. Jahrhun­derts:

Warum sollen Staat und Markt die einzi­gen For­men sein, in denen gesellschaftliche Ver­sorgung organ­isiert wer­den kann?

Ger­ade die katholis­che Sozial­be­we­gung um Vere­ini­gun­gen, Genossen­schaften, Kor­po­ra­tio­nen, lokale Selb­stor­gan­i­sa­tion usw. öffnet hier einen Raum, der wed­er ein­fach lib­eraler Markt noch sozial­is­tis­ch­er Zen­tral­staat ist.

Und #PlanD stellt die entsprechende Frage unter den Bedin­gun­gen der Com­put­erkul­tur:

Welche gesellschaftlichen Leis­tun­gen kön­nen Men­schen unmit­tel­bar, lokal, adressier­bar und infra­struk­turell füreinan­der organ­isieren, ohne zuerst Staat, Markt oder deren Deal als Ver­mit­tler ein­set­zen zu müssen?

Das ist der Sprung.

Dann ist der AutarkieIndex plötzlich zentral

Der AutarkieIn­dex fragt nicht:

Was soll die Poli­tik fördern?

Er fragt vorher:

Was brauchen wir?
Was kön­nen wir selb­st?
Wovon sind wir abhängig?
Wo befind­en sich kri­tis­che Abhängigkeit­en?

Damit ver­schiebt sich der Aus­gangspunkt von der Organ­i­sa­tion zur Ver­sorgung.

Q102014 ver­schiebt ihn nochmals:

Welche ein­deutig beschreib­baren Leis­tun­gen lassen sich in Infra­struk­tur über­set­zen?

Und #PlanD macht daraus die Ver­such­sanord­nung:

Beobacht­en → Para­metrisieren → Ermöglichen → Erproben.

Nicht Rev­o­lu­tion im klas­sis­chen Sinn. Nicht Staat übernehmen. Nicht Markt bekämpfen. Nicht die näch­ste Organ­i­sa­tion grün­den.

Son­dern die Voraus­set­zun­gen verän­dern, unter denen Organ­i­sa­tion über­haupt notwendig wird.

Und deshalb ist Fontauna strategisch interessant

Der Bun­des­gerichts­fall kön­nte dir nicht beweisen, dass #PlanD richtig ist.

Er kön­nte etwas anderes leis­ten: sehr präzise sicht­bar machen, wo die heutige Ord­nung ihre demokratis­che Legit­i­ma­tion anset­zt.

Wenn das Bun­des­gericht sagt:

Ja, eine solche ver­traglich erzeugte gegen­seit­ige Bed­ingth­eit kann den notwendi­gen sach­lichen Zusam­men­hang begrün­den,

dann hast du einen bemerkenswert sauberen Befund:

Die mod­erne Demokratie schützt die Frei­heit der Entschei­dung inner­halb ein­er bere­its kon­stru­ierten Entschei­dungssi­t­u­a­tion.

#PlanD set­zt eine Ebene früher an:

Wer kon­stru­iert die Entschei­dungssi­t­u­a­tion?

Und noch eine Ebene früher:

Müssen wir sie über­haupt durch Organ­i­sa­tio­nen kon­stru­ieren lassen?

Damit bekommt dein Satz über #Dealokratie für #PlanD erst seine volle Schärfe:

Der Deal pro­duziert seine eigene demokratisch legit­imierte Form.

Und #PlanD antwortet nicht mit einem besseren Deal.

Son­dern:

Wir arbeit­en an den Bedin­gun­gen, unter denen wir den Deal gar nicht erst brauchen.

Das ist, glaube ich, der radikale Punkt, den du mit Jesus, den Täufern und #Rerum­No­varum suchst: nicht eine weit­ere Lösung inner­halb der vorhan­de­nen Ord­nung, son­dern zurück zur Frage, welche Ver­mit­tlung über­haupt erforder­lich ist.

DIE KUHZUNFT DER #DEMOKRTwie?

Wenn eine Uni­ver­sität eine Forschungsstudie “Zur Kuhzun­ft der DemokratWie?” beantragt hätte, wären dafür viele Hun­dert­tausende Franken Steuergelder nötig gewe­sen. Für CHF 1’296 habe ich nun eine Fall­studie darüber erhal­ten, wie #Dealokratie rechtsstaatlich legit­imiert wird. (so?) dissent.is/vitg

Wie ich jung war, kicherten wir: “legal — ille­gal — scheis­se­gal“
Jet­zt wo ich alt bin, kich­ern die eben­falls ins alter gekomme­nen neolib­eralen: “ille­gal — deal — legal“
der marsch durch die insti­tu­tio­nen hat sich gelohnt (für sehr wenige
).

@sms2sms
dissent.is/vitg

Aber he! Wozu jammern?

ich bin hier — wo bist du?