#NoCringe | M/ein Blog ist m/ein Kartenraum und k/eine Bühne. Ich weiss, wie man publiziert. Das hier ist etwas anderes. d!a!n!k!e | WORK IN PROGRESS reload für aktuellen Schreibstand | Warum ich nicht publiziere? Weil ich es kann. Weil es geht. Weil ich es für angemessen halte. (so?)
- wenn es mir ums SENDEN gehen würde, machte ich alles falsch.
- wenn es mir ums EMPFANGEN WERDEN gehen würde, machte ich alles anders.
- wenn es mir ums FINDEN gehen würde, würde ich suchen.
- wenn es mir ums GEWINNEN gehen würde, hielte ich mich an expertisen.
Worum es geht?
«A tgi aparten il vitg?» fragt nicht nur, wem Grundstücke und Häuser gehören. Die Frage ist: Wer bestimmt, was aus Mustér wird? Wer entscheidet über Dorfkern, Erdgeschosse, Strassen, Plätze, Bauvolumen, Schutz, Verkehr und öffentliche Räume – Eigentümer, Investoren, Professionelle, Gemeinde, Kanton oder jene, die hier leben? Das Dokument ist deshalb kein linearer Artikel, sondern ein Kartenraum: konkrete Fälle werden gesammelt, rechtlich und historisch geprüft und mit der grösseren Frage verbunden, wie ein Dorf seine eigene Gestaltungsfähigkeit zurückgewinnen kann.
Warum es wichtig ist?
Die einzelnen Konflikte sind keine persönlichen Fehden gegen Neubauten. Der Text formuliert ausdrücklich: Neubauen, verdichten und investieren – ja. Kritisiert wird eine Logik, die beim rechtlich und ökonomisch Machbaren beginnt und erst danach fragt, was dem Ort damit geschieht. Daraus entwickelt sich der Zusammenhang #Professionalismus → #Dealokratie → #LavinaNera treis → #PlanD: von der Kritik an ((Staat)Markt) zur Frage nach Commons und lokaler Gestaltungsfähigkeit.
Themenstränge
- Ortsplanung & Dorfkern – Kernzone, Genereller Gestaltungsplan, geschützter Siedlungsbereich, Planungszone und die Frage, welche räumliche Vorstellung von Mustér in den verschiedenen Planungen steckt.
- Die hellblaue Linie – «kommerzielle Erdgeschossnutzungen» nach Art. 53 BauG: Wozu soll sie Gewerbe und öffentlich zugängliche Erdgeschosse schützen, wo verläuft sie – und warum fehlen ausgerechnet bestehende Gewerbestandorte?
- Via Cavardiras / Parzellen 880 und 4011 – Neubau, Zweitwohnungen, Bauvolumen, bestehendes Gewerbe, Platzraum, Gestaltungsberatung, Gebäudeinventar und mögliche Einsprache.
- Casa Deflorin & Archäologie – Was darf in einem generell geschützten Siedlungsbereich überhaupt abgebrochen werden, wann muss inventarisiert werden und warum scheint der Abbruch bereits festzustehen, während noch untersucht wird?
- Verkehr & Umfahrung – Via Alpsu als Verkehrsachse oder als Teil des Dorfzentrums; Verkehrsberuhigung, Metron-Konzept, «Flaniermeile» und die Frage, ob eine Umfahrung das Vitg stärkt oder ihm Frequenz entzieht.
- Architektur & Professionalismus – nicht «gefällt mir / gefällt mir nicht», sondern die Kritik an einer Praxis, die Grundstücke als Verwertungsflächen behandelt, öffentliche Qualität in privaten Mehrwert übersetzt und Bewilligungsfähigkeit mit Angemessenheit verwechselt.
- Das Dazwischen – Strassenraum, Plätze, Sichtbeziehungen, Begegnung und Öffentlichkeit als eigenständige Architekturaufgabe: nicht nur Gebäude gestalten, sondern Bedingungen.
- Parzelle 882 & Condrau – Spurensuche nach einem verschwundenen Haus und einer Familie, die Presse, Politik, Schule und Öffentlichkeit der Surselva über Generationen mitprägte.
- Geschichte des Vitg – #Klosterbrand1799, Condrau, Caspar Decurtins, 1877, #RerumNovarum und #LavinaNera: historische Versuche, Infrastruktur und Öffentlichkeit selbst zu organisieren.
- ((Staat)Markt) & Commons – Warum «Staat UND Markt» keinen dritten Weg ergibt; wie gemeinsame Organisation, Nutzung und Entscheidung heute aussehen könnten. Die daraus folgende Frage lautet: «Wie sehen Commons im 21. Jahrhundert aus?»
- #PlanD – die konstruktive Seite des Ganzen: beobachten, parametrisieren, ermöglichen, erproben; nicht zurück zur alten Allmend, sondern Commons auf der Höhe der Zeit.
Kurz: Es geht nicht darum, Mustér vor Veränderung zu schützen. Es geht darum herauszufinden, wer Veränderung definiert – und wie das Vitg wieder Subjekt seiner eigenen Entwicklung werden kann.
8. September 2026 | Prüfung der Weiterziehung ans Bundesgericht
Die Sendung wurde am Donnerstag, 3. September 2026 zugestellt. Die Frist zum Entscheid ist klar:
- Zustellung: 3. September 2026.
- Fristbeginn: 4. September 2026. Art. 44 BGG: Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung.
- Der 30. Tag ist Samstag, 3. Oktober 2026.
- Weil der letzte Tag auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Art. 45 BGG.
- Definitiver letzter Tag: Montag, 5. Oktober 2026.
- Bis spätestens Montag, 5. Oktober 2026 muss die Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht beziehungsweise der Schweizerischen Post übergeben sein. Die Adresse für die Beschwerde ist:
Schweizerisches Bundesgericht
Mon Repos
1000 Lausanne 14
Warum sollte ich das tun?
Weil dein Fall jetzt eine ziemlich präzise bundesrechtliche Frage produziert hat.
- Das Obergericht anerkennt zwei Sachfragen und sagt ausdrücklich, dass sie getrennt werden könnten. Trotzdem genüge ihre gegenseitige Bedingtheit und der gemeinsame Projektzweck für die gekoppelte Abstimmung.
- Genau hier setzt Art. 34 Abs. 2 BV an. Das Bundesgericht verlangt, dass bei mehreren Sachfragen ein innerer sachlicher Zusammenhang besteht; dieser darf nicht bloss künstlich, subjektiv oder rein politisch sein. (Bger)
- Deine Bundesgerichtsfrage wäre deshalb nicht:«War der Deal gut oder schlecht?»Sondern:Kann eine vertraglich hergestellte gegenseitige Bedingtheit selbst den sachlichen Zusammenhang begründen, der die gemeinsame Abstimmung rechtfertigt?
Das ist für deine #Dealokratie-These aussergewöhnlich sauber.
- Das Bundesgericht ist dafür die richtige Instanz. Bei Stimmrechtssachen kann ein Stimmberechtigter Beschwerde führen; das Bundesgericht prüft Bundesrecht und die unmittelbar stimmrechtlich relevanten Normen grundsätzlich frei. (Relevancy)
Aber: Ein Sieg ist keineswegs sicher. Die bestehende Rechtsprechung lässt gemeinsame Vorlagen zu, wenn verschiedene Teile demselben Ziel oder Zweck dienen, und räumt Behörden einen gewissen Spielraum ein. (Federal Supreme Court of Switzerland)
Deshalb wäre mein Grund für den Weiterzug nicht:
«Das Obergericht hat offensichtlich falsch entschieden.»
Sondern:
«Jetzt liegt genau die Frage vor, die ich geklärt haben will: Darf ein Deal selbst jene Zusammengehörigkeit erzeugen, mit der seine gekoppelte demokratische Legitimation gerechtfertigt wird?»
Und es gibt einen Preis: Auch Stimmrechtsbeschwerden vor Bundesgericht sind nicht automatisch kostenlos; bei Unterliegen können Gerichtskosten anfallen. In jüngeren Fällen waren das beispielsweise CHF 1’000. (Federal Supreme Court of Switzerland)
Für CHF 1’296 hast du die kantonale Fallstudie bekommen. Ein Weiterzug würde daraus möglicherweise eine bundesgerichtliche Fallstudie zu #Dealokratie machen.
Deine gesamte #Dealokratie-Fallstudie bei einem weiteren Misserfolg ungefähr bei CHF 2’296 Gerichtskosten: CHF 1’296 Graubünden + ca. CHF 1’000 Bundesgericht.
Frage an das Bundesgericht:
“Kann eine vertraglich erzeugte gegenseitige Bedingtheit selbst
jenen sachlichen Zusammenhang begründen, der die gekoppelte Abstimmung
rechtfertigt?”
Frage an einen guten Staatsrechtler:
“Ist das nur eine hübsche #Dealokratie-These – oder steckt darin
tatsächlich eine bundesgerichtlich interessante Rechtsfrage?”
Vertiefung der Begründung für ein Gespräch mit einem Staatsrechtler:
Deine These beschreibt Dealokratie gerade als Verschiebung zwischen Organisation und Legitimation: Entscheidungen werden operativ in Kooperationen und Deals zwischen Organisationen hergestellt; demokratische Verfahren liefern die Legitimation. (Dissent)
Der Fall Fontauna ist dafür ungewöhnlich sauber:
Deal → gegenseitige Bedingtheit → gemeinsame Abstimmung → demokratische Legitimation → gerichtliche Bestätigung der Form.
Und das Obergericht liefert die entscheidende Versuchsanordnung selbst: Es behandelt zwei Sachfragen, hält ihre Trennung ausdrücklich für möglich und erlaubt ihre gemeinsame Abstimmung trotzdem wegen des gemeinsamen Zwecks und ihrer gegenseitigen Bedingtheit.
Damit wäre die eigentliche Frage ans Bundesgericht:
Kann eine durch einen Deal vertraglich hergestellte gegenseitige Bedingtheit selbst jenen sachlichen Zusammenhang erzeugen, der nach Art. 34 BV die gekoppelte demokratische Abstimmung rechtfertigt?
Das ist viel präziser als «Einheit der Materie verletzt – ja oder nein?».
Und wissenschaftlich noch interessanter: Deine #Dealokratie-These wäre dadurch falsifizierbar. Das Bundesgericht könnte sagen:
- Nein: Eine erst durch den Deal erzeugte Bedingtheit reicht nicht. Dann wäre eine rechtsstaatliche Grenze der #Dealokratie sichtbar.
- Ja: Diese Bedingtheit genügt. Dann hättest du eine höchstrichterlich dokumentierte Operation, in der der Deal tatsächlich seine demokratisch legitimierbare Form erzeugt.
- Es unterscheidet genauer zwischen künstlicher und sachlich notwendiger Kopplung. Dann bekämst du möglicherweise genau den Parameter, der deiner Theorie bisher noch fehlt.
Deshalb wäre meine Frage an einen Staatsrechtsprofessor nicht «Habe ich Chancen?», sondern:
«Wo liegt dogmatisch die Grenze zwischen einem vorbestehenden sachlichen Zusammenhang und einem Zusammenhang, der erst durch die vertragliche Konstruktion der beteiligten Organisationen hergestellt wird?»
Wenn darauf keine triviale Antwort existiert, hast du deinen Bundesgerichtsfall.
Kontextualisierende Überlerlegungen: Die Direkte #Dealokratie.3. September 2026
Das Obergericht des Kantons Graubünden hat meine #Stimmrechtsbeschwerde beantwortet.
Hier ist der Entscheid des Oberichts (pdf)

Die Kopplung begründet die Kopplung
Das Obergericht Graubünden weist meine Stimmrechtsbeschwerde (VR1 26 3, pdf) gegen die Abstimmung zum center d’acrobatica a Mustér ab. Bemerkenswert ist weniger das Ergebnis als seine Begründung: Von vier beanstandeten Entscheidungsebenen bleiben zwei übrig. Und selbst diese könnten laut Gericht getrennt werden.
Meine Stimmrechtsbeschwerde machte vier eigenständige Entscheidungsebenen geltend, welche alle vier explizit in den Abstimmungsunterlagen zu finden sind: den Erlass eines Darlehens von CHF 1,75 Mio., den Baurechtsvertrag, das konkrete Bauprojekt sowie Fragen zu Betrieb und Finanzierung.
Das Obergericht reduziert von vier auf zwei.
Das Bauprojekt verweist das Obergericht ins spätere Baubewilligungsverfahren. Betrieb und Finanzierung werden vom Obergericht in der abschliessenden Prüfung nicht mehr als eigenständige Sachfrage behandelt – obwohl das Urteil selbst detailliert festhält, dass der Baurechtsvertrag bereits Betriebspflicht, Laufzeit bis 2057, Schuldenerlass, jährliche Anrechnungen und «Golden Card» beziehungsweise Eintrittskonditionen für die Bevölkerung regelt.
Übrig bleiben also Baurechtsvertrag und Erlass von CHF 1,75 Mio. – flankiert vom in den Abstimmungsunterlagen ausdrücklich genannten Investitionsversprechen der Bergbahnen über 9–10 Mio. Franken. (Wie soviel Geld in eine solche Baute fliessen könnte? Vielleicht wenn die gefährdete Kunsteisbahn in Stand gesetzt und überdacht würde? Kleiner Scherz ;-)
Und dann kommt der entscheidende Satz: Das Gericht hält ausdrücklich fest, dass eine Trennung der beiden Sachfragen möglich wäre.
Die beiden Sachfragen müssten nicht gekoppelt werden. Aber weil sie vertraglich aneinander gebunden wurden, bedingen sie sich nun. Und weil sie sich bedingen, darf nach Auffassung des Obergerichts gemeinsam darüber abgestimmt werden.
Die Kopplung begründet die Kopplung.
Die Gemeinde beantragte zudem, mir die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Das Obergericht folgt ihr hinsichtlich der Gerichtskosten und verlangt dafür CHF 1’296 von mir. Spenden werden dankbar angenommen ;-)
Wenn eine Universität eine Forschungsstudie “Zur Kuhzunft der DemokratWie?” beantragt hätte, wären dafür viele Hunderttausende Franken Steuergelder nötig gewesen. Für CHF 1’296 habe ich nun eine Fallstudie darüber erhalten, wie #Dealokratie rechtsstaatlich legitimiert wird.

«Die Gemeinde Disentis hat den Prozess gewonnen. Die #Dealokratie hat ihre Legitimation erhalten. Was politisch zum Deal gekoppelt wird, gilt rechtlich als zusammengehörig.»
Stefan M. Seydel/sms ;-)

- Audétat: Die gegenseitige Bedingtheit belegt den sachlichen Zusammenhang.
- Seydel: Die gegenseitige Bedingtheit ist selber Ergebnis des politischen Deals – und darf deshalb nicht ohne Weiteres zur Legitimation genau dieses Deals werden.
Für unsere #Dealokratie-These ist das Urteil fast ein Lehrstück.
- Mehrere unterschiedliche Entscheidungen werden zu einem Projektdeal gebündelt.
- Die Bündelung erzeugt gegenseitige Abhängigkeiten: Baurecht, Schuldenerlass, Investition, Betrieb.
- Das Gericht anerkennt sogar, dass eine Trennung möglich wäre. Trotzdem genügt ihm der gemeinsame Projektzweck für die gemeinsame Abstimmung.
Damit erhält #Dealokratie eine juristisch interessante Form:
Nicht mehr: Gebot → Gesetz → Deal.
Sondern: Deal → Zusammenhang → Legitimation.
Oder noch schärfer:
«Der Deal schafft den Zusammenhang, den das Gericht anschliessend als ausreichend für die gemeinsame Abstimmung anerkennt.»
Oder knackiger:
«#Dealokratie: Der Deal produziert seine eigene demokratisch legitimierte Form.»
/sms ;-)




(unredigiert übersetzt mittels #chatGPT)
Medienmitteilung
Obergericht bestätigt Rechtmässigkeit der Abstimmungsvorlage der Gemeinde Disentis/Mustér
Das Obergericht des Kantons Graubünden weist die Stimmrechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 8. März 2026 ab, soweit darauf einzutreten ist. Damit bestätigt das Gericht die Rechtsauffassung, die für die Gemeinde zentral war: Die einheitliche Abstimmung über den Baurechtsvertrag in Verbindung mit dem Darlehensverzicht hat den Grundsatz der Einheit der Materie nicht verletzt.
Am 8. März 2026 hatte die Stimmbevölkerung von Disentis/Mustér die Vorlage betreffend «Spiel- und Bewegungspark mit Akrobatikzentrum» auf dem Areal Center Fontauna mit 596 Ja gegen 322 Nein deutlich angenommen. Gegen die Abstimmung war beim Obergericht des Kantons Graubünden eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht worden. Im Zentrum stand die Frage, ob die Abstimmungsvorlage über den Baurechtsvertrag und den Verzicht auf die Rückzahlung eines verbleibenden Darlehens von CHF 1,75 Mio. den verfassungsmässigen Grundsatz der Einheit der Materie verletze. Diese Frage hatte nach der Abstimmung auch zu einer breiten öffentlichen und medialen Diskussion geführt. Insbesondere wurde die Frage gestellt, ob unterschiedliche und voneinander unabhängige Entscheide miteinander verknüpft werden dürften. Die Gemeinde vertrat dagegen von Anfang an die Auffassung, dass es sachlich und rechtlich sinnvoll sei, die beiden Elemente miteinander zu verbinden.
Das Obergericht bestätigt nun diese Sicht der Gemeinde.
Das Gericht stellt fest, dass der Baurechtsvertrag und der Darlehensverzicht in einem sachlichen Zusammenhang stehen und beide Fragen dasselbe Ziel verfolgen, nämlich die Rahmenbedingungen und die Finanzierung für das Bauprojekt festzulegen. Entsprechend liegt nach Ansicht des Obergerichts keine Verletzung des Grundsatzes der Einheit der Materie vor. Für den Gemeindevorstand ist dieser Entscheid von grosser Bedeutung. Er schafft Klarheit in einer Frage, die vor und nach der Abstimmung öffentlich diskutiert worden ist. Gemeindepräsident René Epp erklärt:
«Mit grosser Genugtuung nehmen wir den Entscheid des Obergerichts zur Kenntnis. Die Gemeinde war von Anfang an der Auffassung, dass die Abstimmung korrekt vorbereitet und durchgeführt worden ist. Diese Rechtsauffassung wird nun vom Obergericht bestätigt.»
Besonders wichtig ist dabei auch die demokratische Dimension des Entscheids:
«Unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 8. März mit 596 gegen 322 Stimmen einen klaren Entscheid gefällt. Das Obergericht bestätigt nun, dass die Bevölkerung über eine rechtmässige Abstimmungsvorlage entscheiden konnte. Das stärkt nicht nur den damaligen Volksentscheid, sondern auch das Vertrauen in die Arbeit unserer Gemeinde.»
Die Gemeinde Disentis/Mustér respektiert ausdrücklich das Recht jeder Stimmbürgerin und jedes Stimmbürgers, politische Entscheide gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaats. Gleichzeitig gehört zu einer solchen öffentlichen Diskussion auch, dass nicht nur umfassend über die Einreichung und die Argumente einer Beschwerde informiert wird, sondern ebenso über deren gerichtliche Ergebnisse. Gerade wenn Vorwürfe gegen die Rechtmässigkeit des Handelns einer Gemeinde breite öffentliche Aufmerksamkeit finden, ist die spätere gerichtliche Klärung für eine ausgewogene Beurteilung ebenso relevant.
Gemeindepräsident René Epp fasst zusammen:
«Die Beschwerde hat verständlicherweise öffentliche Aufmerksamkeit ausgelöst. Umso wichtiger ist es für die Gemeinde nun, dass das Ergebnis der unabhängigen gerichtlichen Überprüfung zur Kenntnis genommen wird. Das Obergericht hat in der zentralen Frage Klarheit geschaffen und der Gemeinde Recht gegeben.»
Der Gemeindevorstand sieht sich durch den Entscheid darin bestätigt, seine Arbeit transparent, sorgfältig und im Interesse der Bevölkerung von Disentis/Mustér fortzuführen.
Damit kann der Baurechtsvertrag zwischen der Gemeinde und den Pendicularas Mustér nun unterzeichnet und das Baugesuch für das Projekt des «Spiel- und Bewegungsparks mit Akrobatikzentrum» vorbereitet werden.
Gegen das Urteil kann gemäss Rechtsmittelbelehrung innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden.
Kontaktperson: René Epp, Gemeindepräsident Disentis/Mustér, 078 793 52 55, president@disentis.ch
Wie hätte wohl der 17-jährige — der 21-jährige! — Caspar Decurtins kommentiert, was seine Parteikollegen 149 Jahre später durchgeben?
Die Kuhzunft der Demokratie heisst Professionalismus (so?)

Fotocredit: Stefan Schwenke, veredelt mit KI | l’alp aulta cantunala.| das desaster des professionalismus am beispiel der architektur in graubünden

car pievel da cumin, il temps nua che il mund appartegneva al pli offerent ei vargau.
6. Matg 1877, Mustér
Dr. Caspar Decurtins, #RerumNovarum Secunda (so?)
Langsam: Mein Blog ist mein Kartenraum und keine Bühne. Ich weiss wie man publiziert. Das hier ist etwas anderes. d!a!n!k!e | WORK IN PROGRESS reload für aktuellen schreibstand | warum ich nicht publiziere? weil ich es kann. weil es geht. weil ich es für angemessen halte. | This Blog in Englisch | هذه المدونة باللغة العربية | 这个博客是中文的 | Ce blog en français | Questo blog in italiano | Tgi èn ils inimis da la translaziun automatica? — Ils medems che #Wikipedia/#Wikidata han odià sco il diavel l’aua benedida.
Verwendete Studien
- Frey, David (2008): «Dezentrale Besiedlung» – Raumplanerische Leitvorstellung oder politisches Wunschbild? Diplomarbeit, Geographisches Institut der Universität Zürich, Zürich; in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt WSL, Birmensdorf.
https://www.espacesuisse.ch/sites/default/files/documents/2008_frey_david_DezentraleBesiedlungRaumplan.pdf - Gemeinde Disentis/Mustér / Casanova, Esther (2008): Revision Ortsplanung 2008. Planungs- und Mitwirkungsbericht. Disentis/Mustér und Chur, 30. November 2008.
- Gemeinde Disentis/Mustér (2020): Kommunales räumliches Leitbild Disentis/Mustér (KRL). Verabschiedet durch den Gemeindevorstand am 28. September 2020. [Originaldokument noch zu beschaffen.]
- Metron Raumentwicklung AG / Liebisch, Stefanie / Suter, Beat / Murbach, Dimitri / Zallot, Dario (2022): Konzept Aufwertung öffentlicher Raum Disentis/Mustér. Erläuterungsbericht. Auftraggeber: Gemeinde Disentis/Mustér. Brugg, 13. Oktober 2022.
https://www.metron.ch/projekte/konzept-aufwertung-oeffentlicher-raum-disentis-muster/ (pdf) - Regiun Surselva (2022): Raumkonzept Surselva. Regionales Raumkonzept, Mitwirkungsauflage. Regiun Surselva.
https://www.regiun-surselva.ch/fileadmin/user_upload/News/2022/Mitwirkungsauflage/RKSurselva25052022.pdf - Stauffer & Studach Raumentwicklung AG / Casanova, Esther (2025): Gemeinde Disentis/Mustér. Ortsplanungsrevision Teil Siedlung. Planungs- und Mitwirkungsbericht. Berichterstattung nach Art. 47 RPV. Version 5.0, Bearbeitungsstand Dezember 2025. Chur/Disentis.
https://www.disentis.ch/wp-content/uploads/2025/12/251201_OP_Disentis_PMB.pdf - Regierung des Kantons Graubünden (2023): Bericht zum Strassenbau und Strassenbauprogramm 2025–2028. Botschaft der Regierung an den Grossen Rat, Heft Nr. 7/2023–2024. Chur.
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/tba/dokumentation/DokumentationDokumente/bericht_strassenbauprogramm_2025-2028.pdf - Tiefbauamt Graubünden (2026): Verkehrszahlen 2025. Zusammenstellung des Verkehrsaufkommens im Kanton Graubünden. Stand 1. April 2026. Chur.
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/tba/dokumentation/DokumentationDokumente/verkehrszahlen-2025.pdf - Gemeinde Disentis/Mustér (2026): Sera d’informaziun dils 28–8‑2026. Programm des Informationsabends vom 28. August 2026, Halla Cons, Disentis/Mustér.
https://www.disentis.ch/de/news/sera-dinformaziun-dils-28–8‑2026/

5 raschuns, pertgei che jeu sun encunter ina via da sviament dil vitg.
- Die Ortsdurchfahrt ist Teil des Dorfzentrums, nicht bloss eine Verkehrsachse. Bereits die Ortsplanung 2008 wollte Via Alpsu und Via Lucmagn als Einkaufs- und Dienstleistungsgebiet erhalten und aufwerten.
Quelle: Gemeinde Disentis/Mustér / Esther Casanova (2008): Revision Ortsplanung 2008. Planungs- und Mitwirkungsbericht. - Die bestehende Strasse kann selbst das Rückgrat eines attraktiven Dorfzentrums bilden. Metron bezeichnet die aufgewerteten Kantonsstrassen ausdrücklich als «Rückgrat der Entwicklung» und die Ortsdurchfahrt als mögliche «Flaniermeile» mit Einkauf, Gewerbe und Wohnen.
Quelle: Metron Raumentwicklung AG (2022): Konzept Aufwertung öffentlicher Raum Disentis/Mustér.
https://www.metron.ch/projekte/konzept-aufwertung-oeffentlicher-raum-disentis-muster/ (pdf) - Die Verkehrsmenge allein begründet keine Umfahrung. Metron nennt rund 3’500 Fahrzeuge pro Tag im Jahresmittel und beurteilt deshalb die Realisierung einer Ortsumfahrung selbst als «eher unwahrscheinlich». Das konkrete Problem sind vor allem saisonale Spitzen über 6’000 Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Engstellen, fehlende Trottoirs und mangelnde Aufenthaltsqualität.
Quelle: Metron Raumentwicklung AG (2022): Konzept Aufwertung öffentlicher Raum Disentis/Mustér.
https://www.metron.ch/projekte/konzept-aufwertung-oeffentlicher-raum-disentis-muster/ (pdf) - Für diese Probleme existiert bereits eine Alternative zur Umfahrung: Tempo 30, Fahrbahneinengungen, durchgehende Trottoirs, bessere Querungen, Platzfolgen und Begegnungszonen. Das Konzept will den Verkehr nicht beseitigen, sondern ortsverträglich integrieren.
Quelle: Metron Raumentwicklung AG (2022): Konzept Aufwertung öffentlicher Raum Disentis/Mustér.
https://www.metron.ch/projekte/konzept-aufwertung-oeffentlicher-raum-disentis-muster/ (pdf) - Eine Umfahrung birgt das Risiko, Verkehr, Besucherströme und wirtschaftliche Frequenz vom Dorfzentrum abzuziehen – während die bisherige Ortsentwicklung gerade versucht, Verkehr, Gewerbe, Wohnen, Begegnung und öffentlichen Raum im Vitg miteinander zu verbinden. Das ist unsere Schlussfolgerung aus den Planungsdokumenten; einen quantitativen Nachweis für die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Umfahrung haben wir bisher nicht. Metron formuliert jedenfalls ausdrücklich das Ziel, Klostertouristen stärker ins Dorfzentrum zu bringen, «zugunsten von Gastronomie und Gewerbe».
Quelle: Metron Raumentwicklung AG (2022): Konzept Aufwertung öffentlicher Raum Disentis/Mustér.
https://www.metron.ch/projekte/konzept-aufwertung-oeffentlicher-raum-disentis-muster/ (pdf)

Refresher: Areal pil diever commercial dil plaunterren
= Areal für kommerzielle Erdgeschossnutzung. (Disentis/Mustér)
- Innerhalb dieser Linie müssen im Erdgeschoss Räume für Gewerbe und Handel vorgesehen werden, die öffentlich zugänglich sind. (Disentis/Mustér)
- Zweck ist ausdrücklich, Handel und Gewerbe im Dorfzentrum zu erhalten und zu fördern. Die Gemeinde begründete das 2021 mit der «impurtonza dil commerci per la veta dil vitg» – der Bedeutung des Gewerbes für das Leben im Dorf. (Disentis/Mustér)
- Die Linie schützt damit eine Funktion, nicht einzelne Geschäfte: Erdgeschosse entlang der zentralen Achse sollen nicht einfach zu reinen Wohnnutzungen werden.
- Sie gehört zur Strategie, ein attraktives Zentrum als Raum zum Leben, Sich-Treffen und für die Entwicklung des Gewerbes zu schaffen. (Disentis/Mustér)
- Seit der Revision 2025 kann die Gemeinde für diesen Zweck zusätzlich Fördermassnahmen ergreifen. (Disentis/Mustér)
Kurz: Die rosa-rote Linie soll sicherstellen, dass das Vitg unten öffentlich und gewerblich bleibt – und nicht zu einer blossen Wohnstrasse wird.

Seite 21 in der Metron-Studie | geo-surselva:
Der GGP ist so etwas wie die zweite Ebene neben dem Zonenplan:
Der Zonenplan sagt vor allem: Was darf wo genutzt werden?
Der Generelle Gestaltungsplan sagt: Was soll wo geschützt, gestaltet oder besonders behandelt werden?
In Disentis/Mustér umfasst der GGP ausdrücklich:
- wertvolle Bauten und Anlagen,
- den generell geschützten alten Dorfkern,
- kommerzielle Erdgeschossnutzungen,
- Römerwege als wertvolle Kulturobjekte,
- wertvolle Naturobjekte.

Die rosa-rote Linie ist hellblau | «kommerzielle Erdgeschossnutzungen» – Art. 53 BauG.

- die hellblaue Linie = Gestaltungsanweisung
- die hellblau schraffierte Fläche = Gestaltungsbereich
- die Legenden




Wie ich diese Flächen und Linien wieder anzeigen kann?

Konkrete Fragen:
- Nach welchen Kriterien wurde festgelegt, welche Parzellen der Gestaltungsanweisung «kommerzielle Erdgeschossnutzungen» nach Art. 53 BauG unterstellt werden – und welche nicht?
- Wie kam es dazu, dass die Parzellen 879, 880, 4011, 884, 888 und 889 von dieser Gestaltungsanweisung ausgenommen wurden, obwohl auf allen diesen Parzellen gewerbliche Nutzungen bestehen bzw. bestanden?
- Wie lassen sich diese Ausnahme mit dem ausdrücklich formulierten Ziel vereinbaren, den Dorfkern als Einkaufs- und Dienstleistungsgebiet zu erhalten und aufzuwerten?
- Wer hat diese Grenzziehung vorgeschlagen, wer hat sie beschlossen und mit welcher konkreten Begründung wurden diese Parzellen ausgenommen?
- Gab es auch betroffene Hausbesitzer, welche für ihre Liegenschaft eine «kommerzielle Erdgeschossnutzungen» abelehnt haben?
- Mit welchen Argumenten wurden deren Begehren abgelehnt?
- Wo sind diese Entscheide dokumentiert – im Planungsbericht? in der Vorprüfung? in Mitwirkungseingaben? Protokollen oder Beschlüssen? Links?
- Und warum endet die Gestaltungsanweisung «kommerzielle Erdgeschossnutzungen» ausgerechnet dort, wo kurz danach die grosse Schaufensterfront von Möbel Fry beginnt? ;-)))

Wenn die Professionellen von “Staat UND Markt” zeigen was sie können: im Vitg Mustér kannst du die Auswüchse fotografieren… BUCA CUN NUS!
vergl. dazu auch den Eintrag dissent.is/Professionalismus ;-)

Intro/Meta: “Der Stiafen ist gegen alles?”
Möglichst einfach — aber nicht einfacher ;-)
| günstig | gefährlich | |
|---|---|---|
| intern | Du hast inzwischen einen zusammenhängenden Gedankengang: /Professionalismus → /Dealokratie → /LavinaNera treis → /PlanD | Das kann als «Theorie» und Spinnerei ohne Praxis diffamiert werden, sobald die konkreten Konflikte als persönliche Fehden erscheinen |
| extern | Eisbahn, Rosa Linie, Stimmrechtsbeschwerde, Archäologie, Gestaltung Dorfzentrum, /CuminPign, Casa Castelberg etc. erzeugen Aufmerksamkeit und bewirtschaften die Gerüchteküche | Für Gemeinde, Kanton, Architekten und Investoren wird dein Blog leicht zum gemeinsamen Gegner |
| kommunikativ | Du hast konkrete, sichtbare Fallbeispiele, welche die Menschen berühren | Jeder weitere «Skandal» kann das Narrativ «Stiafen ist gegen alles» stärken |
| politisch | Viele teilen Irritationen, ohne sie öffentlich formulieren zu wollen | «Faust im Sack» wird nicht automatisch zu öffentlicher Unterstützung. Die Abhängigkeiten bleiben real |
Komischer weise würde aber der Stiafen sagen:
- Neubauen?
- Unbedingt. - Verdichten?
- Wer hats erfunden? - Investieren?
- So viel wie noch nie seit dem #Klosterbrand1799 (so?)
Die Frage ist nicht, wie Staat und Markt noch raffinierter miteinander verschränkt werden können… #RerumNovarum
Genau darauf setzt PPP @Graubünden: Staat UND Markt sollen gemeinsam lösen, was weder Staat noch Markt allein lösen können. Aber Staat UND Markt ist kein dritter Weg. Es ist die alte Alternative ((Staat)Markt) als Deal. Wir nennen es: #Dealokratie ;-)
Der 21-jährige Caspar Decurtins begnügte sich 1877 angesichts der sozialen Frage der Industrialisierung nicht damit, zwischen Staat und Markt zu wählen. Wozu auch? Die Leute in der Cadi mussten einen «dritten Weg» nicht erst erfinden. Sie konnten sich auf Formen besinnen, die sie seit Jahrhunderten kannten: gemeinsam organisieren, gemeinsam nutzen, gemeinsam entscheiden. Alpen, Wälder, Allmenden, Korporationen – Commons. Decurtins und die Union de Fribourg versuchten später, diese Logik auf die Zumutungen der zweiten industriellen Revolution zu übertragen: Arbeiterschutz, gerechte Löhne, Versicherungen, Berufsverbände und internationale Regeln. Daraus entstanden jene Freiburger Maximalforderungen, von denen #RerumNovarum 1891 nur einen Teil übernahm.
Und sie bauten Infrastruktur.
1856/57 gründete Placi Condrau in Mustér die «Stampa Romontscha» und die «Gasetta Romontscha». Selber drucken. Selber schreiben. Selber Öffentlichkeit herstellen. Nicht darauf warten, dass irgendwer in Chur, Bern oder Zürich erklärt, was für die Cadi richtig ist.

#blankertz | #Sprint8 | Do We Need A Next Bill Of Rights? 1. begegnung mit dem Anarchokapitalisten Stefan Blankertz, 31.10.2019 | 2. begegnung | 3. begegnung | 4. Begegnung ;-)
170 Jahre später verfügen wir über Möglichkeiten, von denen Condrau und Decurtins nicht einmal träumen konnten.
- Ich bin doch kein Produkt.
- Meine Arbeit ist doch keine Ware.
- Mein Dorf ist doch keine Verwertungsfläche.
- Und mein tägliches Brot ist doch kein PPP-Projekt.
Darum interessiert uns die alte Frage «Staat ODER Markt?» nur noch historisch. Und auch ihre gegenwärtige Antwort «Staat UND Markt» nervt bloss noch.
Staat UND Markt ist nicht die Antwort.
Die Frage lautet:
- Wie sieht der dritte Weg auf der Höhe der Zeit aus?
- Wo finden wir Orientierung jenseits von ((Staat)Markt)?
- Wie organisieren wir Bedürfnisse, Räume und Infrastrukturen so, dass das Vitg nicht bloss verwaltet, verwertet oder zum Gegenstand eines Deals wird?
- Wie sehen Commons im 21. Jahrhundert aus?
Nicht zurück zur Allmend.
- Commons auf der Höhe der Zeit.
Beinvegni zu #LavinaNera treis.
- Wir nennen es #PlanD.


fegl ufficial/Amtsblatt 21.08.26
Faktencceck by #chatGPT:
Dieser Satz ist heikel:
«Das heute bestehende Gebäude soll im Zuge des Bauvorhabens abgebrochen werden.»
Denn im Dorfkern gilt nicht einfach: untersuchen → dokumentieren → abbrechen.
Wenn das Grundstück im generell geschützten Siedlungsbereich liegt, verlangt Art. 43 KRG:
- Vor Ausarbeitung der Projektpläne muss ein Gebäudeinventar erstellt werden.
- Dieses Inventar bildet die Grundlage dafür, welche baulichen Änderungen überhaupt zulässig sind.
- Art. 74 verlangt zusätzlich Gestaltungsberatung und die Festlegung konkreter Erhaltungsanordnungen.
- Geschützte Objekte sind grundsätzlich zu erhalten.
https://www.gr-lex.gr.ch/data/801.100/de
Der Zeitungsartikel formuliert dagegen den Abbruch bereits als feststehende Folge des Bauvorhabens und beschreibt die Archäologie praktisch als Dokumentation vor dem Verschwinden.
Das wirft eine ziemlich präzise Frage auf:
Aufgrund welcher fachlichen und rechtlichen Beurteilung steht der Abbruch des bestehenden Gebäudes bereits fest, obwohl die archäologischen Untersuchungen noch laufen und nach Art. 43 und 74 KRG zunächst Inventar, Schutzziele und zulässige Veränderungen festzustellen sind?
Und angesichts der Planungszone kommt noch hinzu: Auch die neue Planung darf durch das Vorhaben nicht präjudiziert werden.
Das ist meines Erachtens deutlich interessanter als die Frage, ob das Haus nun tatsächlich aus dem Jahr 1200 stammt. Der Verfahrensablauf selbst könnte das Problem sein.
Was ich aktuelle am suchen bin:
- Link auf Baumemorandumg von Disentis/Mustér (2011?)
- Liste aller Studien, welche die Vischnaunca Mustér zur Dorfentwicklung in Auftrag gegeben hat
- (Esther Casanova: Revision Ortsplanung 2008) - Es gab im Kontext der Metron-Studie eine XR-Anwendung. Link?
- Hugo erzählte allen, welchen es hören wollten, dass sein Haus eines der wenigen Häuser war, welches 1799 nicht von anderen Rätoromanen abgefackelt worden sei. Stimmt das? Und: Dass die toten “Franzosen” hinter seinem Haus in eine Grube geworfen worden sei. Stimmt auch das?
- Die Geschichte von Parzelle 882: Das Haus der Familie Condrau, welche der Kanton (und die Gemeinde?) abgerissen und in eine Hochalp verwandelt hat. Das Haus, welches über 100 Jahre lang den ganzen Kanton ge/be/erpresst hat: Home of #LavinaNera ;-)
- Es soll ein 3D-Modell geben vom Haus von Hugo… Eher eine Visualisierung als Computermodell…?
- …
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#IrgendwasMitBaumemorandum
hm… ich verstehe nix :-/


Im Amtsblatt ist unter der eBau-Nr. 2026–1734 ein Gesuch der Aurum Property AG für Sondierungen auf Parzelle 880 publiziert. Im öffentlichen eBau-Portal ist dieses Verfahren derzeit nicht auffindbar. Ab wann sind die vollständigen Gesuchsunterlagen digital einsehbar, und welche Auflage- beziehungsweise Einsprachefrist gilt?
Arbeit an einer möglichen Einsprache:
öffne das Dokument hier | Vorschau:
Aktuelle Strategie?
Früher: Legal — Illegal — Scheissegal
Heute: Illegal — Deal — Legal
Weil davon ausgegangen werden darf, dass alles legal ist, entwickeln wir eine Strategie der Konfrontation der Professionellen mit den Auswüchsen ihres Professionalismus. Wir skandalisieren nicht den Neubau, sondern die Zerstörung des Dorfkerns durch den Kanton und ihre Professionellen. (so?)
Wenn ich aktuell 3 Gründe nennen müsste:
- Der Umgang mit einem Platz mitten im historischen Dorfkern von Mustér direkt unterhalb des Klosters.
- Die Einschläferung des Erdegeschosses mit der Begründung der Alternativlosigkeit.
- Der Deal, das Bauvolumen aus Gründen ökonomischer Rentabilität ausschöpfen zu können.
Aktuell: Sammlung von Fragen für eine allfällige Einsprache an der Via Cavardiras in Disentis/Mustér:
Gesetzliche Bestimmungen:
Übersicht: Was gilt derzeit im Dorfkern?
1. Wie viele Schutzebenen?
Für den Dorfkern sind drei Ebenen relevant:
- Zona centrala / Kernzone
Das ist die Grundnutzung mit besonderen Vorschriften zu Siedlungsstruktur, Fassadenfluchten, Gebäudehöhe, Dachform, Strassenzügen, Plätzen und Hofräumen. (Disentis/Mustér) - Generell geschützter Siedlungsbereich
Das ist die überlagernde ortsbildbezogene Festlegung im Generellen Gestaltungsplan. Innerhalb davon gelten zusätzliche Anforderungen an Inventar, Erhaltung und fachliche Bauberatung. - Planungszonenwirkung der 2025 beschlossenen neuen Ortsplanung
Die neue Planung ist noch nicht vollständig rechtskräftig, wirkt aber bis zur Genehmigung wie eine kommunale Planungszone. (GR Lex)
Punktuelle zusätzliche Festlegungen – etwa kommerzielle Erdgeschossnutzung, Baulinien oder geschützte Einzelbauten – gelten nur dort, wo sie im Plan konkret eingetragen sind. Für 880/4011 gilt die rosarote Erdgeschossfestlegung nach deinem Planbefund nicht.
2. Können überhaupt Baubewilligungen erteilt werden?
Ja.
Es besteht kein generelles Bauverbot. Ein Projekt darf aber nur bewilligt werden, wenn es:
- dem alten rechtskräftigen Recht entspricht und
- zugleich die neue Planung weder erschwert noch ihr widerspricht.
Genau dies bestimmt Art. 21 Abs. 2 KRG. (GR Lex)
Für die Kernzone verlangt bereits das rechtskräftige Baugesetz unter anderem:- Erhaltung und Ergänzung der Siedlungsstruktur,
- Orientierung an umliegenden Gebäuden und Strukturen,
- Meldung vor Ausarbeitung des Projekts,
- Festlegung projektbezogener Rahmenbedingungen,
- bei wesentlichen Veränderungen von Strassenzügen, Plätzen oder Hofräumen gegebenenfalls ein Gesamtüberbauungsprojekt, einen Arealplan oder Quartierplan. (Disentis/Mustér)
3. Links
Gemeinde Disentis/Mustér – Bau und Planung:
https://www.disentis.ch/de/infrastruktur-bau/bau-planung/
Rechtskräftiges Baugesetz, Stand 2022:
https://www.disentis.ch/wp-content/uploads/2024/11/2008_10_15_BaugesetzDisentisStand_2022.pdf
Kantonales Raumplanungsgesetz, insbesondere Art. 21 und Art. 48 Abs. 6:
https://www.gr-lex.gr.ch/api/de/versions/3045/pdf_file
Die knappe Antwort lautet also:
Drei relevante Ebenen. Baubewilligungen sind möglich, aber nur unter der doppelten Bindung an die rechtskräftige alte und die beschlossene neue Planung.

Uneditiert übersetzt by #chatGPT (hervorhebung durch sms):
Verlängerung der Planungszone
Am 4. März 2019 erliess der Gemeindevorstand von Disentis/Mustér eine Planungszone, die am 29. März 2021 gemäss Beschluss des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) des Kantons Graubünden vom 3. März 2021 verlängert wurde. Die Verlängerung der Planungszone wurde im Kantonsamtsblatt vom 29. März 2021 publiziert.
Am 27. Februar 2023 beschloss der Gemeindevorstand, die Planungszone um weitere zwei Jahre bis zum 29. März 2025 zu verlängern. Dieser Verlängerung stimmte das DVS mit Verfügung vom 13. März 2023 zu. Die Verlängerung wurde anschliessend im Kantonsamtsblatt vom 24. März 2023 publiziert.
Gestützt auf Art. 21 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (LPTGR) beschloss der Gemeindevorstand am 3. Februar 2025, die Planungszone um weitere zwei Jahre zu verlängern. Am 3. März 2025 genehmigte das DVS den Beschluss des Gemeindevorstands zur Verlängerung der Planungszone bis zum 29. März 2027.
Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder ihr widersprechen könnte. Baugesuche dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen Vorschriften noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (vgl. Art. 21 Abs. 2 LPTGR).
Baubewilligungen werden während der Geltungsdauer der Planungszone insbesondere zurückgestellt, wenn das Baugesuch:
• Flächen beansprucht, die sich ausserhalb des grösstenteils überbauten Gebiets befinden.
In diesem Fall darf ein Bauprojekt eine mögliche Auszonung einer verbleibenden Fläche nicht negativ beeinflussen, beispielsweise durch eine Parzellierung von Flächen, die ausgezont werden sollen, oder durch das Entstehen neuer Lücken innerhalb des überbauten Gebiets.
Nachdem die Regierung des Kantons Graubünden die revidierten Planungsmittel genehmigt hat, wird die Planungszone aufgehoben.
Gegen diese Verlängerung der Planungszone kann innerhalb von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation mit einer Planungsbeschwerde an die Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden (Art. 101 LPTGR).
eKAB-Nr.: 00.122.794
Stelle: Gemeinde Disentis/Mustér
Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung
Veröffentlicht: 14.03.2025
Disentis/Mustér, 10. März 2025
Gemeindevorstand Disentis/Mustér
Für unser Projekt in der Zona centrala ist genau das interessant: Wir können verlangen, dass die Gemeinde nachvollziehbar zeigt, wie das Projekt mit der neuen Ortsplanung, dem geschützten Siedlungsbereich und den neuen Gestaltungsanforderungen vereinbar ist.
https://www.gr-lex.gr.ch/data/801.100/de


Gesetzestext Graubünden, KRG (BR 801.100):
https://www.gr-lex.gr.ch/data/801.100/de
Direkt einschlägig sind Art. 43 und Art. 74. Der aktuelle Gesetzestext bestätigt genau den Wortlaut auf deinen Bildern. (GR Lex)
Warum relevant?
- Der Dorfkern von Mustér ist als «generell geschützter Siedlungsbereich» festgelegt. Damit ist nicht nur ein einzelnes historisches Haus geschützt, sondern der geschützte Siedlungsbereich als solcher ein «geschütztes Objekt» nach Art. 43 KRG. Genau diese Systematik bestätigt auch der Disentiser Planungsbericht.
- Für bauliche Änderungen an einem geschützten Objekt verlangt Art. 43 Abs. 2 ausdrücklich ein Gebäudeinventar. Dieses muss vor Ausarbeitung der Projektpläne erstellt werden und soll bestimmen, welche Änderungen überhaupt zulässig sind. (GR Lex)
- Art. 74 geht noch weiter: Die Bauabsicht muss vor Ausarbeitung der Projektpläne der Behörde gemeldet werden. Danach werden zusammen mit Bauherrschaft und Fachleuten die konkreten Erhaltungsanordnungen festgelegt. Das Projekt unterliegt zwingend der Gestaltungsberatung. (GR Lex)
- Und der vielleicht stärkste Satz:
«Geschützte Objekte nach Artikel 43 sind zu erhalten.»
Das steht wörtlich in Art. 74 Abs. 1. (GR Lex)
Für 880/4011 ergeben sich deshalb vier sehr konkrete Fragen
- Welches Gebäudeinventar wurde für das bestehende Ensemble auf den Parzellen 880/4011 erstellt?
- Wann wurde dieses Inventar erstellt – insbesondere: geschah dies vor Ausarbeitung der Projektpläne?
- Welche Schutzziele und Erhaltungsanordnungen wurden daraus für den Neubau beziehungsweise den vorgesehenen Abbruch abgeleitet?
- Wann und durch wen erfolgte die vorgeschriebene Gestaltungsberatung, und welche Stellungnahme liegt dazu vor?
Gerade jetzt, wo eines der abzubrechenden Häuser möglicherweise bis ins 12./13. Jahrhundert zurückreicht und noch archäologisch untersucht wird, bekommt die Frage nach dem vorgeschriebenen Gebäudeinventar erhebliches Gewicht.
Der Punkt ist also nicht: «Das alte Haus gefällt uns, deshalb darf es nicht weg.»
Sondern:
Bevor in einem generell geschützten Siedlungsbereich projektiert und über Abbruch entschieden wird, verlangt das kantonale Recht eine vorgängige fachliche Klärung dessen, was überhaupt erhalten werden muss. (GR Lex)
Wer ist überhaupt einspracheberechtigt?
Der Einsprecher wohnt als Mieter einer Wohnung des benediktinischen Klosters Disentis an der Via Cavardiras 10 in unmittelbarer räumlicher Nähe der Bauparzellen 880 und 4011. Zwischen seiner Wohnung und dem Bauvorhaben besteht eine direkte Sicht- und Raumbeziehung. Er ist deshalb vom vorgesehenen Bauvolumen, von dessen Wirkung auf den unmittelbar erlebten Strassenraum sowie von den mit dem Neubau verbundenen Nutzungs- und Verkehrsfolgen besonders betroffen. Eine Reduktion oder Anpassung des Projekts würde seine konkrete Wohnsituation verbessern. Der Einsprecher verfügt daher über ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Änderung des Bauvorhabens.
Der Einsprecher beschäftigt sich darüber hinaus seit längerer Zeit öffentlich und fachlich mit der Entwicklung des Vitg, dem Ortsbild und der baulichen Gestaltung des Klosterdorfes.
Spontane Sammlung an Fragen an die Gemeinde:
- Wie wird rechtlich und rechnerisch begründet, dass die altrechtlichen Zweitwohnungsrechte des bestehenden Gebäudes auf Parzelle 4011 nach der Vereinigung mit der bisher unüberbauten Parzelle 880 auf vier Wohnungen im Neubau übertragen werden können? Auf welche am 11. März 2012 bestehenden oder bewilligten Wohnungen und auf welche Hauptnutzflächen stützt sich diese Berechnung?
- Wie wurde das zulässige Bauvolumen auf den vereinigten Parzellen 880 und 4011 berechnet? Werden Gebäudehöhe, Gebäudelänge, Abstände und weitere zulässige Baumasse vollständig ausgeschöpft? Falls ja: Wie wird begründet, dass diese vollständige Ausschöpfung hinsichtlich Stellung, Volumen, Höhe und Proportionen dennoch eine gute Gesamtwirkung mit der bestehenden Siedlung erzielt?
- Welche Festlegungen des Generellen Gestaltungsplans gelten auf den Parzellen 880 und 4011? Welches Gebäudeinventar gemäss Art. 43 KRG liegt vor, wann wurde es erstellt, welche Schutzziele und Erhaltungsanordnungen wurden daraus abgeleitet und welche Gestaltungsberatung gemäss Art. 74 KRG wurde durchgeführt?
- Wie wurde geprüft, dass das Bauvorhaben nicht nur den rechtskräftigen Vorschriften entspricht, sondern auch die bis 29. März 2027 geltende Planungszone respektiert und der vorgesehenen neuen Ortsplanung weder widerspricht noch sie erschwert?
- Wie wird begründet, dass die heute öffentlich zugängliche und gewerblich genutzte Erdgeschosszone durch private Wohnnutzung ersetzt werden soll? Wurde insbesondere geprüft, welche Wirkung eine möglicherweise nur sporadisch genutzte Zweitwohnung im Erdgeschoss auf die Belebung des Dorfzentrums hat?
- Wie wurde der bestehende Platz- und Strassenraum zwischen dem Neubau, den gegenüberliegenden beziehungsweise angrenzenden historischen Gebäuden und den bestehenden öffentlichen Nutzungen als eigenständiger räumlicher Zusammenhang untersucht? Welche Pläne, Schnitte, Sichtbeziehungen oder gestalterischen Studien zeigen, wie dieser Platz vor und nach der Überbauung funktioniert? Welche qualitative Verbesserung des bestehenden Platz- und Strassenraums entsteht durch das Projekt, und woran lässt sich diese in den Projektunterlagen konkret erkennen?
- Wie wird mit den laufenden bauarchäologischen Untersuchungen der möglicherweise bis um 1200 zurückreichenden Casa Deflorin umgegangen? Liegen die Ergebnisse bereits vor, und welche Auswirkungen haben sie auf Abbruch, Schutzwürdigkeit und Projektierung des Areals?

Sammlung meiner Einwände:
Nicht das Gebäude an sich nervt. Es ist die Logik, in der es entsteht.
- Der Professionalismus beginnt beim rechtlich Machbaren, nicht beim sozial Erwünschten.
Die zentrale Frage lautet: Wie viel Volumen, wie viele Wohnungen, wie viele Zweitwohnungen lassen sich bewilligen? Nicht: Was braucht dieser Ort?
- Er behandelt das Grundstück als isolierbare Verwertungsfläche.
Die Parzellen werden zusammengelegt, das Potenzial wird addiert, das Volumen optimiert. Die Strasse, die Nachbarschaft und das Vitg erscheinen nur noch als Umgebung des Projekts.
- Er verwandelt öffentliche Qualität in privaten Mehrwert.
Die Bäckerei, die Passanten, die offene Erdgeschossnutzung und die zentrale Lage erzeugen den Wert des Ortes. Realisiert wird dieser Wert anschliessend als private Wohnfläche.
- Er erklärt die Einhaltung von Vorschriften zur Qualität.
Ein Projekt kann zonenkonform, abstandsgenügend und rechnerisch korrekt sein und trotzdem schlecht für den Ort. Professionalismus verwechselt Bewilligungsfähigkeit mit Angemessenheit.
- Er neutralisiert politische Fragen durch Fachsprache.
Aus der Frage «Was geschieht mit unserem Dorfzentrum?» werden Ausnützungsziffern, Hauptnutzflächen, Baulinien und altrechtliche Wohnungsrechte. Damit wird das Gemeinsame zur Expertensache.
- Er maximiert das Gebäude und minimiert das Dazwischen.
Wohnfläche ist berechenbar und verkäuflich. Begegnung, Offenheit, Sichtbeziehungen, Strassenleben und nachbarschaftliche Nutzung sind schwerer zu bilanzieren. Also verschwinden sie aus dem Projekt.
- Er produziert eine fertige Lösung, bevor der Ort überhaupt gefragt wurde.
Das Projekt erscheint als Visualisierung, Name, Investition und Zeitplan. Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen danach noch reagieren. Sie gestalten nicht mit, sondern können höchstens Einsprache erheben.
- Er individualisiert den Gewinn und sozialisiert den Verlust.
Der Mehrwert des Grundstücks fällt privat an. Die Folgen – weniger öffentliches Erdgeschoss, saisonale Leere, mehr Verkehr, veränderter Strassenraum – trägt das Vitg.
- Er arbeitet mit dem Ort, ohne sich dem Ort zu verpflichten.
Der Name, die Lage, das Klosterdorf und die zentrale Situation erhöhen die Attraktivität des Projekts. Eine erkennbare Verpflichtung gegenüber diesem Kontext entsteht daraus nicht.
- Er präsentiert Alternativlosigkeit als Sachlichkeit.
Das Volumen sei möglich, die Zweitwohnungen seien rechtlich zulässig, die Erdgeschosswohnung sei zonenkonform. Gerade dadurch wird verdeckt, dass jede dieser Entscheidungen auch anders hätte getroffen werden können.
Der Kern deiner Irritation ist damit nicht «zu gross», «zu modern» oder «zu gewinnorientiert».
Es ist ein Professionalismus, der präzise berechnet, was aus dem Ort herausgeholt werden kann, aber keine Sprache dafür besitzt, was dem Ort zurückgegeben werden müsste.

Strategien:
- Wider den Professionalismus
- Skandalisierung von Parzelle 882
- Kooperationen mit ähnlichen Projekten
- …

BREAKING NEWS: Jetzt hat #Surcolm die professionelle Gatekeeperei der massen leitenden Medien durchbrochen (so?)
20. Juli 2026: Professionalismus: Zynisch oder Heuchlerisch oder beides?
Das ist unsere analytische Lesart. Ob das konkrete Projekt diese Logik tatsächlich vollständig realisiert, muss anhand der Bauunterlagen geprüft werden.
20 Juli 2026: Professionalismus: Zynisch oder Heuchlerisch oder beides?
Il professionalissem: ipocrit ni cinic ni omisdus?
#Stadtland
— dissent.is/███████ (@sms2sms) July 20, 2026
HEUCHLERISCH: «wegweisend, klug und exemplarisch» https://t.co/4xT8Qspr03 ZYNISCH: «Aufmerksamkeit und Diskurs ist kostbar», tröstete Köbi Gantenbein einen Reporter von Radio Rumantsch, der wissen wollte, wie viel Stadtlandgeld nun ins Dorf fliesse, «und dazu erhält… pic.twitter.com/44PJFWROXD

15. Juli 2026: die Parzelle 882, im Miteigentum des Kanton Graubündens
- Erwerbsdatum: keine Angaben
- Wer besitzt mit? keine Angaben
Wenn du auf einer Hochalp einen Rindermarkt bauen wolltest, dann hätte hier der Kanton Graubünden (und die Gemeinde Mustér?) wirklich eine ganz grandiose, funktionale, die jahrhunderte überdauernde Nutzung ermöglicht: Herzliche Gratulation (so?)
Wenn du jetzt noch wüsstest, was vorher an dieser Stelle gestanden ha!ha!hat, würdest du eventuelle dem Grund für diese Architekturaggression näher kommen (so?)

13. Juli 2026: Jetzt in Bewegtbild: Sprechendes Denken
Die Parzelle 882 | Eine Spurensuche
Video von 1981 | Video 1998 | Neubau am Bahnhof 1988 |






| Person | Lebensdaten | Bedeutung |
|---|---|---|
| Augustin Condrau | 1811–1887 | Arzt, Regierungsrat, Bruder von Placi. (Gr.ch) |
| Placi (Placidus) Condrau | 1819–1902 | Lehrer, Schulinspektor, Grossrat, Gründer der Gasetta Romontscha, Organisator der konservativen Bewegung der Surselva. (Wikipedia) |
| Giachen Giusep (Johann Jakob) Condrau | 1864–1922 | Neffe Placi Condraus, Landammann, Redaktor und Verleger der Gasetta Romontscha nach Placi. (Wikipedia) |
| Giusep (Josef) Condrau | 1894–1974 | Nationalrat, Nationalratspräsident, Verleger der Gasetta Romontscha, Präsident des Schweizer Zeitungsverlegerverbandes. (Wikipedia) |
| Pius Condrau | 1924–2013 | Verleger, Gründer des Verlags Desertina, baute das Familienunternehmen technisch und verlegerisch aus. (Südostschweiz) |
Ja. Die Familie Condrau gehört zu den prägenden Familien der Surselva im 19. und 20. Jahrhundert. Besonders bemerkenswert ist, dass sie Politik, Schule, Presse und Verlagswesen über mehrere Generationen verband.
Eine erste Übersicht:
| Person | Lebensdaten | Bedeutung |
|---|---|---|
| Augustin Condrau | 1811–1887 | Arzt, Regierungsrat, Bruder von Placi. (Gr.ch) |
| Placi (Placidus) Condrau | 1819–1902 | Lehrer, Schulinspektor, Grossrat, Gründer der Gasetta Romontscha, Organisator der konservativen Bewegung der Surselva. (Wikipedia) |
| Giachen Giusep (Johann Jakob) Condrau | 1864–1922 | Neffe Placi Condraus, Landammann, Redaktor und Verleger der Gasetta Romontscha nach Placi. (Wikipedia) |
| Giusep (Josef) Condrau | 1894–1974 | Nationalrat, Nationalratspräsident, Verleger der Gasetta Romontscha, Präsident des Schweizer Zeitungsverlegerverbandes. (Wikipedia) |
| Pius Condrau | 1924–2013 | Verleger, Gründer des Verlags Desertina, baute das Familienunternehmen technisch und verlegerisch aus. (Südostschweiz) |
Noch spannender ist aber die institutionelle Linie:
- 1856/57: Placi gründet die Druckerei «Stampa Romontscha» und die Gasetta Romontscha. (Wikipedia)
- Daraus entstehen drei Leitmedien der katholischen Surselva:
- Gasetta Romontscha
- Calender Romontsch
- Pelegrin
- Diese drei Publikationen wurden später als «trinitad editoriala» bezeichnet, weil sie über Jahrzehnte Kultur, Religion und konservative Politik der Surselva prägten. (Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR))
Für unsere Arbeit scheint mir Placi Condrau der eigentliche Schlüssel zu sein. Er verbindet:
- Schule (Lehrerkonferenz der Cadi, Lehrmittel),
- Presse (Gasetta Romontscha),
- Politik (Grossrat, Kreispräsident),
- Caspar Decurtins,
- den Robinson-Streit.
Johannes Flury bezeichnet ihn ausdrücklich als einen der Promotoren der konservativen Wende im Bündner Oberland und als einen der Hauptorganisatoren des Ilanzer Volkstags.
Ich würde sogar vermuten, dass die Geschichte der Familie Condrau weniger eine Familiengeschichte als die Geschichte einer publizistischen Infrastruktur der Surselva ist. Genau diese Kontinuität – Schule → Zeitung → Verlag → Politik über mehr als 100 Jahre – scheint einzigartig zu sein und wäre eine eigene Studie wert.
10. Juli 2026: Erste Versuche




9. Juli 2026: Jetzt kommen die Visiere!

Eine Präzisierung: Das Baugespann muss nach Bündner Recht grundsätzlich gleichzeitig mit dem Baugesuch aufgestellt werden. Wenn das die offiziellen Visiere sind, dürfte das Gesuch also bereits eingereicht sein oder unmittelbar eingereicht werden. Die Einsprachefrist beginnt aber noch nicht mit den Visieren, sondern erst mit der amtlichen Publikation und öffentlichen Auflage.
Die nächsten vier Schritte
- Heute: Visiere vollständig fotografieren und auf dem Parzellenplan markieren.
- Heute: Bauamt nach Baugesuchnummer, Eingangsdatum und Publikationsdatum fragen.
- Jeden Freitag: Fegl ufficial Surselva und die amtlichen Publikationen der Gemeinde prüfen.
- Am ersten Auflagetag: vollständiges Dossier sichern und die 20 Tage sofort rückwärts planen.
Urban Maissen, bau@disentis.ch

Tut quei che ei pusseivel vegn fatg? Quei savein nus era.

Abstimmung zur Eisbahn mitten in den Sommerferien 2026. hicks ;-)



22. Mai 2026
ausdrucken, unterschreiben und abgeben ;-)


kursiert derzeit auf social media — ok! whatsApp ;-))) #LinusFlepp lebt (so?)


nus vulin entrar en cheu


witzig, dass die profis auch den platz vor der stiva grischuna nicht erkannt ha!ha!haben. und von diesem übergang vom vitg zum klosterhof, welcher für den TCS-Spielplatz so wichtig ist und die Kinder-/Schülergruppen/Feriengäste hemmungslos den Pässerasenden ausgesetzt sind, nicht zu reden ;-)



danke max ;-) das offene und freie arbeitsdokument wurde umbenannt | …
25. März 2026
Quellen und Literatur
- Affentranger Urban, Die Pilgerreise Carlo Borromeos ins Kloster Disentis im August 1581, BM 2, 2016, S. 162–177.
- Archäologischer Dienst Graubünden: Fundstelle 840, Disentis/Mustér, Caschliun (Datenbankauszug), Stand: 07.09.2023.
- Archäologischer Dienst Graubünden: Fundstelle 1373, Ilanz/Glion, Disentiser Klosterhof/Haus Lutta 150 (Datenbankauszug), Stand: 12.04.2019.
- Archäologischer Dienst Graubünden: Fundstelle 1642, Ilanz/Glion, Luven, Castelberg (Datenbankauszug), Stand: 07.07.2023.
- Archäologischer Dienst Graubünden: Fundstelle 3066, Ilanz/Glion, Schluein, Löwenstein (Datenbankauszug), Stand: 29. 07.2019.
- Archäologischer Dienst Graubünden: Fundstelle 3697, Lumnezia, Surcasti, S. Luregn Ia (Datenbankauszug), Stand: 01.11.2018.
- Archäologischer Dienst Graubünden: Fundstelle 18976, Lumnezia, Surcasti, S. Luregn II (Datenbankauszug), Stand: 29.10.2018.
- Archäologischer Dienst Graubünden: Fundstelle 18985, Lumnezia, Surcasti, S. Luregn IIIb (Datenbankauszug), Stand: 29.10.2018.
- Ardüser Hans, Wahrhaffte und kurzvergriffene Beschreibung ettlicher herrlicher und hochvernampter Personen, in alter freyer Rhetia ober teutscher Landen, auch von ihren Namen, Stammen berühmbten ritterlichen Loblichen Thaten und Lobl. Amptts-Verwaltungen, Lindauw 1598.
- Bernhard Jan-Andrea / Caprez Hans, Castrisch en historia e preschientscha, Chur 2016.
- Boxler, Heinrich, Die Burgnamengebung in der Nordostschweiz und in Graubünden, Studia Onomastica Helvetica 2, Arbon 1991.
- Buholzer Columban, Ehemalige Burgen und Schlösser im Vorderrheintal, BM 7, S. 209–222.
- Buholzer Columban, Ehemalige Burgen und Schlösser im Vorderrheintal, BM 8, 1927, S. 241–248.
- Burkart Walo: Beitrag zur Urgeschichte des Lugnez, BM 4, 1947, S. 97–104.
- Bütikofer Senn Brigit, Haus Klosterhof, Restaurierungsdokumentation, Trin 2016, S. 1–39.
- Cahannes Gion, Das Kloster Disentis, Stans 1899.
- Carigiet Augustin, Grundrisspläne, Archiv Archäologischer Dienst Graubünden, 1990.
- Castelberg, Victor von, v. Castelberg, in: Schweiz. Geschlechterbuch VI (1936), S. 64–74.
- Castelberg Victor von, Die von Castelberg und ihr Wappen, in: BM 1940, S. 364–375.
- Castelberg, Victor von, Siegel und Wappen der von Castelberg, in: BM 1941, S. 364–375.
- Castelmur Anton von: Die Burgen und Schlösser des Kantons Graubünden. II. Teil, Bündner Oberland und Seitentäler, Basel 1944.
- Clavadetscher Otto P. / Meyer Werner, Das Burgenbuch von Graubünden, Zürich und Schwäbisch Hall 1984.
- Clavadetscher Otto P., Rätien im Mittelalter. Verfassung, Verkehr, Recht, Notariat. Ausgewählte Aufsätze, hrsg. von U. Brunold und L. Deplazes, Disentis/Sigmaringen 1994.
- Clavadetscher Otto P., Die Valserbergroute im Frühmittelalter, in: Clavadetscher 1994, S. 300.
- Collenberg Adolf, Rund um den Piz Mundaun. Lehrreiches, Heiteres und Persönliches für Einheimische und Gäste, Morissen 2014, S. 57–65.
- Condrau Augustin, Kuranstalt Disentiser-Hof, Zürich 1878.
- Condrau Gion, Disentis/Mustér, Geschichte und Gegenwart, Disentis/Chur 1996.
- Decurtins Sandro, In Amt und Würden: Entstehen und Wesen der neuen Elite in der Surselva 1370–1530, Quellen und Forschungen zur Bündner Geschichte Band 30, Chur 2013.
- Dessl OCist, Reinhold, Der Hl. Laurentius in Oberösterreich. Ein Beitrag zur Geschichte seiner Kirchenpatrozinien, Jahrbuch des Oberösterreichischen Musealvereines, 147, 1, 2002, 169–180.
- Giorgio Girardet, «Löwenstein, von», in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 15.07.2008. Online (konsultiert am 26.05.2024): https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/020140/2008–07-15
- Heinzle Bernd, Ilanz/Glion – Luven, Burgruine Castelberg, Rodung und Sanierung, Ereignisbericht ER67166, Archäologischer Dienst Grabünden, Chur 2022.
- Hitz Florian et al., Ulrich Campell: Das alpine Rätien. Topographische Beschreibung von 1573 = Raetiæ alpestris topographica descriptio, Zürich 2021, S. 31.
- Hübscher Bruno, Wiederentdeckte Wappen im Disentiser Klosterhof zu Ilanz, In: Brunold
- Ursus/Deplazes Lothar (Hrsg.), Geschichte und Kultur Churrätiens. Festtschrift für
- Pater Iso Müller OSB zu seinem 85. Geburtstag, Disentis 1986, S. 559–582.
- Kaufmann Burkard, Die Familie von Castelberg im 16./17. Jahrhundert, BM 8, 1940, S. 246–254.
- Meyer Werner, Burgen der Schweiz, Band 3, Bern 1983.
- Mooser Anton, Castelberg, BM 8, 1928, 233–244.
- Müller Iso, Karolingische Pergament-Fragmente, BM 11, 1936, S. 334.
- Müller Iso, Quellen zur Kultur- und Kunstgeschichte: Bau- und kunstgeschichtliche Beiträge zur Disentiser Klostergeschichte des 13.–15. Jahrhunderts, ZAK 2/4, 1940, S. 189–196.
- Müller Iso, Disentiser Klostergeschichte, Einsiedeln/Köln 1942.
- Poeschel Erwin, Das Bürgerhaus im Kanton Graubünden, (Das Bürgerhaus der Schweiz), 3 Bände, Zürich 1923–25.
- Poeschel Erwin, Das Burgenbuch von Graubünden, Zürich 1929.
- Poeschel Erwein, Die Kunstdenkmäler des Kantons Graubünden, 7 Bände, Basel 1937–1948.
- Poeschel Erwin, Die Familie von Castelberg, Aarau 1959.
- Reicke Daniel, «von starken und grossen flüejen». Eine Untersuchung zu Megalith- und
- Buckelquader-Mauerwerk an Burgtürmen im Gebiet zwischen Alpen und Rhein,
- Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters, 22, 1995.
- Rhomberg Raimund, ER70313, Löwenstein, Burgruine. Inventarblatt, Archiv
- Archäologischer Dienst Graubünden, 2019, 10–11.
- Rhomberg Raimund, ER12995, Castelberg, Burgruine. Inventarblatt, Archiv Archäologischer Dienst Graubünden, 2019, 1–2.
- Rutishauser Hans, Disentis Haus Hess, ehemals Castelberg (Nr. 45), Kurzbeschrieb und Würdigung der Kantonalen Denkmalpflege, Archiv Denkmalpflege Graubünden, Chur 2005, S. 1–3.
- Sormaz Trivun, GR/Suraua/Surcasti – Kirche. Luregn, Burg-/Glockenturm (ER34516).
- Dendrochronologischer Bericht vom 31.08.2011. Dendrolabor Archäologischer Dienst Graubünden.
- Weber Hans, Untersuchung der Fassaden am Haus Castelberg in Castrisch, Chur 1993, S. 1–12.
- Zürcher, Andreas C., Urgeschichtliche Fundstellen Graubündens, Schriftenreihe des
- Rätischen Museums Chur, Nr. 27, Chur 1982, S. 43.
Aus welchem Haus donnerte 100 Jahre lang die Schwarze Lawine?
- schwarz wie die Kutten der Mönche
- schwarz wie die Pfaffen im Tal
- schwarz wie die Finger, nach der Lektüre der Zeitung
Wie ist es dem Kanton Graubünden gelungen, #LavinaNera zu killen?
- Dr. Adolf Collenberg hat es erzählt. (Und ich habe für die Südostschweiz und die Bündnerzeitung erzählt, was er akribisch zusammengetragen hat ;-) Er vergass zwar die Wirkung der Eisenbahn, aber nicht die Hauptfaktoren: Subventionen & Investitionen in den Tourismus.
Das Kloster getraute sich der Kanton nicht abzureissen. Aber die drei Häuser der Druckerei. Und was hat der Kanton an diese Stelle gebaut…







12. März 2026 | nus vulin entrar en cheu

Mit Ursin Huonder haben wir die ETH nach Dissent.is/Caschlatsch gebracht. Während der wöchentlichen Begleitung der Studierenden haben Ursina Huonder und ich diese Notizen zur #CasaHess eröffnet. Was in dieses Haus muss?
- Ein Gemeinschaftsgarten?
- Ein offener Ofen?
- Eine Kinderkrippe? Kindern! Kinder! Kinder!
- Ein Co-Working-Space? Ok: einfach 3 zusätzliche Tische in einem jungen Architekturbüro mit kleinen Kindern und trallalla?
- Wohnen im Baudenkmal?
- Eine Gemeinschaftspraxis mit jungen Ärztinnen mit kleinen Kindern und trallalla?
- Und vielleicht noch ein Projekt #PlanB in Zusammenarbeit mit der Universität Lugano? “Kartoffeln & Blockchain” (The Real Crypto Movement, Jaromil)
- …
- …
- …
Stell dir vor, du hättest dafür einen Planungskredit von chf 1,75 Millionen. Du würdest dich fühlen wie der König von Zaramunda. (so?)
Was inspiriert dich mehr?
Die Visionen der Investoren in den alternativlosen Tourismus oder die ultramontane Orientierung des Klosters Dissentis?



08. März 2026
Der Abstimmungssonntag. Der “Deal” (südostschweiz.ch) wurde an der Urne angenommen. Das Obergericht hat noch nicht entschieden. Aber es ist wohl klar, wie es ausgehen wird. (so?)


Ohne Journalismus — Keine Demokratie (so?) | später dann… | späterer dann | die zeichenkette “seydel” bei RTR


senza investurs neginas alps | dissent.is/vitg | @nzz: “letzte chance für splügen. ein tschechischer investor…” der beitrag wurde durch das PPP @graubünden ferien ermöglicht. (wenn der staat den staat privatisiert: neoliberalismus seit den 1990iger jahren… wie lange noch?) | #PlanB 4 D/M
nihil sub sole novum
wenn in chur dem kanton graubünden erzählt wird, worüber im dissent.is/vitg abgestimmt worden ist, dann ist am tag danach klar, um welchen deal es tatsächlich ging. (so?)
- ein trainingszenter
- ein baurechtsvertrag
- ein schuldenerlass
selbstverständlichst hätten die drei themen getrennt werden “können”…


Sensationell: Am Tag danach wird der neoliberale Umbau des Staates durch den Staat ideal auf eine Seite geklemmt ;-)))


So ideal transparent ist die neo-liberale #Päcklipolitik:
- es geht um eine Ruschbahn? — NEIN
- es geht um einen Baurechtsvertrag? — NICHT WIKRLICH
- es geht um den Erlass von CHF 1,75 Mio? — Ohne Investoren, Keine Alpen!
Warum der libertäre Paternalismus besser sein soll, als der Paternalismus der Pater, erschliesst sich mir nicht. #LavinaNera in, dus, treis ;-)




Chronik


9. Februar 2026: STIMMRECHTSBESCHWERDE wegen Verletzung der Einheit der Materie: Fallnummer: VR1 26 3
Einsprache (pdf), Fegl ufficial (pdf) | Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege | Zuständigkeit: Dr. jur. Thomas Audétat (CV) | … | am 23. Februar 2026 geht es am Obergericht weiter | 25. Februar wurde ich eingeladen, eine REPLIK (pdf) auf die Doku der Gemeinde zu machen | … | … | Abstimmung ist am 8. März 2026 | ACHTUNG DAS VERFAHREN LÄUFT NOCH

Frage: Was ist eine Stimmrechtsbeschwerde?
Eine Stimmrechtsbeschwerde ist kein politischer Angriff.
Sie ist ein Instrument, um die Spielregeln der Demokratie zu schützen.
Sie fragt nicht: Ist der Inhalt gut?
Sie fragt: Ist die Frage korrekt gestellt?
Direkte Demokratie lebt von präzisen Fragen.
Frage: Warum ist die „Einheit der Materie“ so wichtig?
Weil sie verhindert, dass unterschiedliche Entscheidungen in ein Paket geschnürt werden.
Wenn mehrere eigenständige Fragen zu einer einzigen Abstimmung verschmolzen werden, verliert die Bevölkerung die Möglichkeit, differenziert zu entscheiden.
Demokratie braucht Klarheit, nicht Kombinationsangebote.
Frage: Ist das ein technisches Detail?
Nein.
Es ist eine strukturelle Sicherung.
Die Einheit der Materie schützt vor strategischer Kopplung:
Unbeliebtes wird mit Beliebtem verbunden.
Kritisches wird mit Emotionalem gedeckelt.
Wenn das passiert, verschiebt sich die demokratische Entscheidungsqualität.
Frage: Warum ist das heute besonders relevant?
Weil moderne Politik stark projekt- und medienorientiert funktioniert.
Es wird in Narrativen gedacht, nicht in Entscheidungslogik.
Projekte erzeugen Zustimmung.
Strukturelle Fragen verschwinden dahinter.
Die formellen Garantien werden dadurch nicht weniger wichtig, sondern mehr.
Frage: Was hat das mit unserer Demokratie zu tun?
Direkte Demokratie ist kein Stimmungsinstrument.
Sie ist ein Präzisionsinstrument.
Wenn Fragen unscharf werden, wird auch der Volkswille unscharf.
Demokratie zerfällt nicht laut.
Sie verliert an Form.
Frage: Geht es dir um Blockade?
Nein.
Es geht nicht um Verhinderung, sondern um Differenzierung.
Demokratie ist die Fähigkeit, Nein zu einem Teil sagen zu können, ohne das Ganze zu zerstören.
Wenn diese Differenzierung nicht mehr möglich ist, verändert sich die Struktur der Demokratie.
Jetzt zum grösseren Gedanken:
Die Moderne versprach Rationalität, Verfahren, klare Institutionen.
Ihre dunkle Seite zeigte, was passiert, wenn Effizienz und Zweck-Mittel-Logik ohne moralische Begrenzung wirken.
Heute erleben wir keinen autoritären Bruch.
Wir erleben eine schleichende Verformung:
– Projekte statt Prinzipien
– Narrative statt Normen
– Pakete statt Präzision
Die Einheit der Materie ist eine kleine, aber entscheidende Barriere gegen diese Verformung.


gutes bauen in disentis/mustér. klar… aber wenn es zur ortsplanung kommt… :-/
1 La Casetta (Atelier Schmidt) in Segnas erhielt 2021 einen Anerkennungspreis beim Prix Lignum (Architekturpreis). https://www.atelierschmidt.ch/la-casetta-segnas
2 Disentis/Mustér war Preisträger beim Stadtlandpreis (2012) – regionale Raumplanungsauszeichnung. https://www.hochparterre.ch/nachrichten/planung-staedtebau/stadtlandpreis-an-disentis-muster
3 Segnas ist im ISOS-Inventar als schützenswertes Ortsbild aufgeführt (kulturelle Anerkennung). https://xn--hs-uka.ch/architektur/segnas-gr
4 Unterhaus von Caminada
5 Klosterstall von Caminada
6 Senneria von Caminada
7 …
19. Dezember 2025
Die Präsentation der Tradition alpiner Baukunst durch den Kanton Graubünden.
- Ist das richtig? Und falls ja:
- Stand an diesem Ort nicht die Druckerei, welche #LavinaNera ins Tal Richtung Chur hat donnern lassen?Diese wurde abgerissen, ein Neubau erstellt am Hauptbahnhof Disentis und der Kanton hat dann…
- Und würde dann dieses liberale Kunstwerk in der Tradition von #Rinderhochalp und #BetonBrut die aggression unterhalb der erz-konservativen barocken Klosteranlage erklären? (so?)
wie ging das? Bald wird es mir erzählt werden… (so?) | Bild bei der Position 6

Wem das Dorf gehört? Keine Ahnung. Aber den öffentlichen Raum kannst du fotografieren und über diesen Umweg recht gut beobachten. (so?)
30. November 2025
Die Gemeinde und ihre Expertenden in vielen Kommissionen habe “die rosarote Linie” nicht verschieben lassen.


es ist 24. Juni 2025 geworden…
wem gehört eigentlich der öffentliche raum?
— und welche rolle spielen die professionellen dabei… (so?)
- La lingia rosa stritgada a Mustér
In #Venezia2025 hat mich eine offzielle eMail von der Vischnaunca Mustér erreicht… es ist jetzt entschieden: Der Eingang in die Via Cavardiras kann eingeschläfert werden: Es werden ebenerdig Wohnungen gebaut werden können. Und das Bauvolumen mitten im Dorf? Keine Ahnung. Kann wohl ausgeschöpft werden.
Nachdem aufwändigste Expertisen über das Dorf hinweg gemacht worden sind — inklusive “augmented Reality”-Projekte! -, zwei Beteilungsphasen der Bevölkerung angeboten und weitgehend ungenutzt geblieben sind und auch die professionelle Bauberaterin keine Bedenken mehr anmelden mag, kann nun so gebaut werden, wie sich der beste ROI (Return on Investment) errechnen lässt. Die Expertenden kommen dann nachher wieder. Sie werden auch dann wieder alles besser, differenziert, fachlicher begründet gewusst haben. Und dafür wiederum anfemessen bezahlt sein. (so?)
2012 gab es noch einen Preis für ein Baumemorandum: Und was genau wurde davon umgesetzt? Ich bin noch immer am sporadisch sammeln… Aber die roten Köpfen über die rosa-gestrichelte Linie sind inzwischen als Fäuste in Hosensäcken verschwunden… Alle? — alle? /obelix war da… ;-)))

früher…

srf.ch | abonniere kostenlos den WhatsApp-channel #LavinaNera treis | das geht schöner: keine frage:

Anlass zu diesem Eintrag:
Eine grössere Überbauung mitten im Dorfzentrum steht an (geo-surselva.ch | 880 (zone 598), 884 (zone 180), 4011 (zone 120). Ok: Es gäbe noch ein seit Jahrzehnten leer stehendes, sehr repäsentative Haus — die Villa Hess — welche das nicht vorhandene Zentrum dominiert. Eine Bauruine, mehrere Ladenlokale, welche nicht vermietet werden… Und nun also eine Überbauung, an der Strasse, an welcher wir leben und arbeiten, an welcher es Gewerbe gibt, oder eben noch gab. Einige uralte Häuser — ok: keine Baudenkmäler! — aber feingliedrig, atmosphärisch, farbig… welche allessamt in einem halben Tag abgerissen werden können, um danach für hunderte von Jahren in ein gänzlich anderes Dorfbild zu betonieren. Wem gehört das Dorf? Wer kümmert sich im Moment der Entscheidungen um die Entwicklung? Woran würde ich erkennen, dass sich die Raumentwicklung in eine gute Richtung entwickelt? Eine Studie von Metron nortierte:

“… Daneben bestehen weitere Probleme im Dorfkern: Das Dorf ist entlang der Kan-
Metron 2022
tonsstrasse auseinandergezogen, es fehlt ein klarer Zentrumsort, eine räumliche Identität für das Dorfzentrum, als Veranstaltungsort für das Dorfleben ebenso wie als Treffpunkt für die Jugend. Zudem sollen die Tagestouristen des Klosters vermehrt ins Dorfzentrum geholt werden, zugunsten von Gastronomie und Gewerbe...”
Status: activissem
Gie da questa fasa: organisaziun e coordinaziun digl engaschi dils pertutgai e dils interessai.
- Bauberaterin ist: https://www.fhgr.ch/en/persons/person/buehler-krebs/
- Es hat zwei Mitwirkungsphasen gegeben. Die letzte ist Ende April ausgelaufen :-(
#WhtsNxt?

La lingia rosa stritgada a Mustér | Die rosa gestrichelte Linie ist noch nicht definitiv gesetzlich fixiert. Sie bestimmt, wo im Erdgeschoss Gewerberäume anzubieten sind…
Das nehmen wir zum Anlass, bei Parlament und Exekutive (und den viele involvierten, kurz vor dem betonierten pulverisierten, Professionellen) nachzufragen, was der Stand der altuellen Planungen sind…

SAMMLUNG FRAGEN
(Stand 29. April 2025 nach Gespräch mit René Epp)
- Zentrumszone, Gemeinde Art. 22 (unklar!, bzw: die ermöglicht fast alles, gibt aber offenbar keinen Schutz bezüglich Ortsbild)
- Planungszone bis 2027, nichts bewilligen was präjudizieren wirken könnte (unklar! Weils kein Schutz gibt, gibts auch nichts was präjudizierend sein könnte)
- Generelle geschützter Siedlungsbereich, Kanton (unklar!, Wer vom Kanton zuschaut ist unklar…)
- Könnte der Prozess mit den Vorarbeiten der HSLU gestaltet werden? (vergl. daz auch dissent.is/SurselvaXR) (eher NEIN)
- Baumemorandum: Christian Wagner: Gibt es ihn noch? (neue person ist da… WER?)
- Wer ist in der Baukommission? (victor candinas, felizia deflorin, ?, urban maissen von der gemeinde) | Wie beobachtet diese?
- Wer ist die neue Bauberaterin? https://www.fhgr.ch/en/persons/person/buehler-krebs/
- Wann tagt das Parlament und macht entsprechende Vorstösse?
- Wer ist von Metron involviert? Sind diese noch aktiv? Stefanie Liebisch, Beat Suter, Dimitri Murbach, Dario Zallot (via eMail angefragt)
- Der Präsident der Fraktiun Vitg (Livio Zanetti): Es gibt viele offene Fragen was das Zentrum betrifft: Er klärt ab, wir sammeln Fragen (Via Cons, TukTuk, Via Cavardiras…)
- “Die rosa gestrichelte Linie”: Unerklärlicherweise läuft die Zone, welche Gewerbeflächen im Erdgeschoss vorschreibt, nicht in die Via Cavardiras hinein und bis hinab zur Stiva Grischuna. Nicht einmal die Papeterie ist geschützt. Von der anschliessenden Bäckerei nicht die Rede. ABER: Diese Linie ist noch gar nicht definitiv bestimmt und kann noch frei verschoben werden. KLAR: Es gibt auch Hausbesitzer in der ganzen Zone, welche diese Linie (mindestens für ihr Haus) gelöscht haben wollen ;-) Wer könnte hier Intervenieren?
- Wer weist wie nach, dass keine gewerbliche Nutzung möglich ist? (Vergl. unten: /Deutungshoheit ;-)
- Wem die intransparente Situation nützt, ist jedenfalls auch offen sichtlich. (so?)
POSSO RESPONDER AD INA DAMONDA?
Has aunc damondas? Scrivame sin sms@dissent.is
jeu rimnel tias indicaziuns cheu: dissent.is/vitg

“Die rosa gestrichelte Line”
DIE FOTOS VOM STRASSENABSCHNITT RICHTUNG VIA CAVARDIRAS

1️⃣

2️⃣

3️⃣

4️⃣

5️⃣

6️⃣

Sicht vom Kloster her…


VORHER: Stand April 2025


Nachher: Stand ?!?
(…)
(…)
(…)
7️⃣ Worum es geht?
Sagen wir es so: Wenn du dir ein bizzeli Mühe gibst und die “Bausünden” zu übersehen suchst, die clevere Perspektive findest, dann kannst du solche Bilder machen, wie es hier die professionlismus-schwärmer swiss-architects.com hinbekommen haben:

Ich habe drei Jahre lang das Unterhaus von Gion A. Caminada Reisegruppen von Argentinien bis Japan gezeigt und dabei diverse thematische Vertiefungen entwickelt…
#Baumemorandum

/deutungshoheit
Die Legitimation via Eigentum, Freiheit und Gewinnmaximierung scheint sich ENDLICH aufgelöst zu haben… Welche anderen Kritierien könnten genauso attraktiv sein für Investoren?
- Zusammenführung von Leben und Arbeiten (remoted-work)
- Atelierwohnen
- Mehrgenerationenhäuser
- Gross-Wohngemeinschaften (kraftwerk 1, koch-siedlung)
- Rohbauwohnen (kraftwerk 1, koch-siedlung)
- …
- …
- …
Baumemorandum Zentrum
16: Bestand: Historisch markantes “Klosterdorf” aus imposanten quaderförmigen
herrschaftlichen Einzelgebäuden / geprägt durch Handel und Verwaltung
Zielsetzung: Lebendige Zentrumsfunktion durch “kommunizierende” Architektur / Gefördert werden bauliche Massnahmen, die den Aufenthalt, das Flanieren, den Austausch, die Kommunikation und eine weltoffene Haltung innerhalb
des historisch gewachsenen und in der Volumetrie schützenswerten Zentrums
fördern, / Das Zentrum will bewusst einen modernen, städtischen und offenen
Gegenpol zu den Wohnquartieren und kleinmassstäblichen “Altdorfquartieren“
Gonda und Raveras oder z. B. der Fraktion Segnas setzen. Für die Gestaltung
von Vorplätzen sowie öffentlichen Plätzen soll allenfalls die Verwendung von
Kopfpflastersteinen geprüft werden.18 Sontget, Dorfeingang, Parkplatz und Klosteransicht
Quelle 16, Quelle 18
Bestand: Zwischen der heute wahrgenommenen Dorfeinfahrt bei Sogn Placi und
der kurz darauf folgenden, den Strassenraum-definierenden, symbolischen
“Fuhrwerksstation” (Garagen, Tankstelle), erstreckt sich anschliessend eine lange gerade Strecke bis zum alten Zentrum, rechtsseitig durch das Kloster dominiert. Mit Beginn der mächtigen Stützmauer auf der rechten Seite und dem ersten herrschaftlichen Gebäude auf der linken Seite wirkt nach wie vor die alte
Eingangssituation. Der in den letzten Jahrzehnten entstandene Zwischenbereich
zwischen den heutigen Dorfteilen ist unattraktiv und räumlich schlecht definiert.
Insbesondere die bergseitige Strassenbegrenzung im Bereich des Parkplatzes
könnte aufgewertet werden.
Zielsetzung: Längerfristige Aufwertung des gesamten Strassenraums, insbesondere aber der Parkplatzsituation, durch sukzessive Neugestaltung

Publikumsorientierte Nutzungen im EG (Metron)

Verkehrsberuhigung Via Cavardiras (Metron)

Potenzialraum (Metron)

Kurzum: Raum für Potenzial ist (noch immer) da. Aber…
- Den Kapitalisten und ihren Professionellen ist alles zuzutrauen. Das ist ja das Problem.
- Ein Problem, was in diesen Tagen jedwede Legitimation verliert.
- Danke Donald Trump und Elon Musk. (so?)
(…)
(…)
(…)

Wait! Da gibt es Augmented Reality-Forschungsprojekt im Vitg?
Du weisst nicht, was eine Bausünde ist?
das wort #bausünde bezieht sich auf architektur, welche ganz gezielt sakrale bauten zum verschwinden zu bringen suchen… du, ludmilla seifert, könntest du daraus mal ein zitat von dir machen, damit ich es gewichtiger zitieren kann?

So viele involvierte, grandios zertifizierte, sensationelle Professionelle…
…und was ermöglichen diese Tollen ganz genau? Ich meine: Fotografierbar?
- eben.
- also?

Summary
(…)
(…)
(…)
Kriterien für Prioritäten
(…)
(…)
(…)
Warten bis Donald und Elon twittern, um nächste Schritte zu entscheiden? — eben.
(…)
(…)
(…)
(…)
Du denkst, das Kloster hätte das Tal durch die Zeit getrieben?


Nächster Titel
Nächster Titel
(…)
(…)
Nächster Titel
(…)
(…)
(…)
Nächster Titel
(…)
(…)
(…)
Links, Threads, zu verarbeitende Hinweise…
(…)
(…)
(…)
Offene Blogeinträge, welche zu diesem Thema passen…
(…)
(…)
(…)
Textsorte: (1) Traum, (2) Blitz, (3) Bekenntnis, (4) Memo, (5) Märchen, (6) Drama, (7) Tabu
Arbeitsform: Dokumentation, Listenbildung, Work in Progress
Anlass: (…)
TL;DR: (…)
Bildquelle: (…)
URL/Hashtag: (…)

Stefan M. Seydel, aka sms, aka sms2sms in «Zürcher Festspiel 1901″ (2019, Fotocredit: Charles Schnyder): Twitter, Wikipedia (Lemma), Youtube (aktuell), Soundcloud, Mastodon, Instagram (gesperrt), Snapchat, TikTok, Twitch, t.me/WikiDienstag (Nicht in Betrieb) | Exklusiv: speakerbooking.ch/sms2sms
About @sms2sms, aka Stefan M. Seydel/sms ;-)
Stefan M. Seydel, Jahrgang 1965, ist Unternehmer, Sozialarbeiter und Künstler. Er machte nach einer Berufslehre als Hochbauzeichner einen Bachelor in Soziale Arbeit in St. Gallen und einen Master in der gleichen Disziplin bei Silvia Staub-Bernasconi in Berlin. Seine überwiegend selbstständige Tätigkeit kreist um das Thema der Entwicklung und Realisierung von Pilot- und Impulsprojekten für renommierte Auftraggeberinnen.
Als Künstler hat er Ausstellungen und Performances auf internationaler Ebene präsentiert, darunter in der Royal Academy of Arts in London, dem Deutschen Historischen Museum in Berlin oder einer Einzelausstellung “Kunst Macht Probleme” in der Crypta Cabaret Voltaire, Birthplace of DADA in Zürich. Er wurde mit dem Migros Jubilée Award in der Kategorie Wissensvermittlung ausgezeichnet und hat diverse Ehrungen durch Webby Awards für seine Arbeit mit rocketboom.com erhalten.
Stefan war Jury-Mitglied des Next Idea Prix Ars Electronica 2010 und war drei Jahre Mitglied der Schulleitung des Gymnasiums Kloster Disentis. Sein Wissen und seine Erfahrung im Bereich der Information und Technologie haben ihm auch dabei geholfen, mit Statistik Stadt Zürich und Wikimedia Schweiz unter WikiDienstag.ch zusammenzuarbeiten.
Sein Engagement im Bereich der freiwilligen Arbeit führte ihn in das Präsidium Internationaler Bodensee Club (Leitung Fachgruppe Wissenschaft) oder für einige andere Jahre als Vice-Präsident des von Paul Watzlawick initiierten P.E.N.-Club Liechtenstein. Seydel hat unter ((( rebell.tv ))) zwei Bücher zusammen mit seiner Partnerin veröffentlicht, viele Kolumnen, Fachtexte und journalistische Texte publiziert.
Seine Arbeit auf Social Media nutzt er als Microblogging. In seinem Blog verarbeitet er seine Themen. Einige davon werden auf Anfragen zu lesbaren Texten vertieft, andere werden zu Vorträgen ausgebaut. Bei Carl Auer Verlag in Heidelberg, sammelt er “Elemente einer nächsten Kulturform”. Seine Entwicklungen im Kontext der sozialräumlichen Intervention (“Arbeit am Sozialen”) machen konkrete Vorschläge in Bezug auf die Beantwortung der Sozialen Frage.
Nach 12 Jahren Berlin und 6 Jahren Zürich zog er aber in seiner zweiten Lebenshälfte vom Bodensee der Rheinquelle entgegen nach Dissentis/Mustér und hat seine Reisetätigkeit fast ganz eingestellt. Dafür macht er umsomehr sogenannte #Feedlogs (Orgiastik). Das sind Arbeitsmeetings an intentionalen Fragen in einem Lifestream. (so?) #TextByChatGPT

Aus Band 2 von: Tina Piazzi & Stefan M. Seydel, Junius-Verlag Hamburg | pdf: Band 1, 2009 | Band 2, 2010








































































































































