A tgi aparten il vitg?

#NoCringe | M/ein Blog ist m/ein Karten­raum und k/eine Bühne. Ich weiss, wie man pub­liziert. Das hier ist etwas anderes. d!a!n!k!e | WORK IN PROGRESS reload für aktuellen Schreib­stand | Warum ich nicht pub­liziere? Weil ich es kann. Weil es geht. Weil ich es für angemessen halte. (so?)

  • wenn es mir ums SENDEN gehen würde, machte ich alles falsch.
  • wenn es mir ums EMPFANGEN WERDEN gehen würde, machte ich alles anders.
  • wenn es mir ums FINDEN gehen würde, würde ich suchen.
  • wenn es mir ums GEWINNEN gehen würde, hielte ich mich an exper­tisen.

Worum es geht?

«A tgi aparten il vitg?» fragt nicht nur, wem Grund­stücke und Häuser gehören. Die Frage ist: Wer bes­timmt, was aus Mustér wird? Wer entschei­det über Dor­fk­ern, Erdgeschosse, Strassen, Plätze, Bau­vol­u­men, Schutz, Verkehr und öffentliche Räume – Eigen­tümer, Inve­storen, Pro­fes­sionelle, Gemeinde, Kan­ton oder jene, die hier leben? Das Doku­ment ist deshalb kein lin­ear­er Artikel, son­dern ein Karten­raum: konkrete Fälle wer­den gesam­melt, rechtlich und his­torisch geprüft und mit der grösseren Frage ver­bun­den, wie ein Dorf seine eigene Gestal­tungs­fähigkeit zurück­gewin­nen kann.

Warum es wichtig ist?

Die einzel­nen Kon­flik­te sind keine per­sön­lichen Fehden gegen Neubaut­en. Der Text for­muliert aus­drück­lich: Neubauen, verdicht­en und investieren – ja. Kri­tisiert wird eine Logik, die beim rechtlich und ökonomisch Mach­baren begin­nt und erst danach fragt, was dem Ort damit geschieht. Daraus entwick­elt sich der Zusam­men­hang #Pro­fes­sion­al­is­mus → #Dealokratie → #Lav­inaN­era treis → #PlanD: von der Kri­tik an ((Staat)Markt) zur Frage nach Com­mons und lokaler Gestal­tungs­fähigkeit.

Themenstränge

  1. Ort­s­pla­nung & Dor­fk­ern – Kern­zone, Genereller Gestal­tungs­plan, geschützter Sied­lungs­bere­ich, Pla­nungszone und die Frage, welche räum­liche Vorstel­lung von Mustér in den ver­schiede­nen Pla­nun­gen steckt.
  2. Die hell­blaue Lin­ie – «kom­merzielle Erdgeschoss­nutzun­gen» nach Art. 53 BauG: Wozu soll sie Gewerbe und öffentlich zugängliche Erdgeschosse schützen, wo ver­läuft sie – und warum fehlen aus­gerech­net beste­hende Gewerbe­standorte?
  3. Via Cavardi­ras / Parzellen 880 und 4011 – Neubau, Zweit­woh­nun­gen, Bau­vol­u­men, beste­hen­des Gewerbe, Platzraum, Gestal­tungs­ber­atung, Gebäudein­ven­tar und mögliche Ein­sprache.
  4. Casa Deflorin & Archäolo­gie – Was darf in einem generell geschützten Sied­lungs­bere­ich über­haupt abge­brochen wer­den, wann muss inven­tarisiert wer­den und warum scheint der Abbruch bere­its festzuste­hen, während noch unter­sucht wird?
  5. Verkehr & Umfahrung – Via Alp­su als Verkehrsachse oder als Teil des Dor­fzen­trums; Verkehrs­beruhi­gung, Metron-Konzept, «Flanier­meile» und die Frage, ob eine Umfahrung das Vitg stärkt oder ihm Fre­quenz entzieht.
  6. Architek­tur & Pro­fes­sion­al­is­mus – nicht «gefällt mir / gefällt mir nicht», son­dern die Kri­tik an ein­er Prax­is, die Grund­stücke als Ver­w­er­tungs­flächen behan­delt, öffentliche Qual­ität in pri­vat­en Mehrw­ert über­set­zt und Bewil­li­gungs­fähigkeit mit Angemessen­heit ver­wech­selt.
  7. Das Dazwis­chen – Strassen­raum, Plätze, Sicht­beziehun­gen, Begeg­nung und Öffentlichkeit als eigen­ständi­ge Architek­tu­rauf­gabe: nicht nur Gebäude gestal­ten, son­dern Bedin­gun­gen.
  8. Parzelle 882 & Con­drau – Spuren­suche nach einem ver­schwun­de­nen Haus und ein­er Fam­i­lie, die Presse, Poli­tik, Schule und Öffentlichkeit der Sur­sel­va über Gen­er­a­tio­nen mit­prägte.
  9. Geschichte des Vitg – #Klosterbrand1799, Con­drau, Cas­par Decurtins, 1877, #Rerum­No­varum und #Lav­inaN­era: his­torische Ver­suche, Infra­struk­tur und Öffentlichkeit selb­st zu organ­isieren.
  10. ((Staat)Markt) & Com­mons – Warum «Staat UND Markt» keinen drit­ten Weg ergibt; wie gemein­same Organ­i­sa­tion, Nutzung und Entschei­dung heute ausse­hen kön­nten. Die daraus fol­gende Frage lautet: «Wie sehen Com­mons im 21. Jahrhun­dert aus?»
  11. #PlanD – die kon­struk­tive Seite des Ganzen: beobacht­en, para­metrisieren, ermöglichen, erproben; nicht zurück zur alten All­mend, son­dern Com­mons auf der Höhe der Zeit.

Kurz: Es geht nicht darum, Mustér vor Verän­derung zu schützen. Es geht darum her­auszufind­en, wer Verän­derung definiert – und wie das Vitg wieder Sub­jekt sein­er eige­nen Entwick­lung wer­den kann.

8. September 2026 | Prüfung der Weiterziehung ans Bundesgericht

Die Sendung wurde am Don­ner­stag, 3. Sep­tem­ber 2026 zugestellt. Die Frist zum Entscheid ist klar:

  1. Zustel­lung: 3. Sep­tem­ber 2026.
  2. Frist­be­ginn: 4. Sep­tem­ber 2026. Art. 44 BGG: Die Frist begin­nt am Tag nach der Zustel­lung.
  3. Der 30. Tag ist Sam­stag, 3. Okto­ber 2026.
  4. Weil der let­zte Tag auf einen Sam­stag fällt, ver­längert sich die Frist bis zum näch­sten Werk­tag. Art. 45 BGG.
  5. Defin­i­tiv­er let­zter Tag: Mon­tag, 5. Okto­ber 2026.
  6. Bis spätestens Mon­tag, 5. Okto­ber 2026 muss die Beschw­erde beim Bun­des­gericht ein­gere­icht beziehungsweise der Schweiz­erischen Post übergeben sein. Die Adresse für die Beschw­erde ist:

Schweiz­erisches Bun­des­gericht
Mon Repos
1000 Lau­sanne 14

Warum sollte ich das tun?

Weil dein Fall jet­zt eine ziem­lich präzise bun­desrechtliche Frage pro­duziert hat.

  1. Das Oberg­ericht anerken­nt zwei Sach­fra­gen und sagt aus­drück­lich, dass sie getren­nt wer­den kön­nten. Trotz­dem genüge ihre gegen­seit­ige Bed­ingth­eit und der gemein­same Pro­jek­tzweck für die gekop­pelte Abstim­mung.
  2. Genau hier set­zt Art. 34 Abs. 2 BV an. Das Bun­des­gericht ver­langt, dass bei mehreren Sach­fra­gen ein inner­er sach­lich­er Zusam­men­hang beste­ht; dieser darf nicht bloss kün­stlich, sub­jek­tiv oder rein poli­tisch sein. (Bger)
  3. Deine Bun­des­gerichts­frage wäre deshalb nicht:«War der Deal gut oder schlecht?»Sondern:Kann eine ver­traglich hergestellte gegen­seit­ige Bed­ingth­eit selb­st den sach­lichen Zusam­men­hang begrün­den, der die gemein­same Abstim­mung recht­fer­tigt?

Das ist für deine #Dealokratie-These aussergewöhn­lich sauber.

  1. Das Bun­des­gericht ist dafür die richtige Instanz. Bei Stimm­rechtssachen kann ein Stimm­berechtigter Beschw­erde führen; das Bun­des­gericht prüft Bun­desrecht und die unmit­tel­bar stimm­rechtlich rel­e­van­ten Nor­men grund­sät­zlich frei. (Rel­e­van­cy)

Aber: Ein Sieg ist keineswegs sich­er. Die beste­hende Recht­sprechung lässt gemein­same Vor­la­gen zu, wenn ver­schiedene Teile dem­sel­ben Ziel oder Zweck dienen, und räumt Behör­den einen gewis­sen Spiel­raum ein. (Fed­er­al Supreme Court of Switzer­land)

Deshalb wäre mein Grund für den Weit­erzug nicht:

«Das Oberg­ericht hat offen­sichtlich falsch entsch­ieden.»

Son­dern:

«Jet­zt liegt genau die Frage vor, die ich gek­lärt haben will: Darf ein Deal selb­st jene Zusam­menge­hörigkeit erzeu­gen, mit der seine gekop­pelte demokratis­che Legit­i­ma­tion gerecht­fer­tigt wird?»

Und es gibt einen Preis: Auch Stimm­rechts­beschw­er­den vor Bun­des­gericht sind nicht automa­tisch kosten­los; bei Unter­liegen kön­nen Gericht­skosten anfall­en. In jün­geren Fällen waren das beispiel­sweise CHF 1’000. (Fed­er­al Supreme Court of Switzer­land)

Für CHF 1’296 hast du die kan­tonale Fall­studie bekom­men. Ein Weit­erzug würde daraus möglicher­weise eine bun­des­gerichtliche Fall­studie zu #Dealokratie machen.

Deine gesamte #Dealokratie-Fall­studie bei einem weit­eren Mis­ser­folg unge­fähr bei CHF 2’296 Gericht­skosten: CHF 1’296 Graubün­den + ca. CHF 1’000 Bun­des­gericht.

Frage an das Bundesgericht:

“Kann eine ver­traglich erzeugte gegen­seit­ige Bed­ingth­eit selb­st
jenen sach­lichen Zusam­men­hang begrün­den, der die gekop­pelte Abstim­mung
recht­fer­tigt?”

Frage an einen guten Staatsrechtler:

“Ist das nur eine hüb­sche #Dealokratie-These – oder steckt darin
tat­säch­lich eine bun­des­gerichtlich inter­es­sante Rechts­frage?”

Vertiefung der Begründung für ein Gespräch mit einem Staatsrechtler:

Deine These beschreibt Dealokratie ger­ade als Ver­schiebung zwis­chen Organ­i­sa­tion und Legit­i­ma­tion: Entschei­dun­gen wer­den oper­a­tiv in Koop­er­a­tio­nen und Deals zwis­chen Organ­i­sa­tio­nen hergestellt; demokratis­che Ver­fahren liefern die Legit­i­ma­tion. (Dis­sent)

Der Fall Fontau­na ist dafür ungewöhn­lich sauber:

Deal → gegen­seit­ige Bed­ingth­eit → gemein­same Abstim­mung → demokratis­che Legit­i­ma­tion → gerichtliche Bestä­ti­gung der Form.

Und das Oberg­ericht liefert die entschei­dende Ver­such­sanord­nung selb­st: Es behan­delt zwei Sach­fra­gen, hält ihre Tren­nung aus­drück­lich für möglich und erlaubt ihre gemein­same Abstim­mung trotz­dem wegen des gemein­samen Zwecks und ihrer gegen­seit­i­gen Bed­ingth­eit.

Damit wäre die eigentliche Frage ans Bun­des­gericht:

Kann eine durch einen Deal ver­traglich hergestellte gegen­seit­ige Bed­ingth­eit selb­st jenen sach­lichen Zusam­men­hang erzeu­gen, der nach Art. 34 BV die gekop­pelte demokratis­che Abstim­mung recht­fer­tigt?

Das ist viel präzis­er als «Ein­heit der Materie ver­let­zt – ja oder nein?».

Und wis­senschaftlich noch inter­es­san­ter: Deine #Dealokratie-These wäre dadurch fal­si­fizier­bar. Das Bun­des­gericht kön­nte sagen:

  1. Nein: Eine erst durch den Deal erzeugte Bed­ingth­eit reicht nicht. Dann wäre eine rechtsstaatliche Gren­ze der #Dealokratie sicht­bar.
  2. Ja: Diese Bed­ingth­eit genügt. Dann hättest du eine höch­strichter­lich doku­men­tierte Oper­a­tion, in der der Deal tat­säch­lich seine demokratisch legit­imier­bare Form erzeugt.
  3. Es unter­schei­det genauer zwis­chen kün­stlich­er und sach­lich notwendi­ger Kop­plung. Dann bekämst du möglicher­weise genau den Para­me­ter, der dein­er The­o­rie bish­er noch fehlt.

Deshalb wäre meine Frage an einen Staat­srecht­spro­fes­sor nicht «Habe ich Chan­cen?», son­dern:

«Wo liegt dog­ma­tisch die Gren­ze zwis­chen einem vorbeste­hen­den sach­lichen Zusam­men­hang und einem Zusam­men­hang, der erst durch die ver­tragliche Kon­struk­tion der beteiligten Organ­i­sa­tio­nen hergestellt wird?»

Wenn darauf keine triv­iale Antwort existiert, hast du deinen Bun­des­gerichts­fall.

Kon­tex­tu­al­isierende Über­ler­legun­gen: Die Direk­te #Dealokratie.

3. September 2026

Das Obergericht des Kantons Graubünden hat meine #Stimmrechtsbeschwerde beantwortet.

Hier ist der Entscheid des Oberichts (pdf)

Die Kopplung begründet die Kopplung

Das Oberg­ericht Graubün­den weist meine Stimm­rechts­beschw­erde (VR1 26 3, pdf) gegen die Abstim­mung zum cen­ter d’ac­ro­bat­i­ca a Mustér ab. Bemerkenswert ist weniger das Ergeb­nis als seine Begrün­dung: Von vier bean­stande­ten Entschei­dungsebe­nen bleiben zwei übrig. Und selb­st diese kön­nten laut Gericht getren­nt wer­den.

Meine Stimm­rechts­beschw­erde machte vier eigen­ständi­ge Entschei­dungsebe­nen gel­tend, welche alle vier expliz­it in den Abstim­mung­sun­ter­la­gen zu find­en sind: den Erlass eines Dar­lehens von CHF 1,75 Mio., den Bau­rechtsver­trag, das konkrete Baupro­jekt sowie Fra­gen zu Betrieb und Finanzierung.

Das Obergericht reduziert von vier auf zwei.

Das Baupro­jekt ver­weist das Oberg­ericht ins spätere Baube­wil­li­gungsver­fahren. Betrieb und Finanzierung wer­den vom Oberg­ericht in der abschliessenden Prü­fung nicht mehr als eigen­ständi­ge Sach­frage behan­delt – obwohl das Urteil selb­st detail­liert fes­thält, dass der Bau­rechtsver­trag bere­its Betrieb­spflicht, Laufzeit bis 2057, Schulden­er­lass, jährliche Anrech­nun­gen und «Gold­en Card» beziehungsweise Ein­trittskon­di­tio­nen für die Bevölkerung regelt.

Übrig bleiben also Bau­rechtsver­trag und Erlass von CHF 1,75 Mio. – flankiert vom in den Abstim­mung­sun­ter­la­gen aus­drück­lich genan­nten Investi­tionsver­sprechen der Berg­bah­nen über 9–10 Mio. Franken. (Wie soviel Geld in eine solche Baute fliessen kön­nte? Vielle­icht wenn die gefährdete Kun­steis­bahn in Stand geset­zt und über­dacht würde? Klein­er Scherz ;-)

Und dann kommt der entschei­dende Satz: Das Gericht hält aus­drück­lich fest, dass eine Tren­nung der bei­den Sach­fra­gen möglich wäre.

Die bei­den Sach­fra­gen müssten nicht gekop­pelt wer­den. Aber weil sie ver­traglich aneinan­der gebun­den wur­den, bedin­gen sie sich nun. Und weil sie sich bedin­gen, darf nach Auf­fas­sung des Oberg­erichts gemein­sam darüber abges­timmt wer­den.

Die Kop­plung begrün­det die Kop­plung.

Die Gemeinde beantragte zudem, mir die Ver­fahren­skosten aufzuer­legen. Das Oberg­ericht fol­gt ihr hin­sichtlich der Gericht­skosten und ver­langt dafür CHF 1’296 von mir. Spenden wer­den dankbar angenom­men ;-)

Wenn eine Universität eine Forschungsstudie “Zur Kuhzunft der DemokratWie?” beantragt hätte, wären dafür viele Hunderttausende Franken Steuergelder nötig gewesen. Für CHF 1’296 habe ich nun eine Fallstudie darüber erhalten, wie #Dealokratie rechtsstaatlich legitimiert wird.

«Die Gemeinde Dis­en­tis hat den Prozess gewon­nen. Die #Dealokratie hat ihre Legit­i­ma­tion erhal­ten. Was poli­tisch zum Deal gekop­pelt wird, gilt rechtlich als zusam­menge­hörig.»

Ste­fan M. Sey­del/sms ;-)
  • Audé­tat: Die gegen­seit­ige Bed­ingth­eit belegt den sach­lichen Zusam­men­hang.
  • Sey­del: Die gegen­seit­ige Bed­ingth­eit ist sel­ber Ergeb­nis des poli­tis­chen Deals – und darf deshalb nicht ohne Weit­eres zur Legit­i­ma­tion genau dieses Deals wer­den.

Für unsere #Dealokratie-These ist das Urteil fast ein Lehrstück.

  1. Mehrere unter­schiedliche Entschei­dun­gen wer­den zu einem Pro­jek­t­deal gebün­delt.
  2. Die Bün­delung erzeugt gegen­seit­ige Abhängigkeit­en: Bau­recht, Schulden­er­lass, Investi­tion, Betrieb.
  3. Das Gericht anerken­nt sog­ar, dass eine Tren­nung möglich wäre. Trotz­dem genügt ihm der gemein­same Pro­jek­tzweck für die gemein­same Abstim­mung.

Damit erhält #Dealokratie eine juris­tisch inter­es­sante Form:

Nicht mehr: Gebot → Gesetz → Deal.
Son­dern: Deal → Zusam­men­hang → Legit­i­ma­tion.

Oder noch schär­fer:

«Der Deal schafft den Zusam­men­hang, den das Gericht anschliessend als aus­re­ichend für die gemein­same Abstim­mung anerken­nt.»

Oder knack­iger:

«#Dealokratie: Der Deal pro­duziert seine eigene demokratisch legit­imierte Form.»

/sms ;-)

(unredigiert über­set­zt mit­tels #chat­G­PT)

Medienmitteilung

Oberg­ericht bestätigt Recht­mäs­sigkeit der Abstim­mungsvor­lage der Gemeinde Disentis/Mustér

Das Oberg­ericht des Kan­tons Graubün­den weist die Stimm­rechts­beschw­erde im Zusam­men­hang mit der Abstim­mung vom 8. März 2026 ab, soweit darauf einzutreten ist. Damit bestätigt das Gericht die Recht­sauf­fas­sung, die für die Gemeinde zen­tral war: Die ein­heitliche Abstim­mung über den Bau­rechtsver­trag in Verbindung mit dem Dar­lehensverzicht hat den Grund­satz der Ein­heit der Materie nicht ver­let­zt.

Am 8. März 2026 hat­te die Stimm­bevölkerung von Disentis/Mustér die Vor­lage betr­e­f­fend «Spiel- und Bewe­gungspark mit Akro­batikzen­trum» auf dem Are­al Cen­ter Fontau­na mit 596 Ja gegen 322 Nein deut­lich angenom­men. Gegen die Abstim­mung war beim Oberg­ericht des Kan­tons Graubün­den eine Stimm­rechts­beschw­erde ein­gere­icht wor­den. Im Zen­trum stand die Frage, ob die Abstim­mungsvor­lage über den Bau­rechtsver­trag und den Verzicht auf die Rück­zahlung eines verbleiben­den Dar­lehens von CHF 1,75 Mio. den ver­fas­sungsmäs­si­gen Grund­satz der Ein­heit der Materie ver­let­ze. Diese Frage hat­te nach der Abstim­mung auch zu ein­er bre­it­en öffentlichen und medi­alen Diskus­sion geführt. Ins­beson­dere wurde die Frage gestellt, ob unter­schiedliche und voneinan­der unab­hängige Entschei­de miteinan­der verknüpft wer­den dürften. Die Gemeinde ver­trat dage­gen von Anfang an die Auf­fas­sung, dass es sach­lich und rechtlich sin­nvoll sei, die bei­den Ele­mente miteinan­der zu verbinden.

Das Oberg­ericht bestätigt nun diese Sicht der Gemeinde.

Das Gericht stellt fest, dass der Bau­rechtsver­trag und der Dar­lehensverzicht in einem sach­lichen Zusam­men­hang ste­hen und bei­de Fra­gen das­selbe Ziel ver­fol­gen, näm­lich die Rah­menbe­din­gun­gen und die Finanzierung für das Baupro­jekt festzule­gen. Entsprechend liegt nach Ansicht des Oberg­erichts keine Ver­let­zung des Grund­satzes der Ein­heit der Materie vor. Für den Gemein­de­vor­stand ist dieser Entscheid von gross­er Bedeu­tung. Er schafft Klarheit in ein­er Frage, die vor und nach der Abstim­mung öffentlich disku­tiert wor­den ist. Gemein­de­präsi­dent René Epp erk­lärt:

«Mit gross­er Genug­tu­ung nehmen wir den Entscheid des Oberg­erichts zur Ken­nt­nis. Die Gemeinde war von Anfang an der Auf­fas­sung, dass die Abstim­mung kor­rekt vor­bere­it­et und durchge­führt wor­den ist. Diese Recht­sauf­fas­sung wird nun vom Oberg­ericht bestätigt.»

Beson­ders wichtig ist dabei auch die demokratis­che Dimen­sion des Entschei­ds:

«Unsere Stimm­bürg­erin­nen und Stimm­bürg­er haben am 8. März mit 596 gegen 322 Stim­men einen klaren Entscheid gefällt. Das Oberg­ericht bestätigt nun, dass die Bevölkerung über eine recht­mäs­sige Abstim­mungsvor­lage entschei­den kon­nte. Das stärkt nicht nur den dama­li­gen Volk­sentscheid, son­dern auch das Ver­trauen in die Arbeit unser­er Gemeinde.»

Die Gemeinde Disentis/Mustér respek­tiert aus­drück­lich das Recht jed­er Stimm­bürg­erin und jedes Stimm­bürg­ers, poli­tis­che Entschei­de gerichtlich über­prüfen zu lassen. Dies ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaats. Gle­ichzeit­ig gehört zu ein­er solchen öffentlichen Diskus­sion auch, dass nicht nur umfassend über die Ein­re­ichung und die Argu­mente ein­er Beschw­erde informiert wird, son­dern eben­so über deren gerichtliche Ergeb­nisse. Ger­ade wenn Vor­würfe gegen die Recht­mäs­sigkeit des Han­delns ein­er Gemeinde bre­ite öffentliche Aufmerk­samkeit find­en, ist die spätere gerichtliche Klärung für eine aus­ge­wo­gene Beurteilung eben­so rel­e­vant.

Gemein­de­präsi­dent René Epp fasst zusam­men:

«Die Beschw­erde hat ver­ständlicher­weise öffentliche Aufmerk­samkeit aus­gelöst. Umso wichtiger ist es für die Gemeinde nun, dass das Ergeb­nis der unab­hängi­gen gerichtlichen Über­prü­fung zur Ken­nt­nis genom­men wird. Das Oberg­ericht hat in der zen­tralen Frage Klarheit geschaf­fen und der Gemeinde Recht gegeben.»

Der Gemein­de­vor­stand sieht sich durch den Entscheid darin bestätigt, seine Arbeit trans­par­ent, sorgfältig und im Inter­esse der Bevölkerung von Disentis/Mustér fortzuführen.

Damit kann der Bau­rechtsver­trag zwis­chen der Gemeinde und den Pen­dic­u­laras Mustér nun unterze­ich­net und das Bauge­such für das Pro­jekt des «Spiel- und Bewe­gungsparks mit Akro­batikzen­trum» vor­bere­it­et wer­den.

Gegen das Urteil kann gemäss Rechtsmit­tel­belehrung inner­halb von 30 Tagen beim Bun­des­gericht Beschw­erde erhoben wer­den.

Kon­tak­t­per­son: René Epp, Gemein­de­präsi­dent Disentis/Mustér, 078 793 52 55, president@disentis.ch

Wie hätte wohl der 17-jährige — der 21-jährige! — Caspar Decurtins kommentiert, was seine Parteikollegen 149 Jahre später durchgeben?

Die Kuhzunft der Demokratie heisst Professionalismus (so?)

Foto­cre­d­it: Ste­fan Schwenke, vere­delt mit KI | l’alp aul­ta can­tu­nala.| das desaster des pro­fes­sion­al­is­mus am beispiel der architek­tur in graubün­den

car piev­el da cumin, il temps nua che il mund apparteg­ne­va al pli offer­ent ei var­gau.

6. Matg 1877, Mustér
Dr. Cas­par Decurtins, #Rerum­No­varum Secun­da (so?)

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Verwendete Studien

  1. Frey, David (2008): «Dezen­trale Besied­lung» – Raum­planer­ische Leitvorstel­lung oder poli­tis­ches Wun­schbild? Diplo­mar­beit, Geo­graphis­ches Insti­tut der Uni­ver­sität Zürich, Zürich; in Zusam­me­nar­beit mit der Eid­genös­sis­chen Forschungsanstalt WSL, Bir­mens­dorf.
    https://www.espacesuisse.ch/sites/default/files/documents/2008_frey_david_DezentraleBesiedlungRaumplan.pdf
  2. Gemeinde Disentis/Mustér / Casano­va, Esther (2008): Revi­sion Ort­s­pla­nung 2008. Pla­nungs- und Mitwirkungs­bericht. Disentis/Mustér und Chur, 30. Novem­ber 2008.
  3. Gemeinde Disentis/Mustér (2020): Kom­mu­nales räum­lich­es Leit­bild Disentis/Mustér (KRL). Ver­ab­schiedet durch den Gemein­de­vor­stand am 28. Sep­tem­ber 2020. [Orig­i­nal­doku­ment noch zu beschaf­fen.]
  4. Metron Rau­men­twick­lung AG / Liebisch, Ste­fanie / Suter, Beat / Mur­bach, Dim­itri / Zal­lot, Dario (2022): Konzept Aufw­er­tung öffentlich­er Raum Disentis/Mustér. Erläuterungs­bericht. Auf­tragge­ber: Gemeinde Disentis/Mustér. Brugg, 13. Okto­ber 2022.
    https://www.metron.ch/projekte/konzept-aufwertung-oeffentlicher-raum-disentis-muster/ (pdf)
  5. Regiun Sur­sel­va (2022): Raumkonzept Sur­sel­va. Regionales Raumkonzept, Mitwirkungsauflage. Regiun Sur­sel­va.
    https://www.regiun-surselva.ch/fileadmin/user_upload/News/2022/Mitwirkungsauflage/RKSurselva25052022.pdf
  6. Stauf­fer & Stu­dach Rau­men­twick­lung AG / Casano­va, Esther (2025): Gemeinde Disentis/Mustér. Ort­s­pla­nungsre­vi­sion Teil Sied­lung. Pla­nungs- und Mitwirkungs­bericht. Berichter­stat­tung nach Art. 47 RPV. Ver­sion 5.0, Bear­beitungs­stand Dezem­ber 2025. Chur/Disentis.
    https://www.disentis.ch/wp-content/uploads/2025/12/251201_OP_Disentis_PMB.pdf
  7. Regierung des Kan­tons Graubün­den (2023): Bericht zum Strassen­bau und Strassen­baupro­gramm 2025–2028. Botschaft der Regierung an den Grossen Rat, Heft Nr. 7/2023–2024. Chur.
    https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/tba/dokumentation/DokumentationDokumente/bericht_strassenbauprogramm_2025-2028.pdf
  8. Tief­bauamt Graubün­den (2026): Verkehrszahlen 2025. Zusam­men­stel­lung des Verkehrsaufkom­mens im Kan­ton Graubün­den. Stand 1. April 2026. Chur.
    https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/tba/dokumentation/DokumentationDokumente/verkehrszahlen-2025.pdf
  9. Gemeinde Disentis/Mustér (2026): Sera d’informaziun dils 28–8‑2026. Pro­gramm des Infor­ma­tion­s­abends vom 28. August 2026, Hal­la Cons, Disentis/Mustér.
    https://www.disentis.ch/de/news/sera-dinformaziun-dils-28–8‑2026/

5 raschuns, pertgei che jeu sun encunter ina via da sviament dil vitg.

  1. Die Orts­durch­fahrt ist Teil des Dor­fzen­trums, nicht bloss eine Verkehrsachse. Bere­its die Ort­s­pla­nung 2008 wollte Via Alp­su und Via Luc­magn als Einkaufs- und Dien­stleis­tungs­ge­bi­et erhal­ten und aufw­erten.
    Quelle: Gemeinde Disentis/Mustér / Esther Casano­va (2008): Revi­sion Ort­s­pla­nung 2008. Pla­nungs- und Mitwirkungs­bericht.
  2. Die beste­hende Strasse kann selb­st das Rück­grat eines attrak­tiv­en Dor­fzen­trums bilden. Metron beze­ich­net die aufgew­erteten Kan­ton­sstrassen aus­drück­lich als «Rück­grat der Entwick­lung» und die Orts­durch­fahrt als mögliche «Flanier­meile» mit Einkauf, Gewerbe und Wohnen.
    Quelle: Metron Rau­men­twick­lung AG (2022): Konzept Aufw­er­tung öffentlich­er Raum Disentis/Mustér.
    https://www.metron.ch/projekte/konzept-aufwertung-oeffentlicher-raum-disentis-muster/ (pdf)
  3. Die Verkehrs­menge allein begrün­det keine Umfahrung. Metron nen­nt rund 3’500 Fahrzeuge pro Tag im Jahresmit­tel und beurteilt deshalb die Real­isierung ein­er Ort­sum­fahrung selb­st als «eher unwahrschein­lich». Das konkrete Prob­lem sind vor allem saisonale Spitzen über 6’000 Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Eng­stellen, fehlende Trot­toirs und man­gel­nde Aufen­thalt­squal­ität.
    Quelle: Metron Rau­men­twick­lung AG (2022): Konzept Aufw­er­tung öffentlich­er Raum Disentis/Mustér.
    https://www.metron.ch/projekte/konzept-aufwertung-oeffentlicher-raum-disentis-muster/ (pdf)
  4. Für diese Prob­leme existiert bere­its eine Alter­na­tive zur Umfahrung: Tem­po 30, Fahrbah­neinen­gun­gen, durchge­hende Trot­toirs, bessere Querun­gen, Platz­fol­gen und Begeg­nungszo­nen. Das Konzept will den Verkehr nicht beseit­i­gen, son­dern ortsverträglich inte­gri­eren.
    Quelle: Metron Rau­men­twick­lung AG (2022): Konzept Aufw­er­tung öffentlich­er Raum Disentis/Mustér.
    https://www.metron.ch/projekte/konzept-aufwertung-oeffentlicher-raum-disentis-muster/ (pdf)
  5. Eine Umfahrung birgt das Risiko, Verkehr, Besuch­er­ströme und wirtschaftliche Fre­quenz vom Dor­fzen­trum abzuziehen – während die bish­erige Ort­sen­twick­lung ger­ade ver­sucht, Verkehr, Gewerbe, Wohnen, Begeg­nung und öffentlichen Raum im Vitg miteinan­der zu verbinden. Das ist unsere Schlussfol­gerung aus den Pla­nungs­doku­menten; einen quan­ti­ta­tiv­en Nach­weis für die wirtschaftlichen Auswirkun­gen ein­er Umfahrung haben wir bish­er nicht. Metron for­muliert jeden­falls aus­drück­lich das Ziel, Kloster­touris­ten stärk­er ins Dor­fzen­trum zu brin­gen, «zugun­sten von Gas­tronomie und Gewerbe».
    Quelle: Metron Rau­men­twick­lung AG (2022): Konzept Aufw­er­tung öffentlich­er Raum Disentis/Mustér.
    https://www.metron.ch/projekte/konzept-aufwertung-oeffentlicher-raum-disentis-muster/ (pdf)

Refresher: Areal pil diever commercial dil plaunterren

= Are­al für kom­merzielle Erdgeschoss­nutzung. (Disentis/Mustér)

  1. Inner­halb dieser Lin­ie müssen im Erdgeschoss Räume für Gewerbe und Han­del vorge­se­hen wer­den, die öffentlich zugänglich sind. (Disentis/Mustér)
  2. Zweck ist aus­drück­lich, Han­del und Gewerbe im Dor­fzen­trum zu erhal­ten und zu fördern. Die Gemeinde begrün­dete das 2021 mit der «impur­ton­za dil com­mer­ci per la veta dil vitg» – der Bedeu­tung des Gewerbes für das Leben im Dorf. (Disentis/Mustér)
  3. Die Lin­ie schützt damit eine Funk­tion, nicht einzelne Geschäfte: Erdgeschosse ent­lang der zen­tralen Achse sollen nicht ein­fach zu reinen Wohn­nutzun­gen wer­den.
  4. Sie gehört zur Strate­gie, ein attrak­tives Zen­trum als Raum zum Leben, Sich-Tre­f­fen und für die Entwick­lung des Gewerbes zu schaf­fen. (Disentis/Mustér)
  5. Seit der Revi­sion 2025 kann die Gemeinde für diesen Zweck zusät­zlich För­der­mass­nah­men ergreifen. (Disentis/Mustér)

Kurz: Die rosa-rote Lin­ie soll sich­er­stellen, dass das Vitg unten öffentlich und gewerblich bleibt – und nicht zu ein­er blossen Wohn­strasse wird.

Seite 21 in der Metron-Studie | geo-sur­sel­va:

Der GGP ist so etwas wie die zweite Ebene neben dem Zonen­plan:

Der Zonen­plan sagt vor allem: Was darf wo genutzt wer­den?

Der Generelle Gestal­tungs­plan sagt: Was soll wo geschützt, gestal­tet oder beson­ders behan­delt wer­den?

In Disentis/Mustér umfasst der GGP aus­drück­lich:

  1. wertvolle Baut­en und Anla­gen,
  2. den generell geschützten alten Dor­fk­ern,
  3. kom­merzielle Erdgeschoss­nutzun­gen,
  4. Römer­wege als wertvolle Kul­tur­ob­jek­te,
  5. wertvolle Natur­ob­jek­te.

Die rosa-rote Lin­ie ist hell­blau | «kom­merzielle Erdgeschoss­nutzun­gen» – Art. 53 BauG.

  • die hell­blaue Lin­ie = Gestal­tungsan­weisung
  • die hell­blau schraf­fierte Fläche = Gestal­tungs­bere­ich
  • die Leg­en­den

Wie ich diese Flächen und Lin­ien wieder anzeigen kann?

Konkrete Fragen:

  1. Nach welchen Kri­te­rien wurde fest­gelegt, welche Parzellen der Gestal­tungsan­weisung «kom­merzielle Erdgeschoss­nutzun­gen» nach Art. 53 BauG unter­stellt wer­den – und welche nicht?
  2. Wie kam es dazu, dass die Parzellen 879, 880, 4011, 884, 888 und 889 von dieser Gestal­tungsan­weisung ausgenom­men wur­den, obwohl auf allen diesen Parzellen gewerbliche Nutzun­gen beste­hen bzw. bestanden?
  3. Wie lassen sich diese Aus­nahme mit dem aus­drück­lich for­mulierten Ziel vere­in­baren, den Dor­fk­ern als Einkaufs- und Dien­stleis­tungs­ge­bi­et zu erhal­ten und aufzuw­erten?
  4. Wer hat diese Grenzziehung vorgeschla­gen, wer hat sie beschlossen und mit welch­er konkreten Begrün­dung wur­den diese Parzellen ausgenom­men?
  5. Gab es auch betrof­fene Haus­be­sitzer, welche für ihre Liegen­schaft eine «kom­merzielle Erdgeschoss­nutzun­gen» abelehnt haben?
  6. Mit welchen Argu­menten wur­den deren Begehren abgelehnt?
  7. Wo sind diese Entschei­de doku­men­tiert – im Pla­nungs­bericht? in der Vor­prü­fung? in Mitwirkung­seingaben? Pro­tokollen oder Beschlüssen? Links?
  8. Und warum endet die Gestal­tungsan­weisung «kom­merzielle Erdgeschoss­nutzun­gen» aus­gerech­net dort, wo kurz danach die grosse Schaufen­ster­front von Möbel Fry begin­nt? ;-)))

Wenn die Professionellen von “Staat UND Markt” zeigen was sie können: im Vitg Mustér kannst du die Auswüchse fotografieren… BUCA CUN NUS!

ver­gl. dazu auch den Ein­trag dissent.is/Professionalismus ;-)

Intro/Meta: “Der Stiafen ist gegen alles?”

Möglichst ein­fach — aber nicht ein­fach­er ;-)

gün­stiggefährlich
internDu hast inzwis­chen einen zusam­men­hän­gen­den Gedanken­gang: /Pro­fes­sion­al­is­mus → /Dealokratie → /Lav­inaN­era treis → /PlanDDas kann als «The­o­rie» und Spin­nerei ohne Prax­is dif­famiert wer­den, sobald die konkreten Kon­flik­te als per­sön­liche Fehden erscheinen
externEis­bahn, Rosa Lin­ie, Stimm­rechts­beschw­erde, Archäolo­gie, Gestal­tung Dor­fzen­trum, /Cumin­Pign, Casa Castel­berg etc. erzeu­gen Aufmerk­samkeit und bewirtschaften die GerüchtekücheFür Gemeinde, Kan­ton, Architek­ten und Inve­storen wird dein Blog leicht zum gemein­samen Geg­n­er
kom­mu­nika­tivDu hast konkrete, sicht­bare Fall­beispiele, welche die Men­schen berührenJed­er weit­ere «Skan­dal» kann das Nar­ra­tiv «Sti­afen ist gegen alles» stärken
poli­tischViele teilen Irri­ta­tio­nen, ohne sie öffentlich for­mulieren zu wollen«Faust im Sack» wird nicht automa­tisch zu öffentlich­er Unter­stützung. Die Abhängigkeit­en bleiben real

Komis­ch­er weise würde aber der Sti­afen sagen:

  • Neubauen?
    - Unbe­d­ingt.
  • Verdicht­en?
    - Wer hats erfun­den?
  • Investieren?
    - So viel wie noch nie seit dem #Klosterbrand1799 (so?)

Die Frage ist nicht, wie Staat und Markt noch raffinierter miteinander verschränkt werden können… #RerumNovarum

Genau darauf set­zt PPP @Graubünden: Staat UND Markt sollen gemein­sam lösen, was wed­er Staat noch Markt allein lösen kön­nen. Aber Staat UND Markt ist kein drit­ter Weg. Es ist die alte Alter­na­tive ((Staat)Markt) als Deal. Wir nen­nen es: #Dealokratie ;-)

Der 21-jährige Cas­par Decurtins beg­nügte sich 1877 angesichts der sozialen Frage der Indus­tri­al­isierung nicht damit, zwis­chen Staat und Markt zu wählen. Wozu auch? Die Leute in der Cadi mussten einen «drit­ten Weg» nicht erst erfind­en. Sie kon­nten sich auf For­men besin­nen, die sie seit Jahrhun­derten kan­nten: gemein­sam organ­isieren, gemein­sam nutzen, gemein­sam entschei­den. Alpen, Wälder, All­menden, Kor­po­ra­tio­nen – Com­mons. Decurtins und die Union de Fri­bourg ver­sucht­en später, diese Logik auf die Zumu­tun­gen der zweit­en indus­triellen Rev­o­lu­tion zu über­tra­gen: Arbeit­er­schutz, gerechte Löhne, Ver­sicherun­gen, Berufsver­bände und inter­na­tionale Regeln. Daraus ent­standen jene Freiburg­er Max­i­mal­forderun­gen, von denen #Rerum­No­varum 1891 nur einen Teil über­nahm.

Und sie baut­en Infra­struk­tur.

1856/57 grün­dete Placi Con­drau in Mustér die «Stam­pa Romontscha» und die «Gaset­ta Romontscha». Sel­ber druck­en. Sel­ber schreiben. Sel­ber Öffentlichkeit her­stellen. Nicht darauf warten, dass irgendw­er in Chur, Bern oder Zürich erk­lärt, was für die Cadi richtig ist.

#blankertz | #Sprint8 | Do We Need A Next Bill Of Rights? 1. begeg­nung mit dem Anar­chokap­i­tal­is­ten Ste­fan Blankertz, 31.10.2019 | 2. begeg­nung | 3. begeg­nung | 4. Begeg­nung ;-)

170 Jahre später ver­fü­gen wir über Möglichkeit­en, von denen Con­drau und Decurtins nicht ein­mal träu­men kon­nten.

  • Ich bin doch kein Pro­dukt.
  • Meine Arbeit ist doch keine Ware.
  • Mein Dorf ist doch keine Ver­w­er­tungs­fläche.
  • Und mein täglich­es Brot ist doch kein PPP-Pro­jekt.

Darum inter­essiert uns die alte Frage «Staat ODER Markt?» nur noch his­torisch. Und auch ihre gegen­wär­tige Antwort «Staat UND Markt» nervt bloss noch.

Staat UND Markt ist nicht die Antwort.

Die Frage lautet:

  • Wie sieht der dritte Weg auf der Höhe der Zeit aus?
  • Wo find­en wir Ori­en­tierung jen­seits von ((Staat)Markt)?
  • Wie organ­isieren wir Bedürfnisse, Räume und Infra­struk­turen so, dass das Vitg nicht bloss ver­wal­tet, ver­w­ertet oder zum Gegen­stand eines Deals wird?
  • Wie sehen Com­mons im 21. Jahrhun­dert aus?

Nicht zurück zur All­mend.
- Com­mons auf der Höhe der Zeit.

Bein­veg­ni zu #Lav­inaN­era treis.
- Wir nen­nen es #PlanD.

fegl ufficial/Amtsblatt 21.08.26

Fak­tenc­ceck by #chat­G­PT:

Dieser Satz ist heikel:

«Das heute beste­hende Gebäude soll im Zuge des Bau­vorhabens abge­brochen wer­den.»

Denn im Dor­fk­ern gilt nicht ein­fach: unter­suchen → doku­men­tieren → abbrechen.

Wenn das Grund­stück im generell geschützten Sied­lungs­bere­ich liegt, ver­langt Art. 43 KRG:

  1. Vor Ausar­beitung der Pro­jek­t­pläne muss ein Gebäudein­ven­tar erstellt wer­den.
  2. Dieses Inven­tar bildet die Grund­lage dafür, welche baulichen Änderun­gen über­haupt zuläs­sig sind.
  3. Art. 74 ver­langt zusät­zlich Gestal­tungs­ber­atung und die Fes­tle­gung konkreter Erhal­tungsanord­nun­gen.
  4. Geschützte Objek­te sind grund­sät­zlich zu erhal­ten.

https://www.gr-lex.gr.ch/data/801.100/de

Der Zeitungsar­tikel for­muliert dage­gen den Abbruch bere­its als fest­ste­hende Folge des Bau­vorhabens und beschreibt die Archäolo­gie prak­tisch als Doku­men­ta­tion vor dem Ver­schwinden.

Das wirft eine ziem­lich präzise Frage auf:

Auf­grund welch­er fach­lichen und rechtlichen Beurteilung ste­ht der Abbruch des beste­hen­den Gebäudes bere­its fest, obwohl die archäol­o­gis­chen Unter­suchun­gen noch laufen und nach Art. 43 und 74 KRG zunächst Inven­tar, Schutzziele und zuläs­sige Verän­derun­gen festzustellen sind?

Und angesichts der Pla­nungszone kommt noch hinzu: Auch die neue Pla­nung darf durch das Vorhaben nicht präjudiziert wer­den.

Das ist meines Eracht­ens deut­lich inter­es­san­ter als die Frage, ob das Haus nun tat­säch­lich aus dem Jahr 1200 stammt. Der Ver­fahrens­ablauf selb­st kön­nte das Prob­lem sein.

Was ich aktuelle am suchen bin:

  1. Link auf Baumem­o­ran­dumg von Disentis/Mustér (2011?)
  2. Liste aller Stu­di­en, welche die Vis­chnaun­ca Mustér zur Dor­fen­twick­lung in Auf­trag gegeben hat
    - (Esther Casano­va: Revi­sion Ort­s­pla­nung 2008)
  3. Es gab im Kon­text der Metron-Studie eine XR-Anwen­dung. Link?
  4. Hugo erzählte allen, welchen es hören woll­ten, dass sein Haus eines der weni­gen Häuser war, welch­es 1799 nicht von anderen Rätoro­ma­nen abge­fack­elt wor­den sei. Stimmt das? Und: Dass die toten “Fran­zosen” hin­ter seinem Haus in eine Grube gewor­fen wor­den sei. Stimmt auch das?
  5. Die Geschichte von Parzelle 882: Das Haus der Fam­i­lie Con­drau, welche der Kan­ton (und die Gemeinde?) abgeris­sen und in eine Hochalp ver­wan­delt hat. Das Haus, welch­es über 100 Jahre lang den ganzen Kan­ton ge/be/erpresst hat: Home of #Lav­inaN­era ;-)
  6. Es soll ein 3D-Mod­ell geben vom Haus von Hugo… Eher eine Visu­al­isierung als Com­put­er­mod­ell…?

JETZT ANMELDEN:

Gliendis­dis, ils 24 d’uost 2026, naven dal­las 18:00 uras

Ohne Anmel­dung, keinen Ein­lass
5. August 2026
https://www.instagram.com/p/DcI_gTGIJdD/?igsh=MWN1MDJyM2phZG1sMA==

#IrgendwasMitBaumemorandum

hm… ich ver­ste­he nix :-/

24.07.26 | eBau (leer!) isr das Bauamt über­haupt ein­satzfähig?

Im Amts­blatt ist unter der eBau-Nr. 2026–1734 ein Gesuch der Aurum Prop­er­ty AG für Sondierun­gen auf Parzelle 880 pub­liziert. Im öffentlichen eBau-Por­tal ist dieses Ver­fahren derzeit nicht auffind­bar. Ab wann sind die voll­ständi­gen Gesuch­sun­ter­la­gen dig­i­tal ein­se­hbar, und welche Auflage- beziehungsweise Ein­sprachefrist gilt?

Arbeit an einer möglichen Einsprache:

öffne das Doku­ment hier | Vorschau:

Aktuelle Strategie?

Früher: Legal — Ille­gal — Scheis­se­gal
Heute: Ille­gal — Deal — Legal

Weil davon aus­ge­gan­gen wer­den darf, dass alles legal ist, entwick­eln wir eine Strate­gie der Kon­fronta­tion der Pro­fes­sionellen mit den Auswüch­sen ihres Pro­fes­sion­al­is­mus. Wir skan­dal­isieren nicht den Neubau, son­dern die Zer­störung des Dor­fk­erns durch den Kan­ton und ihre Pro­fes­sionellen. (so?)

Wenn ich aktuell 3 Gründe nennen müsste:

  1. Der Umgang mit einem Platz mit­ten im his­torischen Dor­fk­ern von Mustér direkt unter­halb des Klosters.
  2. Die Ein­schläfer­ung des Erdegeschoss­es mit der Begrün­dung der Alter­na­tivlosigkeit.
  3. Der Deal, das Bau­vol­u­men aus Grün­den ökonomis­ch­er Rentabil­ität auss­chöpfen zu kön­nen.

Aktuell: Sammlung von Fragen für eine allfällige Einsprache an der Via Cavardiras in Disentis/Mustér:

Gesetzliche Bestimmungen:

Über­sicht: Was gilt derzeit im Dor­fk­ern?

1. Wie viele Schutzebe­nen?

Für den Dor­fk­ern sind drei Ebe­nen rel­e­vant:

  1. Zona cen­trala / Kern­zone
    Das ist die Grund­nutzung mit beson­deren Vorschriften zu Sied­lungsstruk­tur, Fas­saden­flucht­en, Gebäude­höhe, Dachform, Strassen­zü­gen, Plätzen und Hofräu­men. (Disentis/Mustér)
  2. Generell geschützter Sied­lungs­bere­ich
    Das ist die über­lagernde orts­bild­be­zo­gene Fes­tle­gung im Generellen Gestal­tungs­plan. Inner­halb davon gel­ten zusät­zliche Anforderun­gen an Inven­tar, Erhal­tung und fach­liche Bauber­atung.
  3. Pla­nungszo­nen­wirkung der 2025 beschlosse­nen neuen Ort­s­pla­nung
    Die neue Pla­nung ist noch nicht voll­ständig recht­skräftig, wirkt aber bis zur Genehmi­gung wie eine kom­mu­nale Pla­nungszone. (GR Lex)

Punk­tuelle zusät­zliche Fes­tle­gun­gen – etwa kom­merzielle Erdgeschoss­nutzung, Baulin­ien oder geschützte Einzel­baut­en – gel­ten nur dort, wo sie im Plan konkret einge­tra­gen sind. Für 880/4011 gilt die rosarote Erdgeschoss­festle­gung nach deinem Plan­be­fund nicht.

2. Kön­nen über­haupt Baube­wil­li­gun­gen erteilt wer­den?

Ja.

Es beste­ht kein generelles Bau­ver­bot. Ein Pro­jekt darf aber nur bewil­ligt wer­den, wenn es:

  1. dem alten recht­skräfti­gen Recht entspricht und
  2. zugle­ich die neue Pla­nung wed­er erschw­ert noch ihr wider­spricht.

Genau dies bes­timmt Art. 21 Abs. 2 KRG. (GR Lex)

Für die Kern­zone ver­langt bere­its das recht­skräftige Bauge­setz unter anderem:
  1. Erhal­tung und Ergänzung der Sied­lungsstruk­tur,
  2. Ori­en­tierung an umliegen­den Gebäu­den und Struk­turen,
  3. Mel­dung vor Ausar­beitung des Pro­jek­ts,
  4. Fes­tle­gung pro­jek­t­be­zo­gen­er Rah­menbe­din­gun­gen,
  5. bei wesentlichen Verän­derun­gen von Strassen­zü­gen, Plätzen oder Hofräu­men gegebe­nen­falls ein Gesamtüber­bau­ung­spro­jekt, einen Are­alplan oder Quartier­plan. (Disentis/Mustér)

3. Links

Gemeinde Disentis/Mustér – Bau und Pla­nung:
https://www.disentis.ch/de/infrastruktur-bau/bau-planung/

Recht­skräftiges Bauge­setz, Stand 2022:
https://www.disentis.ch/wp-content/uploads/2024/11/2008_10_15_BaugesetzDisentisStand_2022.pdf

Kan­tonales Raum­pla­nungs­ge­setz, ins­beson­dere Art. 21 und Art. 48 Abs. 6:
https://www.gr-lex.gr.ch/api/de/versions/3045/pdf_file

Die knappe Antwort lautet also:

Drei rel­e­vante Ebe­nen. Baube­wil­li­gun­gen sind möglich, aber nur unter der dop­pel­ten Bindung an die recht­skräftige alte und die beschlossene neue Pla­nung.

Unedi­tiert über­set­zt by #chat­G­PT (her­vorhe­bung durch sms):

Ver­längerung der Pla­nungszone

Am 4. März 2019 erliess der Gemein­de­vor­stand von Disentis/Mustér eine Pla­nungszone, die am 29. März 2021 gemäss Beschluss des Departe­ments für Volk­swirtschaft und Soziales (DVS) des Kan­tons Graubün­den vom 3. März 2021 ver­längert wurde. Die Ver­längerung der Pla­nungszone wurde im Kan­ton­samts­blatt vom 29. März 2021 pub­liziert.

Am 27. Feb­ru­ar 2023 beschloss der Gemein­de­vor­stand, die Pla­nungszone um weit­ere zwei Jahre bis zum 29. März 2025 zu ver­längern. Dieser Ver­längerung stimmte das DVS mit Ver­fü­gung vom 13. März 2023 zu. Die Ver­längerung wurde anschliessend im Kan­ton­samts­blatt vom 24. März 2023 pub­liziert.

Gestützt auf Art. 21 des Raum­pla­nungs­ge­set­zes für den Kan­ton Graubün­den (LPTGR) beschloss der Gemein­de­vor­stand am 3. Feb­ru­ar 2025, die Pla­nungszone um weit­ere zwei Jahre zu ver­längern. Am 3. März 2025 genehmigte das DVS den Beschluss des Gemein­de­vor­stands zur Ver­längerung der Pla­nungszone bis zum 29. März 2027.

Inner­halb der Pla­nungszone darf nichts unter­nom­men wer­den, was die neue Pla­nung erschw­eren oder ihr wider­sprechen kön­nte. Bauge­suche dür­fen nur bewil­ligt wer­den, wenn sie wed­er den recht­skräfti­gen Vorschriften noch den vorge­se­henen neuen Pla­nun­gen und Vorschriften wider­sprechen (vgl. Art. 21 Abs. 2 LPTGR).

Baube­wil­li­gun­gen wer­den während der Gel­tungs­dauer der Pla­nungszone ins­beson­dere zurück­gestellt, wenn das Bauge­such:

• Flächen beansprucht, die sich ausser­halb des grössten­teils über­baut­en Gebi­ets befind­en.

In diesem Fall darf ein Baupro­jekt eine mögliche Aus­zo­nung ein­er verbleiben­den Fläche nicht neg­a­tiv bee­in­flussen, beispiel­sweise durch eine Parzel­lierung von Flächen, die aus­ge­zont wer­den sollen, oder durch das Entste­hen neuer Lück­en inner­halb des über­baut­en Gebi­ets.

Nach­dem die Regierung des Kan­tons Graubün­den die rev­i­dierten Pla­nungsmit­tel genehmigt hat, wird die Pla­nungszone aufge­hoben.

Gegen diese Ver­längerung der Pla­nungszone kann inner­halb von 30 Tagen seit der amtlichen Pub­lika­tion mit ein­er Pla­nungs­beschw­erde an die Regierung des Kan­tons Graubün­den Beschw­erde erhoben wer­den (Art. 101 LPTGR).

eKAB-Nr.: 00.122.794
Stelle: Gemeinde Disentis/Mustér
Rubrik: Gemein­deanzeigen / Orts- und Quartier­pla­nung
Veröf­fentlicht: 14.03.2025

Disentis/Mustér, 10. März 2025
Gemein­de­vor­stand Disentis/Mustér

Für unser Pro­jekt in der Zona cen­trala ist genau das inter­es­sant: Wir kön­nen ver­lan­gen, dass die Gemeinde nachvol­lziehbar zeigt, wie das Pro­jekt mit der neuen Ort­s­pla­nung, dem geschützten Sied­lungs­bere­ich und den neuen Gestal­tungsan­forderun­gen vere­in­bar ist.

https://www.gr-lex.gr.ch/data/801.100/de

Artikel 43 + Art. 74 KRG

Geset­zes­text Graubün­den, KRG (BR 801.100):
https://www.gr-lex.gr.ch/data/801.100/de

Direkt ein­schlägig sind Art. 43 und Art. 74. Der aktuelle Geset­zes­text bestätigt genau den Wort­laut auf deinen Bildern. (GR Lex)

Warum relevant?

  1. Der Dor­fk­ern von Mustér ist als «generell geschützter Sied­lungs­bere­ich» fest­gelegt. Damit ist nicht nur ein einzelnes his­torisches Haus geschützt, son­dern der geschützte Sied­lungs­bere­ich als solch­er ein «geschütztes Objekt» nach Art. 43 KRG. Genau diese Sys­tem­atik bestätigt auch der Dis­en­tis­er Pla­nungs­bericht.
  2. Für bauliche Änderun­gen an einem geschützten Objekt ver­langt Art. 43 Abs. 2 aus­drück­lich ein Gebäudein­ven­tar. Dieses muss vor Ausar­beitung der Pro­jek­t­pläne erstellt wer­den und soll bes­tim­men, welche Änderun­gen über­haupt zuläs­sig sind. (GR Lex)
  3. Art. 74 geht noch weit­er: Die Bauab­sicht muss vor Ausar­beitung der Pro­jek­t­pläne der Behörde gemeldet wer­den. Danach wer­den zusam­men mit Bauherrschaft und Fach­leuten die konkreten Erhal­tungsanord­nun­gen fest­gelegt. Das Pro­jekt unter­liegt zwin­gend der Gestal­tungs­ber­atung. (GR Lex)
  4. Und der vielle­icht stärk­ste Satz:

«Geschützte Objek­te nach Artikel 43 sind zu erhal­ten.»

Das ste­ht wörtlich in Art. 74 Abs. 1. (GR Lex)

Für 880/4011 ergeben sich deshalb vier sehr konkrete Fragen

  1. Welch­es Gebäudein­ven­tar wurde für das beste­hende Ensem­ble auf den Parzellen 880/4011 erstellt?
  2. Wann wurde dieses Inven­tar erstellt – ins­beson­dere: geschah dies vor Ausar­beitung der Pro­jek­t­pläne?
  3. Welche Schutzziele und Erhal­tungsanord­nun­gen wur­den daraus für den Neubau beziehungsweise den vorge­se­henen Abbruch abgeleit­et?
  4. Wann und durch wen erfol­gte die vorgeschriebene Gestal­tungs­ber­atung, und welche Stel­lung­nahme liegt dazu vor?

Ger­ade jet­zt, wo eines der abzubrechen­den Häuser möglicher­weise bis ins 12./13. Jahrhun­dert zurück­re­icht und noch archäol­o­gisch unter­sucht wird, bekommt die Frage nach dem vorgeschriebe­nen Gebäudein­ven­tar erhe­blich­es Gewicht.

Der Punkt ist also nicht: «Das alte Haus gefällt uns, deshalb darf es nicht weg.»

Son­dern:

Bevor in einem generell geschützten Sied­lungs­bere­ich pro­jek­tiert und über Abbruch entsch­ieden wird, ver­langt das kan­tonale Recht eine vorgängige fach­liche Klärung dessen, was über­haupt erhal­ten wer­den muss. (GR Lex)

Wer ist überhaupt einspracheberechtigt?

Der Ein­sprech­er wohnt als Mieter ein­er Woh­nung des benedik­tinis­chen Klosters Dis­en­tis an der Via Cavardi­ras 10 in unmit­tel­bar­er räum­lich­er Nähe der Bau­parzellen 880 und 4011. Zwis­chen sein­er Woh­nung und dem Bau­vorhaben beste­ht eine direk­te Sicht- und Raum­beziehung. Er ist deshalb vom vorge­se­henen Bau­vol­u­men, von dessen Wirkung auf den unmit­tel­bar erlebten Strassen­raum sowie von den mit dem Neubau ver­bun­de­nen Nutzungs- und Verkehrs­fol­gen beson­ders betrof­fen. Eine Reduk­tion oder Anpas­sung des Pro­jek­ts würde seine konkrete Wohn­si­t­u­a­tion verbessern. Der Ein­sprech­er ver­fügt daher über ein eigenes schutzwürdi­ges Inter­esse an der Änderung des Bau­vorhabens.

Der Ein­sprech­er beschäftigt sich darüber hin­aus seit län­ger­er Zeit öffentlich und fach­lich mit der Entwick­lung des Vitg, dem Orts­bild und der baulichen Gestal­tung des Klos­ter­dor­fes.

Spontane Sammlung an Fragen an die Gemeinde:

  1. Wie wird rechtlich und rech­ner­isch begrün­det, dass die altrechtlichen Zweit­woh­nungsrechte des beste­hen­den Gebäudes auf Parzelle 4011 nach der Vere­ini­gung mit der bish­er unüber­baut­en Parzelle 880 auf vier Woh­nun­gen im Neubau über­tra­gen wer­den kön­nen? Auf welche am 11. März 2012 beste­hen­den oder bewil­ligten Woh­nun­gen und auf welche Haupt­nutzflächen stützt sich diese Berech­nung?
  2. Wie wurde das zuläs­sige Bau­vol­u­men auf den vere­inigten Parzellen 880 und 4011 berech­net? Wer­den Gebäude­höhe, Gebäudelänge, Abstände und weit­ere zuläs­sige Bau­masse voll­ständig aus­geschöpft? Falls ja: Wie wird begrün­det, dass diese voll­ständi­ge Auss­chöp­fung hin­sichtlich Stel­lung, Vol­u­men, Höhe und Pro­por­tio­nen den­noch eine gute Gesamtwirkung mit der beste­hen­den Sied­lung erzielt?
  3. Welche Fes­tle­gun­gen des Generellen Gestal­tungs­plans gel­ten auf den Parzellen 880 und 4011? Welch­es Gebäudein­ven­tar gemäss Art. 43 KRG liegt vor, wann wurde es erstellt, welche Schutzziele und Erhal­tungsanord­nun­gen wur­den daraus abgeleit­et und welche Gestal­tungs­ber­atung gemäss Art. 74 KRG wurde durchge­führt?
  4. Wie wurde geprüft, dass das Bau­vorhaben nicht nur den recht­skräfti­gen Vorschriften entspricht, son­dern auch die bis 29. März 2027 gel­tende Pla­nungszone respek­tiert und der vorge­se­henen neuen Ort­s­pla­nung wed­er wider­spricht noch sie erschw­ert?
  5. Wie wird begrün­det, dass die heute öffentlich zugängliche und gewerblich genutzte Erdgeschoss­zone durch pri­vate Wohn­nutzung erset­zt wer­den soll? Wurde ins­beson­dere geprüft, welche Wirkung eine möglicher­weise nur spo­radisch genutzte Zweit­woh­nung im Erdgeschoss auf die Bele­bung des Dor­fzen­trums hat?
  6. Wie wurde der beste­hende Platz- und Strassen­raum zwis­chen dem Neubau, den gegenüber­liegen­den beziehungsweise angren­zen­den his­torischen Gebäu­den und den beste­hen­den öffentlichen Nutzun­gen als eigen­ständi­ger räum­lich­er Zusam­men­hang unter­sucht? Welche Pläne, Schnitte, Sicht­beziehun­gen oder gestal­ter­ischen Stu­di­en zeigen, wie dieser Platz vor und nach der Über­bau­ung funk­tion­iert? Welche qual­i­ta­tive Verbesserung des beste­hen­den Platz- und Strassen­raums entste­ht durch das Pro­jekt, und woran lässt sich diese in den Pro­jek­tun­ter­la­gen konkret erken­nen?
  7. Wie wird mit den laufend­en bauarchäol­o­gis­chen Unter­suchun­gen der möglicher­weise bis um 1200 zurück­re­ichen­den Casa Deflorin umge­gan­gen? Liegen die Ergeb­nisse bere­its vor, und welche Auswirkun­gen haben sie auf Abbruch, Schutzwürdigkeit und Pro­jek­tierung des Are­als?
work in progress

Sammlung meiner Einwände:

Nicht das Gebäude an sich nervt. Es ist die Logik, in der es entste­ht.

  1. Der Pro­fes­sion­al­is­mus begin­nt beim rechtlich Mach­baren, nicht beim sozial Erwün­scht­en.

Die zen­trale Frage lautet: Wie viel Vol­u­men, wie viele Woh­nun­gen, wie viele Zweit­woh­nun­gen lassen sich bewil­li­gen? Nicht: Was braucht dieser Ort?

  1. Er behan­delt das Grund­stück als isolier­bare Ver­w­er­tungs­fläche.

Die Parzellen wer­den zusam­men­gelegt, das Poten­zial wird addiert, das Vol­u­men opti­miert. Die Strasse, die Nach­barschaft und das Vitg erscheinen nur noch als Umge­bung des Pro­jek­ts.

  1. Er ver­wan­delt öffentliche Qual­ität in pri­vat­en Mehrw­ert.

Die Bäck­erei, die Pas­san­ten, die offene Erdgeschoss­nutzung und die zen­trale Lage erzeu­gen den Wert des Ortes. Real­isiert wird dieser Wert anschliessend als pri­vate Wohn­fläche.

  1. Er erk­lärt die Ein­hal­tung von Vorschriften zur Qual­ität.

Ein Pro­jekt kann zonenkon­form, abstands­genü­gend und rech­ner­isch kor­rekt sein und trotz­dem schlecht für den Ort. Pro­fes­sion­al­is­mus ver­wech­selt Bewil­li­gungs­fähigkeit mit Angemessen­heit.

  1. Er neu­tral­isiert poli­tis­che Fra­gen durch Fach­sprache.

Aus der Frage «Was geschieht mit unserem Dor­fzen­trum?» wer­den Aus­nützungsz­if­fern, Haupt­nutzflächen, Baulin­ien und altrechtliche Woh­nungsrechte. Damit wird das Gemein­same zur Experten­sache.

  1. Er max­imiert das Gebäude und min­imiert das Dazwis­chen.

Wohn­fläche ist berechen­bar und verkäu­flich. Begeg­nung, Offen­heit, Sicht­beziehun­gen, Strassen­leben und nach­barschaftliche Nutzung sind schw­er­er zu bilanzieren. Also ver­schwinden sie aus dem Pro­jekt.

  1. Er pro­duziert eine fer­tige Lösung, bevor der Ort über­haupt gefragt wurde.

Das Pro­jekt erscheint als Visu­al­isierung, Name, Investi­tion und Zeit­plan. Die Bewohner­in­nen und Bewohn­er dür­fen danach noch reagieren. Sie gestal­ten nicht mit, son­dern kön­nen höch­stens Ein­sprache erheben.

  1. Er indi­vid­u­al­isiert den Gewinn und sozial­isiert den Ver­lust.

Der Mehrw­ert des Grund­stücks fällt pri­vat an. Die Fol­gen – weniger öffentlich­es Erdgeschoss, saisonale Leere, mehr Verkehr, verän­dert­er Strassen­raum – trägt das Vitg.

  1. Er arbeit­et mit dem Ort, ohne sich dem Ort zu verpflicht­en.

Der Name, die Lage, das Klos­ter­dorf und die zen­trale Sit­u­a­tion erhöhen die Attrak­tiv­ität des Pro­jek­ts. Eine erkennbare Verpflich­tung gegenüber diesem Kon­text entste­ht daraus nicht.

  1. Er präsen­tiert Alter­na­tivlosigkeit als Sach­lichkeit.

Das Vol­u­men sei möglich, die Zweit­woh­nun­gen seien rechtlich zuläs­sig, die Erdgeschoss­woh­nung sei zonenkon­form. Ger­ade dadurch wird verdeckt, dass jede dieser Entschei­dun­gen auch anders hätte getrof­fen wer­den kön­nen.

Der Kern dein­er Irri­ta­tion ist damit nicht «zu gross», «zu mod­ern» oder «zu gewin­nori­en­tiert».

Es ist ein Pro­fes­sion­al­is­mus, der präzise berech­net, was aus dem Ort her­aus­ge­holt wer­den kann, aber keine Sprache dafür besitzt, was dem Ort zurück­gegeben wer­den müsste.

Strategien:

  1. Wider den Pro­fes­sion­al­is­mus
  2. Skan­dal­isierung von Parzelle 882
  3. Koop­er­a­tio­nen mit ähn­lichen Pro­jek­ten

BREAKING NEWS: Jet­zt hat #Sur­colm die pro­fes­sionelle Gate­keep­erei der massen lei­t­en­den Medi­en durch­brochen (so?)

20. Juli 2026: Professionalismus: Zynisch oder Heuchlerisch oder beides?

Das ist unsere ana­lytis­che Lesart. Ob das konkrete Pro­jekt diese Logik tat­säch­lich voll­ständig real­isiert, muss anhand der Bau­un­ter­la­gen geprüft wer­den.

20 Juli 2026: Professionalismus: Zynisch oder Heuchlerisch oder beides?

Il professionalissem: ipocrit ni cinic ni omisdus?

15. Juli 2026: die Parzelle 882, im Miteigentum des Kanton Graubündens

  • Erwerb­s­da­tum: keine Angaben
  • Wer besitzt mit? keine Angaben

Wenn du auf ein­er Hochalp einen Rin­der­markt bauen woll­test, dann hätte hier der Kan­ton Graubün­den (und die Gemeinde Mustér?) wirk­lich eine ganz grandiose, funk­tionale, die jahrhun­derte über­dauernde Nutzung ermöglicht: Her­zliche Grat­u­la­tion (so?)

Wenn du jet­zt noch wüsstest, was vorher an dieser Stelle ges­tanden ha!ha!hat, würdest du eventuelle dem Grund für diese Architek­turag­gres­sion näher kom­men (so?)

13. Juli 2026: Jetzt in Bewegtbild: Sprechendes Denken

Die Parzelle 882 | Eine Spurensuche

Video von 1981 | Video 1998 | Neubau am Bahn­hof 1988 |

Per­sonLebens­dat­enBedeu­tung
Augustin Con­drau1811–1887Arzt, Regierungsrat, Brud­er von Placi. (Gr.ch)
Placi (Placidus) Con­drau1819–1902Lehrer, Schulin­spek­tor, Gross­rat, Grün­der der Gaset­ta Romontscha, Organ­isator der kon­ser­v­a­tiv­en Bewe­gung der Sur­sel­va. (Wikipedia)
Giachen Giusep (Johann Jakob) Con­drau1864–1922Neffe Placi Con­draus, Lan­dammann, Redak­tor und Ver­leger der Gaset­ta Romontscha nach Placi. (Wikipedia)
Giusep (Josef) Con­drau1894–1974Nation­al­rat, Nation­al­rat­spräsi­dent, Ver­leger der Gaset­ta Romontscha, Präsi­dent des Schweiz­er Zeitungsver­legerver­ban­des. (Wikipedia)
Pius Con­drau1924–2013Ver­leger, Grün­der des Ver­lags Deserti­na, baute das Fam­i­lienun­ternehmen tech­nisch und ver­legerisch aus. (Südostschweiz)

Ja. Die Fam­i­lie Con­drau gehört zu den prä­gen­den Fam­i­lien der Sur­sel­va im 19. und 20. Jahrhun­dert. Beson­ders bemerkenswert ist, dass sie Poli­tik, Schule, Presse und Ver­lagswe­sen über mehrere Gen­er­a­tio­nen ver­band.

Eine erste Über­sicht:

Per­sonLebens­dat­enBedeu­tung
Augustin Con­drau1811–1887Arzt, Regierungsrat, Brud­er von Placi. (Gr.ch)
Placi (Placidus) Con­drau1819–1902Lehrer, Schulin­spek­tor, Gross­rat, Grün­der der Gaset­ta Romontscha, Organ­isator der kon­ser­v­a­tiv­en Bewe­gung der Sur­sel­va. (Wikipedia)
Giachen Giusep (Johann Jakob) Con­drau1864–1922Neffe Placi Con­draus, Lan­dammann, Redak­tor und Ver­leger der Gaset­ta Romontscha nach Placi. (Wikipedia)
Giusep (Josef) Con­drau1894–1974Nation­al­rat, Nation­al­rat­spräsi­dent, Ver­leger der Gaset­ta Romontscha, Präsi­dent des Schweiz­er Zeitungsver­legerver­ban­des. (Wikipedia)
Pius Con­drau1924–2013Ver­leger, Grün­der des Ver­lags Deserti­na, baute das Fam­i­lienun­ternehmen tech­nisch und ver­legerisch aus. (Südostschweiz)

Noch span­nen­der ist aber die insti­tu­tionelle Lin­ie:

  • 1856/57: Placi grün­det die Druck­erei «Stam­pa Romontscha» und die Gaset­ta Romontscha. (Wikipedia)
  • Daraus entste­hen drei Leitme­di­en der katholis­chen Sur­sel­va:
    • Gaset­ta Romontscha
    • Cal­en­der Romontsch
    • Pele­grin
  • Diese drei Pub­lika­tio­nen wur­den später als «trini­tad edi­to­ri­ala» beze­ich­net, weil sie über Jahrzehnte Kul­tur, Reli­gion und kon­ser­v­a­tive Poli­tik der Sur­sel­va prägten. (Radiotele­vi­si­un Svizra Rumantscha (RTR))

Für unsere Arbeit scheint mir Placi Con­drau der eigentliche Schlüs­sel zu sein. Er verbindet:

  1. Schule (Lehrerkon­ferenz der Cadi, Lehrmit­tel),
  2. Presse (Gaset­ta Romontscha),
  3. Poli­tik (Gross­rat, Kreis­präsi­dent),
  4. Cas­par Decurtins,
  5. den Robin­son-Stre­it.

Johannes Flury beze­ich­net ihn aus­drück­lich als einen der Pro­mo­toren der kon­ser­v­a­tiv­en Wende im Bünd­ner Ober­land und als einen der Haup­tor­gan­isatoren des Ilanz­er Volk­stags.

Ich würde sog­ar ver­muten, dass die Geschichte der Fam­i­lie Con­drau weniger eine Fam­i­liengeschichte als die Geschichte ein­er pub­lizis­tis­chen Infra­struk­tur der Sur­sel­va ist. Genau diese Kon­ti­nu­ität – Schule → Zeitung → Ver­lag → Poli­tik über mehr als 100 Jahre – scheint einzi­gar­tig zu sein und wäre eine eigene Studie wert.

10. Juli 2026: Erste Versuche

9. Juli 2026: Jetzt kommen die Visiere!

Eine Präzisierung: Das Bauges­pann muss nach Bünd­ner Recht grund­sät­zlich gle­ichzeit­ig mit dem Bauge­such aufgestellt wer­den. Wenn das die offiziellen Visiere sind, dürfte das Gesuch also bere­its ein­gere­icht sein oder unmit­tel­bar ein­gere­icht wer­den. Die Ein­sprachefrist begin­nt aber noch nicht mit den Visieren, son­dern erst mit der amtlichen Pub­lika­tion und öffentlichen Auflage.

Die nächsten vier Schritte

  1. Heute: Visiere voll­ständig fotografieren und auf dem Parzel­len­plan markieren.
  2. Heute: Bauamt nach Bauge­such­num­mer, Ein­gangs­da­tum und Pub­lika­tions­da­tum fra­gen.
  3. Jeden Fre­itag: Fegl uffi­cial Sur­sel­va und die amtlichen Pub­lika­tio­nen der Gemeinde prüfen.
  4. Am ersten Auflage­tag: voll­ständi­ges Dossier sich­ern und die 20 Tage sofort rück­wärts pla­nen.

Urban Mais­sen, bau@disentis.ch

Tut quei che ei pus­seiv­el vegn fatg? Quei savein nus era.

work in progress

Abstimmung zur Eisbahn mitten in den Sommerferien 2026. hicks ;-)

;-)))

22. Mai 2026

aus­druck­en, unter­schreiben und abgeben ;-)

kur­siert derzeit auf social media — ok! what­sApp ;-))) #Linus­Flepp lebt (so?)

nus vulin entrar en cheu

Was 2022 von Metron vorgeschla­gen wurde.

witzig, dass die profis auch den platz vor der sti­va grischu­na nicht erkan­nt ha!ha!haben. und von diesem über­gang vom vitg zum kloster­hof, welch­er für den TCS-Spielplatz so wichtig ist und die Kinder-/Schü­ler­grup­pen/Fe­riengäste hem­mungs­los den Pässerasenden aus­ge­set­zt sind, nicht zu reden ;-)

danke max ;-) das offene und freie arbeits­doku­ment wurde umbe­nan­nt | …

25. März 2026

Quellen und Lit­er­atur

  • Affen­tranger Urban, Die Pil­ger­reise Car­lo Bor­romeos ins Kloster Dis­en­tis im August 1581, BM 2, 2016, S. 162–177.
  • Archäol­o­gis­ch­er Dienst Graubün­den: Fund­stelle 840, Disentis/Mustér, Caschli­un (Daten­bankauszug), Stand: 07.09.2023.
  • Archäol­o­gis­ch­er Dienst Graubün­den: Fund­stelle 1373, Ilanz/Glion, Dis­en­tis­er Klosterhof/Haus Lut­ta 150 (Daten­bankauszug), Stand: 12.04.2019.
  • Archäol­o­gis­ch­er Dienst Graubün­den: Fund­stelle 1642, Ilanz/Glion, Luven, Castel­berg (Daten­bankauszug), Stand: 07.07.2023.
  • Archäol­o­gis­ch­er Dienst Graubün­den: Fund­stelle 3066, Ilanz/Glion, Schluein, Löwen­stein (Daten­bankauszug), Stand: 29. 07.2019.
  • Archäol­o­gis­ch­er Dienst Graubün­den: Fund­stelle 3697, Lum­nezia, Sur­casti, S. Luregn Ia (Daten­bankauszug), Stand: 01.11.2018.
  • Archäol­o­gis­ch­er Dienst Graubün­den: Fund­stelle 18976, Lum­nezia, Sur­casti, S. Luregn II (Daten­bankauszug), Stand: 29.10.2018.
  • Archäol­o­gis­ch­er Dienst Graubün­den: Fund­stelle 18985, Lum­nezia, Sur­casti, S. Luregn IIIb (Daten­bankauszug), Stand: 29.10.2018.
  • Ardüs­er Hans, Wahrhaffte und kurzver­grif­f­ene Beschrei­bung ettlich­er her­rlich­er und hochver­nampter Per­so­n­en, in alter frey­er Rhetia ober teutsch­er Lan­den, auch von ihren Namen, Stam­men berühmbten rit­ter­lichen Loblichen That­en und Lobl. Amptts-Ver­wal­tun­gen, Lin­dauw 1598.
  • Bern­hard Jan-Andrea / Caprez Hans, Cas­trisch en his­to­ria e preschientscha, Chur 2016.
  • Boxler, Hein­rich, Die Burgna­menge­bung in der Nor­dostschweiz und in Graubün­den, Stu­dia Ono­mas­ti­ca Hel­veti­ca 2, Arbon 1991.
  • Buholz­er Colum­ban, Ehe­ma­lige Bur­gen und Schlöss­er im Vorder­rhein­tal, BM 7, S. 209–222.
  • Buholz­er Colum­ban, Ehe­ma­lige Bur­gen und Schlöss­er im Vorder­rhein­tal, BM 8, 1927, S. 241–248.
  • Burkart Walo: Beitrag zur Urgeschichte des Lugnez, BM 4, 1947, S. 97–104.
  • Bütikofer Senn Brig­it, Haus Kloster­hof, Restau­rierungs­doku­men­ta­tion, Trin 2016, S. 1–39.
  • Cahannes Gion, Das Kloster Dis­en­tis, Stans 1899.
  • Carigi­et Augustin, Grun­dris­s­pläne, Archiv Archäol­o­gis­ch­er Dienst Graubün­den, 1990.
  • Castel­berg, Vic­tor von, v. Castel­berg, in: Schweiz. Geschlechter­buch VI (1936), S. 64–74.
  • Castel­berg Vic­tor von, Die von Castel­berg und ihr Wap­pen, in: BM 1940, S. 364–375.
  • Castel­berg, Vic­tor von, Siegel und Wap­pen der von Castel­berg, in: BM 1941, S. 364–375.
  • Castel­mur Anton von: Die Bur­gen und Schlöss­er des Kan­tons Graubün­den. II. Teil, Bünd­ner Ober­land und Seit­en­täler, Basel 1944.
  • Clavadetsch­er Otto P. / Mey­er Wern­er, Das Bur­gen­buch von Graubün­den, Zürich und Schwäbisch Hall 1984.
  • Clavadetsch­er Otto P., Rätien im Mit­te­lal­ter. Ver­fas­sung, Verkehr, Recht, Notari­at. Aus­gewählte Auf­sätze, hrsg. von U. Brunold und L. Deplazes, Disentis/Sigmaringen 1994.
  • Clavadetsch­er Otto P., Die Valser­ber­groute im Früh­mit­te­lal­ter, in: Clavadetsch­er 1994, S. 300.
  • Col­len­berg Adolf, Rund um den Piz Mundaun. Lehrre­ich­es, Heit­eres und Per­sön­lich­es für Ein­heimis­che und Gäste, Moris­sen 2014, S. 57–65.
  • Con­drau Augustin, Kuranstalt Dis­en­tis­er-Hof, Zürich 1878.
  • Con­drau Gion, Disentis/Mustér, Geschichte und Gegen­wart, Disentis/Chur 1996.
  • Decurtins San­dro, In Amt und Wür­den: Entste­hen und Wesen der neuen Elite in der Sur­sel­va 1370–1530, Quellen und Forschun­gen zur Bünd­ner Geschichte Band 30, Chur 2013.
  • Dessl OCist, Rein­hold, Der Hl. Lau­ren­tius in Oberöster­re­ich. Ein Beitrag zur Geschichte sein­er Kirchen­pa­trozinien, Jahrbuch des Oberöster­re­ichis­chen Muse­alvere­ines, 147, 1, 2002, 169–180.
  • Gior­gio Girardet, «Löwen­stein, von», in: His­torisches Lexikon der Schweiz (HLS), Ver­sion vom 15.07.2008. Online (kon­sul­tiert am 26.05.2024): https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/020140/2008–07-15
  • Hein­zle Bernd, Ilanz/Glion – Luven, Bur­gru­ine Castel­berg, Rodung und Sanierung, Ereignis­bericht ER67166, Archäol­o­gis­ch­er Dienst Grabün­den, Chur 2022.
  • Hitz Flo­ri­an et al., Ulrich Campell: Das alpine Rätien. Topographis­che Beschrei­bung von 1573 = Raetiæ alpestris topo­graph­i­ca descrip­tio, Zürich 2021, S. 31.
  • Hüb­sch­er Bruno, Wieder­ent­deck­te Wap­pen im Dis­en­tis­er Kloster­hof zu Ilanz, In: Brunold
  • Ursus/Deplazes Lothar (Hrsg.), Geschichte und Kul­tur Chur­rä­tiens. Festtschrift für
  • Pater Iso Müller OSB zu seinem 85. Geburt­stag, Dis­en­tis 1986, S. 559–582.
  • Kauf­mann Burkard, Die Fam­i­lie von Castel­berg im 16./17. Jahrhun­dert, BM 8, 1940, S. 246–254.
  • Mey­er Wern­er, Bur­gen der Schweiz, Band 3, Bern 1983.
  • Moos­er Anton, Castel­berg, BM 8, 1928, 233–244.
  • Müller Iso, Karolingis­che Perga­ment-Frag­mente, BM 11, 1936, S. 334.
  • Müller Iso, Quellen zur Kul­tur- und Kun­st­geschichte: Bau- und kun­st­geschichtliche Beiträge zur Dis­en­tis­er Klostergeschichte des 13.–15. Jahrhun­derts, ZAK 2/4, 1940, S. 189–196.
  • Müller Iso, Dis­en­tis­er Klostergeschichte, Einsiedeln/Köln 1942.
  • Poeschel Erwin, Das Bürg­er­haus im Kan­ton Graubün­den, (Das Bürg­er­haus der Schweiz), 3 Bände, Zürich 1923–25.
  • Poeschel Erwin, Das Bur­gen­buch von Graubün­den, Zürich 1929.
  • Poeschel Erwein, Die Kun­st­denkmäler des Kan­tons Graubün­den, 7 Bände, Basel 1937–1948.
  • Poeschel Erwin, Die Fam­i­lie von Castel­berg, Aarau 1959.
  • Reicke Daniel, «von starken und grossen flüe­jen». Eine Unter­suchung zu Mega­lith- und
  • Buck­elquad­er-Mauer­w­erk an Burgtür­men im Gebi­et zwis­chen Alpen und Rhein,
  • Schweiz­er Beiträge zur Kul­turgeschichte und Archäolo­gie des Mit­te­lal­ters, 22, 1995.
  • Rhomberg Raimund, ER70313, Löwen­stein, Bur­gru­ine. Inven­tar­blatt, Archiv
  • Archäol­o­gis­ch­er Dienst Graubün­den, 2019, 10–11.
  • Rhomberg Raimund, ER12995, Castel­berg, Bur­gru­ine. Inven­tar­blatt, Archiv Archäol­o­gis­ch­er Dienst Graubün­den, 2019, 1–2.
  • Rutishauser Hans, Dis­en­tis Haus Hess, ehe­mals Castel­berg (Nr. 45), Kurzbeschrieb und Würdi­gung der Kan­tonalen Denkmalpflege, Archiv Denkmalpflege Graubün­den, Chur 2005, S. 1–3.
  • Sor­maz Trivun, GR/Suraua/Surcasti – Kirche. Luregn, Burg-/Glock­en­turm (ER34516).
  • Den­drochro­nol­o­gis­ch­er Bericht vom 31.08.2011. Den­dro­la­bor Archäol­o­gis­ch­er Dienst Graubün­den.
  • Weber Hans, Unter­suchung der Fas­saden am Haus Castel­berg in Cas­trisch, Chur 1993, S. 1–12.
  • Zürcher, Andreas C., Urgeschichtliche Fund­stellen Graubün­dens, Schriften­rei­he des
  • Rätis­chen Muse­ums Chur, Nr. 27, Chur 1982, S. 43.

Aus welchem Haus donnerte 100 Jahre lang die Schwarze Lawine?

- schwarz wie die Kut­ten der Mönche
- schwarz wie die Pfaf­fen im Tal
- schwarz wie die Fin­ger, nach der Lek­türe der Zeitung

Wie ist es dem Kan­ton Graubün­den gelun­gen, #Lav­inaN­era zu killen?
- Dr. Adolf Col­len­berg hat es erzählt. (Und ich habe für die Südostschweiz und die Bünd­nerzeitung erzählt, was er akribisch zusam­menge­tra­gen hat ;-) Er ver­gass zwar die Wirkung der Eisen­bahn, aber nicht die Haupt­fak­toren: Sub­ven­tio­nen & Investi­tio­nen in den Touris­mus.

Das Kloster getraute sich der Kan­ton nicht abzureis­sen. Aber die drei Häuser der Druck­erei. Und was hat der Kan­ton an diese Stelle gebaut…

12. März 2026 | nus vulin entrar en cheu

nus vulin entrar en cheu

Mit Ursin Huon­der haben wir die ETH nach Dissent.is/Caschlatsch gebracht. Während der wöchentlichen Begleitung der Studieren­den haben Ursi­na Huon­der und ich diese Noti­zen zur #Casa­Hess eröffnet. Was in dieses Haus muss?

Stell dir vor, du hättest dafür einen Pla­nungskred­it von chf 1,75 Mil­lio­nen. Du würdest dich fühlen wie der König von Zara­mun­da. (so?)

Was inspiri­ert dich mehr?
Die Visio­nen der Inve­storen in den alter­na­tivlosen Touris­mus oder die ultra­mon­tane Ori­en­tierung des Klosters Dis­sentis?

08. März 2026

Der Abstim­mungsson­ntag. Der “Deal” (südostschweiz.ch) wurde an der Urne angenom­men. Das Oberg­ericht hat noch nicht entsch­ieden. Aber es ist wohl klar, wie es aus­ge­hen wird. (so?)

https://entscheidsuche.gr.ch/

Ohne Jour­nal­is­mus — Keine Demokratie (so?) | später dann… | später­er dann | die zeichen­kette “sey­del” bei RTR

sen­za inves­turs negi­nas alps | dissent.is/vitg | @nzz: “let­zte chance für splü­gen. ein tschechis­ch­er investor…” der beitrag wurde durch das PPP @graubünden ferien ermöglicht. (wenn der staat den staat pri­vatisiert: neolib­er­al­is­mus seit den 1990iger jahren… wie lange noch?) | #PlanB 4 D/M

nihil sub sole novum

wenn in chur dem kan­ton graubün­den erzählt wird, worüber im dissent.is/vitg abges­timmt wor­den ist, dann ist am tag danach klar, um welchen deal es tat­säch­lich ging. (so?)

  1. ein train­ingszen­ter
  2. ein bau­rechtsver­trag
  3. ein schulden­er­lass

selb­stver­ständlichst hät­ten die drei the­men getren­nt wer­den “kön­nen”…

Sen­sa­tionell: Am Tag danach wird der neolib­erale Umbau des Staates durch den Staat ide­al auf eine Seite gek­lemmt ;-)))

So ide­al trans­par­ent ist die neo-lib­erale #Päck­lipoli­tik:
- es geht um eine Ruschbahn? — NEIN
- es geht um einen Bau­rechtsver­trag? — NICHT WIKRLICH
- es geht um den Erlass von CHF 1,75 Mio? — Ohne Inve­storen, Keine Alpen!
Warum der lib­ertäre Pater­nal­is­mus bess­er sein soll, als der Pater­nal­is­mus der Pater, erschliesst sich mir nicht. #Lav­inaN­era in, dus, treis ;-)

Du Jano, wem gehört diese Bausünde im Vitg? Und was stand vorher an diesem Ort?

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Chronik

work in progress

9. Februar 2026: STIMMRECHTSBESCHWERDE wegen Verletzung der Einheit der Materie: Fallnummer: VR1 26 3

Ein­sprache (pdf), Fegl uffi­cial (pdf) | Gesetz über die Ver­wal­tungsrecht­spflege | Zuständigkeit: Dr. jur. Thomas Audé­tat (CV) | … | am 23. Feb­ru­ar 2026 geht es am Oberg­ericht weit­er | 25. Feb­ru­ar wurde ich ein­ge­laden, eine REPLIK (pdf) auf die Doku der Gemeinde zu machen | … | … | Abstim­mung ist am 8. März 2026 | ACHTUNG DAS VERFAHREN LÄUFT NOCH

work in progress

Frage: Was ist eine Stimmrechtsbeschwerde?

Eine Stimm­rechts­beschw­erde ist kein poli­tis­ch­er Angriff.
Sie ist ein Instru­ment, um die Spiel­regeln der Demokratie zu schützen.

Sie fragt nicht: Ist der Inhalt gut?
Sie fragt: Ist die Frage kor­rekt gestellt?

Direk­te Demokratie lebt von präzisen Fra­gen.


Frage: Warum ist die „Einheit der Materie“ so wichtig?

Weil sie ver­hin­dert, dass unter­schiedliche Entschei­dun­gen in ein Paket geschnürt wer­den.

Wenn mehrere eigen­ständi­ge Fra­gen zu ein­er einzi­gen Abstim­mung ver­schmolzen wer­den, ver­liert die Bevölkerung die Möglichkeit, dif­feren­ziert zu entschei­den.

Demokratie braucht Klarheit, nicht Kom­bi­na­tion­sange­bote.


Frage: Ist das ein technisches Detail?

Nein.

Es ist eine struk­turelle Sicherung.

Die Ein­heit der Materie schützt vor strate­gis­ch­er Kop­plung:
Unbe­liebtes wird mit Beliebtem ver­bun­den.
Kri­tis­ches wird mit Emo­tionalem gedeck­elt.

Wenn das passiert, ver­schiebt sich die demokratis­che Entschei­dungsqual­ität.


Frage: Warum ist das heute besonders relevant?

Weil mod­erne Poli­tik stark pro­jekt- und medienori­en­tiert funk­tion­iert.

Es wird in Nar­ra­tiv­en gedacht, nicht in Entschei­dungslogik.
Pro­jek­te erzeu­gen Zus­tim­mung.
Struk­turelle Fra­gen ver­schwinden dahin­ter.

Die formellen Garantien wer­den dadurch nicht weniger wichtig, son­dern mehr.


Frage: Was hat das mit unserer Demokratie zu tun?

Direk­te Demokratie ist kein Stim­mungsin­stru­ment.
Sie ist ein Präzi­sion­sin­stru­ment.

Wenn Fra­gen unscharf wer­den, wird auch der Volk­swille unscharf.

Demokratie zer­fällt nicht laut.
Sie ver­liert an Form.


Frage: Geht es dir um Blockade?

Nein.

Es geht nicht um Ver­hin­derung, son­dern um Dif­feren­zierung.

Demokratie ist die Fähigkeit, Nein zu einem Teil sagen zu kön­nen, ohne das Ganze zu zer­stören.

Wenn diese Dif­feren­zierung nicht mehr möglich ist, verän­dert sich die Struk­tur der Demokratie.


Jetzt zum grösseren Gedanken:

Die Mod­erne ver­sprach Ratio­nal­ität, Ver­fahren, klare Insti­tu­tio­nen.
Ihre dun­kle Seite zeigte, was passiert, wenn Effizienz und Zweck-Mit­tel-Logik ohne moralis­che Begren­zung wirken.

Heute erleben wir keinen autoritären Bruch.
Wir erleben eine schle­ichende Ver­for­mung:

– Pro­jek­te statt Prinzip­i­en
– Nar­ra­tive statt Nor­men
– Pakete statt Präzi­sion

Die Ein­heit der Materie ist eine kleine, aber entschei­dende Bar­riere gegen diese Ver­for­mung.

work in progress

gutes bauen in disentis/mustér. klar… aber wenn es zur ortsplanung kommt… :-/

1 La Caset­ta (Ate­lier Schmidt) in Seg­nas erhielt 2021 einen Anerken­nung­spreis beim Prix Lignum (Architek­tur­preis). https://www.atelierschmidt.ch/la-casetta-segnas
2 Disentis/Mustér war Preisträger beim Stadt­land­preis (2012) – regionale Raum­pla­nungsausze­ich­nung. https://www.hochparterre.ch/nachrichten/planung-staedtebau/stadtlandpreis-an-disentis-muster
3 Seg­nas ist im ISOS-Inven­tar als schützenswertes Orts­bild aufge­führt (kul­turelle Anerken­nung). https://xn--hs-uka.ch/architektur/segnas-gr
4 Unter­haus von Cam­i­na­da
5 Kloster­stall von Cam­i­na­da
6 Sen­ner­ia von Cam­i­na­da
7 …

19. Dezember 2025

Die Präsen­ta­tion der Tra­di­tion alpin­er Baukun­st durch den Kan­ton Graubün­den.

  • Ist das richtig? Und falls ja:
  • Stand an diesem Ort nicht die Druck­erei, welche #Lav­inaN­era ins Tal Rich­tung Chur hat don­nern lassen?Diese wurde abgeris­sen, ein Neubau erstellt am Haupt­bahn­hof Dis­en­tis und der Kan­ton hat dann…
  • Und würde dann dieses lib­erale Kunst­werk in der Tra­di­tion von #Rinder­hochalp und #Beton­Brut die aggres­sion unter­halb der erz-kon­ser­v­a­tiv­en barock­en Kloster­an­lage erk­lären? (so?)

wie ging das? Bald wird es mir erzählt wer­den… (so?) | Bild bei der Posi­tion 6

Wem das Dorf gehört? Keine Ahnung. Aber den öffentlichen Raum kannst du fotografieren und über diesen Umweg recht gut beobacht­en. (so?)

30. November 2025

Die Gemeinde und ihre Exper­tenden in vie­len Kom­mis­sio­nen habe “die rosarote Lin­ie” nicht ver­schieben lassen.

https://whatsapp.com/channel/0029VakiJpkK0IBkSftkYh2j

es ist 24. Juni 2025 geworden…

wem gehört eigentlich der öffentliche raum?

 — und welche rolle spie­len die pro­fes­sionellen dabei… (so?)

  • La lin­gia rosa strit­ga­da a Mustér

In #Venezia2025 hat mich eine offzielle eMail von der Vis­chnaun­ca Mustér erre­icht… es ist jet­zt entsch­ieden: Der Ein­gang in die Via Cavardi­ras kann eingeschläfert wer­den: Es wer­den eben­erdig Woh­nun­gen gebaut wer­den kön­nen. Und das Bau­vol­u­men mit­ten im Dorf? Keine Ahnung. Kann wohl aus­geschöpft wer­den.

Nach­dem aufwändig­ste Exper­tisen über das Dorf hin­weg gemacht wor­den sind — inklu­sive “aug­ment­ed Reality”-Projekte! -, zwei Beteilungsphasen der Bevölkerung ange­boten und weit­ge­hend ungenutzt geblieben sind und auch die pro­fes­sionelle Bauber­a­terin keine Bedenken mehr anmelden mag, kann nun so gebaut wer­den, wie sich der beste ROI (Return on Invest­ment) errech­nen lässt. Die Exper­tenden kom­men dann nach­her wieder. Sie wer­den auch dann wieder alles bess­er, dif­feren­ziert, fach­lich­er begrün­det gewusst haben. Und dafür wiederum anfemessen bezahlt sein. (so?)

2012 gab es noch einen Preis für ein Baumem­o­ran­dum: Und was genau wurde davon umge­set­zt? Ich bin noch immer am spo­radisch sam­meln… Aber die roten Köpfen über die rosa-gestrichelte Lin­ie sind inzwis­chen als Fäuste in Hosen­säck­en ver­schwun­den… Alle? — alle? /obelix war da… ;-)))

früher…

srf.ch | abon­niere kosten­los den What­sApp-chan­nel #Lav­inaN­era treis | das geht schön­er: keine frage:

Anlass zu diesem Eintrag:

Eine grössere Über­bau­ung mit­ten im Dor­fzen­trum ste­ht an (geo-surselva.ch | 880 (zone 598), 884 (zone 180), 4011 (zone 120). Ok: Es gäbe noch ein seit Jahrzehn­ten leer ste­hen­des, sehr repäsen­ta­tive Haus — die Vil­la Hess — welche das nicht vorhan­dene Zen­trum dominiert. Eine Bau­ru­ine, mehrere Laden­lokale, welche nicht ver­mi­etet wer­den… Und nun also eine Über­bau­ung, an der Strasse, an welch­er wir leben und arbeit­en, an welch­er es Gewerbe gibt, oder eben noch gab. Einige uralte Häuser — ok: keine Bau­denkmäler! — aber feingliedrig, atmo­sphärisch, far­big… welche allessamt in einem hal­ben Tag abgeris­sen wer­den kön­nen, um danach für hun­derte von Jahren in ein gän­zlich anderes Dorf­bild zu betonieren. Wem gehört das Dorf? Wer küm­mert sich im Moment der Entschei­dun­gen um die Entwick­lung? Woran würde ich erken­nen, dass sich die Rau­men­twick­lung in eine gute Rich­tung entwick­elt? Eine Studie von Metron nortierte:

“… Daneben beste­hen weit­ere Prob­leme im Dor­fk­ern: Das Dorf ist ent­lang der Kan-
ton­sstrasse auseinan­derge­zo­gen, es fehlt ein klar­er Zen­trum­sort, eine räum­liche Iden­tität für das Dor­fzen­trum, als Ver­anstal­tung­sort für das Dor­fleben eben­so wie als Tre­ff­punkt für die Jugend. Zudem sollen die Tages­touris­ten des Klosters ver­mehrt ins Dor­fzen­trum geholt wer­den, zugun­sten von Gas­tronomie und Gewerbe.
..”

Metron 2022

Status: activissem

Gie da ques­ta fasa: organ­isaz­i­un e coor­di­naz­i­un digl engaschi dils per­tut­gai e dils inter­es­sai.

#WhtsNxt?

La lin­gia rosa strit­ga­da a Mustér | Die rosa gestrichelte Lin­ie ist noch nicht defin­i­tiv geset­zlich fix­iert. Sie bes­timmt, wo im Erdgeschoss Gewer­beräume anzu­bi­eten sind…

Das nehmen wir zum Anlass, bei Par­la­ment und Exeku­tive (und den viele involvierten, kurz vor dem betonierten pul­verisierten, Pro­fes­sionellen) nachzufra­gen, was der Stand der altuellen Pla­nun­gen sind…

SAMMLUNG FRAGEN

(Stand 29. April 2025 nach Gespräch mit René Epp)

  1. Zen­trum­szone, Gemeinde Art. 22 (unklar!, bzw: die ermöglicht fast alles, gibt aber offen­bar keinen Schutz bezüglich Orts­bild)
  2. Pla­nungszone bis 2027, nichts bewil­li­gen was präjudizieren wirken kön­nte (unklar! Weils kein Schutz gibt, gibts auch nichts was präjudizierend sein kön­nte)
  3. Generelle geschützter Sied­lungs­bere­ich, Kan­ton (unklar!, Wer vom Kan­ton zuschaut ist unklar…)
  4. Kön­nte der Prozess mit den Vorar­beit­en der HSLU gestal­tet wer­den? (ver­gl. daz auch dissent.is/SurselvaXR) (eher NEIN)
  5. Baumem­o­ran­dum: Chris­t­ian Wag­n­er: Gibt es ihn noch? (neue per­son ist da… WER?)
  6. Wer ist in der Baukom­mis­sion? (vic­tor can­d­i­nas, felizia deflorin, ?, urban mais­sen von der gemeinde) | Wie beobachtet diese?
  7. Wer ist die neue Bauber­a­terin? https://www.fhgr.ch/en/persons/person/buehler-krebs/
  8. Wann tagt das Par­la­ment und macht entsprechende Vorstösse?
  9. Wer ist von Metron involviert? Sind diese noch aktiv? Ste­fanie Liebisch, Beat Suter, Dim­itri Mur­bach, Dario Zal­lot (via eMail ange­fragt)
  10. Der Präsi­dent der Frak­tiun Vitg (Liv­io Zanet­ti): Es gibt viele offene Fra­gen was das Zen­trum bet­rifft: Er klärt ab, wir sam­meln Fra­gen (Via Cons, Tuk­Tuk, Via Cavardi­ras…)
  11. “Die rosa gestrichelte Lin­ie”: Unerk­lär­licher­weise läuft die Zone, welche Gewer­be­flächen im Erdgeschoss vorschreibt, nicht in die Via Cavardi­ras hinein und bis hinab zur Sti­va Grischu­na. Nicht ein­mal die Papeterie ist geschützt. Von der anschliessenden Bäck­erei nicht die Rede. ABER: Diese Lin­ie ist noch gar nicht defin­i­tiv bes­timmt und kann noch frei ver­schoben wer­den. KLAR: Es gibt auch Haus­be­sitzer in der ganzen Zone, welche diese Lin­ie (min­destens für ihr Haus) gelöscht haben wollen ;-) Wer kön­nte hier Inter­ve­nieren?
  12. Wer weist wie nach, dass keine gewerbliche Nutzung möglich ist? (Ver­gl. unten: /Deutungshoheit ;-)
  • Wem die intrans­par­ente Sit­u­a­tion nützt, ist jeden­falls auch offen sichtlich. (so?)

POSSO RESPONDER AD INA DAMONDA?
Has aunc damon­das? Scrivame sin sms@dissent.is
jeu rim­nel tias indi­caz­i­uns cheu: dissent.is/vitg

“Die rosa gestrichelte Line”

DIE FOTOS VOM STRASSENABSCHNITT RICHTUNG VIA CAVARDIRAS

1️⃣

Siehst du, was ich sehe?

2️⃣

Das tote Haus, was alles dominiert.

3️⃣

Die Ruine als Meta­pher

4️⃣

Kalte Bet­ten, Woh­nun­gen, Laden­lokale

5️⃣

Das intellek­tuelle Zen­trum der #Lav­inaN­era als ein vor sich hin modern(d)e Ram­schladen.

6️⃣

Das aggres­sive Engage­ment des sozial-lib­eralen Kan­tons Graubün­den im durch Sub­ven­tio­nen und Investi­tio­nen in Touris­mus besiegten erzkon­ser­v­a­tiv­en, alpin­barock­en Klos­ter­dorf…

Sicht vom Kloster her…


VORHER: Stand April 2025


Nachher: Stand ?!?

(…)
(…)
(…)

7️⃣ Worum es geht?

Sagen wir es so: Wenn du dir ein bizzeli Mühe gib­st und die “Bausün­den” zu überse­hen suchst, die cle­vere Per­spek­tive find­est, dann kannst du solche Bilder machen, wie es hier die pro­fes­sion­lis­mus-schwärmer swiss-architects.com hin­bekom­men haben:

Ich habe drei Jahre lang das Unter­haus von Gion A. Cam­i­na­da Reiseg­rup­pen von Argen­tinien bis Japan gezeigt und dabei diverse the­ma­tis­che Ver­tiefun­gen entwick­elt…

#Baumemorandum

hochparterre.ch

/deutungshoheit

Die Legit­i­ma­tion via Eigen­tum, Frei­heit und Gewin­n­max­imierung scheint sich ENDLICH aufgelöst zu haben… Welche anderen Kri­tierien kön­nten genau­so attrak­tiv sein für Inve­storen?

Baumemorandum Zentrum

16: Bestand: His­torisch markantes “Klos­ter­dorf” aus imposan­ten quader­för­mi­gen
herrschaftlichen Einzel­ge­bäu­den / geprägt durch Han­del und Ver­wal­tung
Zielset­zung: Lebendi­ge Zen­trums­funk­tion durch “kom­mu­nizierende” Architektur / Gefördert wer­den bauliche Mass­nah­men, die den Aufen­thalt, das Flanieren, den Aus­tausch, die Kom­mu­nika­tion und eine weltof­fene Hal­tung inner­halb
des his­torisch gewach­se­nen und in der Vol­ume­trie schützenswerten Zen­trums
fördern, / Das Zen­trum will bewusst einen mod­er­nen, städtis­chen und offe­nen
Gegen­pol zu den Wohn­quartieren und klein­massstäblichen “Alt­dor­fquartieren“
Gon­da und Rav­eras oder z. B. der Frak­tion Seg­nas set­zen. Für die Gestal­tung
von Vor­plätzen sowie öffentlichen Plätzen soll allen­falls die Ver­wen­dung von
Kopf­pflaster­steinen geprüft wer­den.

18 Sont­get, Dor­fein­gang, Park­platz und Kloster­an­sicht
Bestand: Zwis­chen der heute wahrgenomme­nen Dor­fe­in­fahrt bei Sogn Placi und
der kurz darauf fol­gen­den, den Strassen­raum-definieren­den, sym­bol­is­chen
“Fuhrw­erkssta­tion” (Gara­gen, Tankstelle), erstreckt sich anschliessend eine lange ger­ade Strecke bis zum alten Zen­trum, rechts­seit­ig durch das Kloster dominiert. Mit Beginn der mächti­gen Stütz­mauer auf der recht­en Seite und dem ersten herrschaftlichen Gebäude auf der linken Seite wirkt nach wie vor die alte
Ein­gangssi­t­u­a­tion. Der in den let­zten Jahrzehn­ten ent­standene Zwis­chen­bere­ich
zwis­chen den heuti­gen Dorfteilen ist unat­trak­tiv und räum­lich schlecht definiert.
Ins­beson­dere die berg­seit­ige Strassen­be­gren­zung im Bere­ich des Park­platzes
kön­nte aufgew­ertet wer­den.
Zielset­zung: Länger­fristige Aufw­er­tung des gesamten Strassen­raums, insbesondere aber der Park­platzsi­t­u­a­tion, durch sukzes­sive Neugestal­tung

Quelle 16, Quelle 18

Publikumsorientierte Nutzungen im EG (Metron)

Verkehrsberuhigung Via Cavardiras (Metron)

Potenzialraum (Metron)

Kurzum: Raum für Potenzial ist (noch immer) da. Aber…

  • Den Kap­i­tal­is­ten und ihren Pro­fes­sionellen ist alles zuzu­trauen. Das ist ja das Prob­lem.
  • Ein Prob­lem, was in diesen Tagen jed­wede Legit­i­ma­tion ver­liert.
  • Danke Don­ald Trump und Elon Musk. (so?)

(…)

(…)

(…)

Wait! Da gibt es Augmented Reality-Forschungsprojekt im Vitg?

Du weisst nicht, was eine Bausünde ist?

das wort #bausünde bezieht sich auf architek­tur, welche ganz gezielt sakrale baut­en zum ver­schwinden zu brin­gen suchen… du, lud­mil­la seifert, kön­ntest du daraus mal ein zitat von dir machen, damit ich es gewichtiger zitieren kann?



So viele involvierte, grandios zertifizierte, sensationelle Professionelle…

…und was ermöglichen diese Tollen ganz genau? Ich meine: Fotografier­bar?

  • eben.
  • also?

Summary

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(…)
(…)

Kriterien für Prioritäten

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Warten bis Donald und Elon twittern, um nächste Schritte zu entscheiden? — eben.

https://dissent.is/2025/04/23/1799/

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Du denkst, das Kloster hätte das Tal durch die Zeit getrieben?

Wer löst die nächste #LavinaNera aus? das kloster oder das dorf??
Wer löst die näch­ste #Lav­inaN­era aus? das kloster oder das dorf??

Nächster Titel

Nächster Titel

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Nächster Titel

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Nächster Titel

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Links, Threads, zu verarbeitende Hinweise…

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Offene Blogeinträge, welche zu diesem Thema passen…

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Textsorte: (1) Traum, (2) Blitz, (3) Beken­nt­nis, (4) Memo, (5) Märchen, (6) Dra­ma, (7) Tabu
Arbeits­form: Doku­men­ta­tion, Lis­ten­bil­dung, Work in Progress
Anlass: (…)
TL;DR: (…)
Bildquelle: (…)
URL/Hashtag: (…)

Ste­fan M. Sey­del, aka sms, aka sms2sms in «Zürcher Fest­spiel 1901″ (2019, Foto­cre­d­it: Charles Schny­der):  Twit­ter, Wikipedia (Lem­ma), Youtube (aktuell), Sound­cloud, Mastodon, Insta­gram (ges­per­rt), Snapchat, Tik­Tok, Twitch, t.me/WikiDienstag (Nicht in Betrieb) | Exk­lu­siv: speakerbooking.ch/sms2sms

About @sms2sms, aka Stefan M. Seydel/sms ;-)

Ste­fan M. Sey­del, Jahrgang 1965, ist Unternehmer, Sozialar­beit­er und Kün­stler. Er machte nach ein­er Beruf­slehre als Hochbauze­ich­n­er einen Bach­e­lor in Soziale Arbeit in St. Gallen und einen Mas­ter in der gle­ichen Diszi­plin bei Sil­via Staub-Bernasconi in Berlin. Seine über­wiegend selb­st­ständi­ge Tätigkeit kreist um das The­ma der Entwick­lung und Real­isierung von Pilot- und Impul­spro­jek­ten für renom­mierte Auf­tragge­berin­nen.

Als Kün­stler hat er Ausstel­lun­gen und Per­for­mances auf inter­na­tionaler Ebene präsen­tiert, darunter in der Roy­al Acad­e­my of Arts in Lon­don, dem Deutschen His­torischen Muse­um in Berlin oder ein­er Einze­lausstel­lung “Kun­st Macht Prob­leme” in der Cryp­ta Cabaret Voltaire, Birth­place of DADA in Zürich. Er wurde mit dem Migros Jubilée Award in der Kat­e­gorie Wis­sensver­mit­tlung aus­geze­ich­net und hat diverse Ehrun­gen durch Web­by Awards für seine Arbeit mit rocketboom.com erhal­ten.

Ste­fan war Jury-Mit­glied des Next Idea Prix Ars Elec­tron­i­ca 2010 und war drei Jahre Mit­glied der Schulleitung des Gym­na­si­ums Kloster Dis­en­tis. Sein Wis­sen und seine Erfahrung im Bere­ich der Infor­ma­tion und Tech­nolo­gie haben ihm auch dabei geholfen, mit Sta­tis­tik Stadt Zürich und Wiki­me­dia Schweiz unter WikiDienstag.ch zusam­men­zuar­beit­en.

Sein Engage­ment im Bere­ich der frei­willi­gen Arbeit führte ihn in das Prä­sid­i­um Inter­na­tionaler Bodensee Club (Leitung Fach­gruppe Wis­senschaft) oder für einige andere Jahre als Vice-Präsi­dent des von Paul Wat­zlaw­ick ini­ti­ierten P.E.N.-Club Liecht­en­stein. Sey­del hat unter ((( rebell.tv ))) zwei Büch­er zusam­men mit sein­er Part­ner­in veröf­fentlicht, viele Kolum­nen, Fach­texte und jour­nal­is­tis­che Texte pub­liziert.

Seine Arbeit auf Social Media nutzt er als Microblog­ging. In seinem Blog ver­ar­beit­et er seine The­men. Einige davon wer­den auf Anfra­gen zu les­baren Tex­ten ver­tieft, andere wer­den zu Vorträ­gen aus­ge­baut. Bei Carl Auer Ver­lag in Hei­del­berg, sam­melt er “Ele­mente ein­er näch­sten Kul­tur­form”. Seine Entwick­lun­gen im Kon­text der sozial­räum­lichen Inter­ven­tion (“Arbeit am Sozialen”) machen konkrete Vorschläge in Bezug auf die Beant­wor­tung der Sozialen Frage.

Nach 12 Jahren Berlin und 6 Jahren Zürich zog er aber in sein­er zweit­en Leben­shälfte vom Bodensee der Rhein­quelle ent­ge­gen nach Dissentis/Mustér und hat seine Reisetätigkeit fast ganz eingestellt. Dafür macht er umsomehr soge­nan­nte #Feed­logs (Orgiastik). Das sind Arbeitsmeet­ings an inten­tionalen Fra­gen in einem Lifestream. (so?) #TextBy­Chat­G­PT

der workflow (aby warburg, rebell.tv)

Aus Band 2 von: Tina Piazzi & Ste­fan M. Sey­del, Junius-Ver­lag Ham­burg | pdf: Band 1, 2009 | Band 2, 2010